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Kamagra einführen nach Deutschland erlaubt?

DerTausendste

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29 Februar 2020
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Hey liebes Forum,

hat jemand Erfahrung mit der Mitnahme von gekauftem Kamagra aus der Apotheke in Thailand nach Deutschland?
Ich war nun 7 Monate in Thailand und es ist nur eine Packung mit 50 Jellys.

Falls es nicht erlaubt ist, weiß jemand wie die Strafen dafür beim Zoll ausfallen würden?
 
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Adonis

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25 Februar 2018
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Moinsens,
ich nehme jedes mal eine Packung mit nach D. , bin aber noch nie kontrolliert worden.
Soweit ich weiß, is es auch kein Problem, wenn es sich im Rahmen hält, sprich die Menge als normale Reiseapotheke durchgeht, bzw. für den persönlichen Bedarf gedacht ist. Von daher sollte eine Packung kein Problem sein.
Kannst mal den unten stehenden link aufrufen, da steht eigentlich alles wissenswerte drin...unter "Bei Einreise aus einem Drittland"

 

Gast_35

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24 Oktober 2019
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Hatte auch noch nie Probleme mit ner 50ziger Packung die ich nach D mitgebracht habe; wurde auch schon mal kontrolliert; hat aber nicht interessiert (y):)
 
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buba

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7 Oktober 2018
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Ich wurde vor 10 Tagen bei der Einreise nach Düsseldorf kontrolliert und explizit nach Medikamenten, Viagra, Cialis und Kamagra gefragt. Hatte eine angebrochene Dose Cialis dabei, hatte aber in dem Moment gar nicht dran gedacht und mit "Nein" geantwortet. Das Gepäck ist durch das Röntgengerät gelaufen, danach wurde mir eine angenehme Weiterreise gewünscht.
 
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redfern

Miezenjäger auf Pillen
   Autor
9 Januar 2018
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eisiger Norden
Ich würde sagen da die "Arzneimittel" die man dort kaufen kann also Straße oder in dubiosen Apotheken nicht zugelassen sind....(hat jemand schon mal einen Beipackzettel in der Hand gehabt?) diese NICHT nach Deutschland eingeführt werden dürfen.
 

TuckTuck

Gibt sich Mühe
   Autor
10 Oktober 2014
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NRW
Mein bekannter hatte Kamera online aus Asien bestellt ,2 Wochen später Brief mit Strafgeld bekommen.ich selber hatte in dus jelly Gel im Koffer wurde geröntgt,dann wurde ich gefragt was in den Päckchen ist,ich meinte ein Creme , durfte dann weiter gehen
 
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neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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18 März 2009
11.629
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5.215
Dazu gibt es einen aktuellen Zeitungsbericht.

Ein aus Thailand zurückkehrender Deutscher hatte 116 Tütchen Kamagra Jelly im Gepäck.



Die gesamte Menge wurde ihm abgenommen und ein Strafverfahren wegen Arzneimittel-Schmuggel eingeleitet.

Ich denke, seine Fehler waren
A) das die Menge zu groß war
B) das er keine Angabe zum Verwendungszweck gemacht hatte

Soweit ich mich erinnere (das heißt "unter Vorbehalt der Fehlinformation) dürfen medizinische Produkte zum Eigengebrauch für maximal 3 Monate mitgebracht werden. Das eingeführte Medikament muss keine deutsche Zulassung haben.
Mit maximal 90 Tütchen und der Aussage das sie ausschließlich für ihn selbst sind hätte er sie vermutlich legal einführen dürfen.
 

Littleone

Schamlippenstift
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28 Januar 2013
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'm Pott
Ich würde sagen da die "Arzneimittel" die man dort kaufen kann also Straße oder in dubiosen Apotheken nicht zugelassen sind....(hat jemand schon mal einen Beipackzettel in der Hand gehabt?) diese NICHT nach Deutschland eingeführt werden dürfen.

Das ist nicht richtig:
"Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind."
Quelle: Arzneimittel und Betäubungsmittel

Mein bekannter hatte Kamera online aus Asien bestellt ,2 Wochen später Brief mit Strafgeld bekommen.ich selber hatte in dus jelly Gel im Koffer wurde geröntgt,dann wurde ich gefragt was in den Päckchen ist,ich meinte ein Creme , durfte dann weiter gehen

Das eine ist "Reiseverkehr", das andere Postverkehr. Da gelten unterschiedliche Regelungen..
"Privatpersonen dürfen nach dem deutschen Arzneimittelrecht im Wege des Post- oder Kurierversands grundsätzlich keine Arzneimittel aus dem Ausland beziehen."
Quelle: Arzneimittel

Soweit ich mich erinnere (das heißt "unter Vorbehalt der Fehlinformation) dürfen medizinische Produkte zum Eigengebrauch für maximal 3 Monate mitgebracht werden. Das eingeführte Medikament muss keine deutsche Zulassung haben.
Mit maximal 90 Tütchen und der Aussage das sie ausschließlich für ihn selbst sind hätte er sie vermutlich legal einführen dürfen.

