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Otto Normalverbraucher

silent reader
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3 April 2023
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Moin, moin.

Der Farang darf kein Grundstück in Thailand erwerben. Darf er es erben?

Grüße


Google spuckt bei "Thailand inherit real estate foreign" u.a. folgenden Link aus


Auf der Seite steht u.a.

Foreigners are not allowed to own land in Thailand and foreigners cannot inherit land in Thailand. Foreigners married to a Thai national can acquire land as a statutory heir pursuant to section 93 of the Land Code Act but will not be allowed to register ownership (this section is written for foreign heirs who acquire land from another foreigner owning land under a treaty).
 

Glockengiesser

Augen auf und durch!
   Ex Member
22 Oktober 2024
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So ist es. Mein Freund musste innerhalb eines Jahres seine Mia Noi heiraten, damit er nicht ausziehen musste.


Darf der ausländische Erbe, innerhalb der hier mehrfach genannten gesetzlichen Frist von 12 Monaten bis zur Eigentumsübertragung der Immobilie bzw. des Grundstücks an eine/n thailändische/n Vertragspartner, dieses zu eigenen Gunsten veräussern?
 

Leebanon

Massage Profi
   Autor
15 Juni 2009
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Dark Side zwischen floating market & Phönix Golf
Genau und danach kann (muß) er ausziehen :weg
das geht schneller

Du hast Dir ein Ausländer-Condo gekauft und Deine Freundin möchte sich bei Dir anmelden, weil sie gerade ihre Wohnung aufgegeben hat.

Anmelden heisst, sie wird eingetragen,
das Problem,
wenn sie bei der Polizei Anzeige wegen häuslicher Gewalt macht, ergeht eine Anordnung, und Du wirst aus Deinem Condo verwiesen,
und sie lebt dort weiter.
 

LedZeppelin

Nobody is perfect
    Aktiv
2 Oktober 2018
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Darf der ausländische Erbe, innerhalb der hier mehrfach genannten gesetzlichen Frist von 12 Monaten bis zur Eigentumsübertragung der Immobilie bzw. des Grundstücks an eine/n thailändische/n Vertragspartner, dieses zu eigenen Gunsten veräussern?
Warum nicht ?

Wäre jetzt der Oberhammer wenn Thailand einem noch vorschreiben würde bis zu welchem Preis man verkaufen darf.
 

inPension

...
   Autor
30 Oktober 2023
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Darf der ausländische Erbe, innerhalb der hier mehrfach genannten gesetzlichen Frist von 12 Monaten bis zur Eigentumsübertragung der Immobilie bzw. des Grundstücks an eine/n thailändische/n Vertragspartner, dieses zu eigenen Gunsten veräussern?
Das ist mein Kenntnisstand:

Ist der gesetzliche Erbe an einem Grundstück Ausländer, kann er das Eigentum an dem Land nicht anmelden, da ihm keine Erlaubnis erteilt wird.
Nach geltendem Recht muss er das Land innerhalb einer angemessenen Frist (d. h. bis zu einem Jahr) an einen thailändischen Staatsbürger veräußern.
Wenn der Ausländer es versäumt, innerhalb der Frist über das Grundstück zu verfügen, ist der Generaldirektor des Landministeriums berechtigt, über das Grundstück zu verfügen und eine Gebühr in Höhe von 5 % des Verkaufspreises (in einer öffentlichen Versteigerung) vor Abzügen oder Steuern einzubehalten.
 

uan69

Schreibwütig
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30 Dezember 2012
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Ruhrmetropole
Moin in die Runde

Ich möchte mein erstes Jahresvisum für Th machen ( Rentner, werdender Expat )
Die Immi hat mir TM 7 gegeben zum ausfüllen, ist das richtig oder hat sich da ein Verständnisproblem eingeschlichen ? :unsure:
 
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Reaktionen: NCS666

anderl1962

Urgestein der Soi 6
    Aktiv
21 August 2019
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Du bist schon in Thailand und möchtest dein Visum um 1 Jahr verlängern? Richtig
Dann ist das TM7 richtig ( Extension of stay ).
Das ist aber kein Visum, das ist die Verlängerung deines Aufenthaltsrechtes für 1 Jahr.
Du mußt aber trotzdem alle 90 Tage zum "Anwesenheitsrapport" bei der Immi antanzen.
Da mußt du aber noch andere Unterlagen vorlegen. Das erfragst du besser noch bei deiner Immi.
 

LedZeppelin

Nobody is perfect
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2 Oktober 2018
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Die Immi hat mir TM 7 gegeben zum ausfüllen, ist das richtig oder hat sich da ein Verständnisproblem eingeschlichen ?
Mit was für einem Visum bist Du den eingereist ?

Als Rentner normal Non-O.
Somit möchtest Du jetzt Dein erstes Extension of Stay für ein Jahr machen, oder ?
TM 7 heißt doch "APPLICATION FOR EXTENSION OF TEMPORARY STAY IN THE KINGDOM"