Es können sogar Ansprüche, die nicht mit der Erkrankung in Zusammenhang stehen, geprüft werden.
Und genau hier könnte der Unterschied liegen - das ist oben mit "Kausalität" gemeint. Im Schadensfall (nicht in der Antragsprüfung) könnte es entscheidende Unterschiede geben mit denen viele nicht rechnen (war leider genau so in meinem Bekanntenkreis).
Ich habe mal die KI gebeten einige Beispiel aufzuführen und den Unterschied zum DACH Raum herauszuarbeiten.
Beispiel 1: Der unverschuldete Auffahrunfall und die Schilddrüsenerkrankung
Ein Versicherungsnehmer steht an einer roten Ampel und ein anderes Fahrzeug fährt ihm hinten auf. Im Krankenhaus wird eine Schilddrüsenunterfunktion festgestellt, die im Versicherungsantrag nicht angegeben wurde.
In Deutschland (VVG): Die Versicherung muss die Behandlungskosten für die Unfallfolgen übernehmen. Da die Schilddrüsenerkrankung in keinem kausalen Zusammenhang mit dem Auffahrunfall steht, darf die Leistung nicht verweigert werden.
In Thailand (CCC 865): Die Versicherung kann die Zahlung komplett verweigern. Da eine wesentliche Tatsache im Antrag verschwiegen wurde, ist der gesamte Vertrag anfechtbar. Es spielt keine Rolle, dass die Schilddrüse den Unfall nicht verursacht hat.
Beispiel 2: Der Sturz mit dem Motorroller und psychische Vorerkrankungen
Ein Fahrer stürzt aufgrund von Rollsplitt in einer Kurve und muss am Knie operiert werden. Er hat im Antrag eine frühere Behandlung wegen Depressionen verschwiegen.
In Deutschland (VVG): Die Versicherung ist zur Leistung verpflichtet. Eine frühere Depression hat keinen kausalen Einfluss auf das Wegrutschen auf Rollsplitt, weshalb der Unfallschutz für diesen Sturz bestehen bleibt.
In Thailand (CCC 865): Die Versicherung kann die Übernahme der Operationskosten ablehnen. Nach thailändischem Recht führt die Verletzung der Offenlegungspflicht zur Anfechtbarkeit des gesamten Vertrages, unabhängig von einer Kausalität zum Unfallereignis.
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