Nein auf keinen Fall, die dauerhafte bekommt Sie nur wenn die Voraussetzungen erfüllt werden unter anderem seinen Lebensunterhalt selbständig bestreiten können,selbst oder mit Ehemann. Ohne soziale Leistungen vom Staat.Normalerweise bekommt sie nach 3 Jahren automatisch die dauerhafte Aufenthaltserlaubnis, das ist zumindest mein Wissensstand.
Niederlassungserlaubnis ist die unbefristete und die Wahl.
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