So ist 's richtig! Siehe oben. (y)
 

Gast_35

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24 Oktober 2019
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Dazu gibt es einen aktuellen Zeitungsbericht.

Ein aus Thailand zurückkehrender Deutscher hatte 116 Tütchen Kamagra Jelly im Gepäck.



Die gesamte Menge wurde ihm abgenommen und ein Strafverfahren wegen Arzneimittel-Schmuggel eingeleitet.

Ich denke, seine Fehler waren
A) das die Menge zu groß war
B) das er keine Angabe zum Verwendungszweck gemacht hatte

Soweit ich mich erinnere (das heißt "unter Vorbehalt der Fehlinformation) dürfen medizinische Produkte zum Eigengebrauch für maximal 3 Monate mitgebracht werden. Das eingeführte Medikament muss keine deutsche Zulassung haben.
Mit maximal 90 Tütchen und der Aussage das sie ausschließlich für ihn selbst sind hätte er sie vermutlich legal einführen dürfen.

So habe ich das auch noch im Kopf: Menge übersichtlich halten, und für den Privatgebrauch ( ich hatte bei der Kontrolle so 40 Tütchen Kamagra oral jelly dabei. Es kam nicht mal ne Nachfrge
 

neitmoj

Ladydrink iss nicht!
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DerTausendste

Member Inaktiv
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29 Februar 2020
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263
Wären denn 49 dieser Sachets aus der Packung noch ein Eigenbedarf fur 3 Monate? Vermutlich schon oder
Habe halt noch 6 andere Packungen aber das sind kopfschmerztabletten und fur den magen, am Ende sehe ich aus wie so ein MedikamentenJunkie 😂
 
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Littleone

Schamlippenstift
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'm Pott
Was ist nun falsch an meiner Aussage?

Wo habe ich geschrieben, dass deine Aussage falsch sei?
Ich habe deine Aussage bekräftigend als "richtig" hingestellt und damit deinen Klammerzusatz "(das heißt "unter Vorbehalt der Fehlinformation)" für "nichtig erklärt"
Dachte, dieses Emoj --> (y) hätte das geklärt.
 

dzikabomba

🍫 Once you go Black, you never go back...🍫
   Autor
12 August 2017
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2.395
Köln, Deutschland
"Bei der Einreise oder Wiedereinreise nach Deutschland dürfen Arzneimittel in einer dem üblichen persönlichen Bedarf des Reisenden entsprechenden Menge eingeführt werden. Als üblicher persönlicher Bedarf ist dabei ein Bedarf für maximal drei Monate je Arzneimittel, unter Berücksichtigung der Dosierungsempfehlungen, anzusehen. Hierbei kommt es nicht darauf an, ob die Arzneimittel bereits aus Deutschland mitgenommen wurden und hierher zurück verbracht werden oder ob sie im Ausland erworben wurden. Ebenfalls ist es unerheblich, ob die Arzneimittel in Deutschland zugelassen bzw. registriert sind.

Richtig! Was jedoch immer verboten ist sind Fälschungen. Also ala "Viagra" und "Cialis" vom Bauchladen von der Straße z.B. Das wird immer beschlagnahmt und du wirst bestraft und die geben das an den Markeninhaber weiter und dann kann da evt. auch noch was extra von dem kommen.
 
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Littleone

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Was jedoch immer verboten ist sind Fälschungen. Also ala "Viagra" und "Cialis" vom Bauchladen von der Straße z.B. Das wird immer beschlagnahmt und du wirst bestraft und die geben das an den Markeninhaber weiter und dann kann da evt. auch noch was extra von dem kommen.

Ich relativiere das "immer verboten" mal. Die Zollbehörden schreiten ein, wenn der Verdacht auf einen gewerblichen Charakter der Einfuhr besteht.
Quelle: Marken- und Produktpiraterie

Und hier zeigt sich die Problematik, wann hat die Einfuhr einen gewerblichen Charakter?
- ich gehe mit 5 Einzelportionen Kamagra Jelly (1 x Orange, 1 x Zitrone, 1 x Banane, 1 x Ananas, 1 x Blaubeere was weiß ich ob 's die Geschmacksrichtungen gibt)
durch den Zoll und bekomme keine Probleme (i.d.R. kein gewerblicher Charakter).

Wir sprechen hier wohlgemerkt von Fälschungen oder Nachahmungen!
 
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