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Immobilienbesitz fuer Auslaender im Grossraum Banglamung erneut erschwert

Chronist

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2 Mai 2009
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Seit 11 Jahren in Pattaya
www.pattaya-agency.net
Pattaya: Ausländische Geschäftsführer brauchen Arbeitserlaubnis

In Kürze wird das Grundbuchamt von Banglamung eine Arbeitserlaubnis verlangen, wenn ein ausländischer Geschäftsführer Papiere im Namen einer thailändischen Firma unterzeichnet.

Dies gilt in diesem Fall für juristische Konstrukte, bei denen Firmen ein Grundstück ankaufen, verkaufen oder eine Immobilie für mehr als drei Jahre pachten. Da Ausländer in Thailand keine Grundstücke besitzen können, gehören diese Immobilien einer Firma, die vom Ausländer geleitet wird. Damit scheint bald Schluß zu sein in der Weise, daß bei diesen Firmen zukünftig ein thailändischer Geschäftsführer die Verträge unterzeichnen muß, der im Auftrag des Ausländers handelt. In diesem Fall brauchen Ausländer keine Arbeitserlaubnis, sie könnten aber weiterhin Geschäftsführer bleiben: zusammen mit einem Thai.
Ein Immobilienmakler wies ausdrücklich darauf hin, daß diese neue Regelung für Pattaya gilt, nicht aber zwangsläufig landesweit eingeführt werden müsse, weil Grundbuchämter unabhängig operieren und eigene Regeln aufstellen.
Pattaya Times

Wie nicht anders zu erwarten haben unsere Anwaelte schon die passende "legale Loesung" fuer das Problem ausgearbeitet. ;)
 

SP

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25 Oktober 2008
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AW: Immobilienbesitz fuer Auslaender im Grossraum Bandlamung erneut erschwert

Diesen ganzen Konstrukten gehört schon lange ein Riegel vorgeschoben !

Falangs sollen einfach auf den Namen der MIA kaufen - oder eben mieten !

Dann wird plötzlich weniger Geld verloren , die Immopreise könnten fallen ......
 

SP

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25 Oktober 2008
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AW: Immobilienbesitz fuer Auslaender im Grossraum Bandlamung erneut erschwert

Da wird dem Konstrukt kein Riegel vorgeschoben - da wird das Konstrukt halt nur etwas komplizierter.

Darum GEHÖRT dem ja ein Riegel vorgeschoben - damit auch komplizierte Konstrukte nicht mehr machen können !

Die Thais wollen nicht , das Ausländer Immos besitzen - und das sollte man einfach akzeptieren und respektieren !

Wir fordern ja auch in DACh das sich Ausländer an unsere Regeln halten !
 
Thailernen.net

Chronist

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2 Mai 2009
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AW: Immobilienbesitz fuer Auslaender im Grossraum Bandlamung erneut erschwert

Darum GEHÖRT dem ja ein Riegel vorgeschoben - damit auch komplizierte Konstrukte nicht mehr machen können !

Die Thais wollen nicht , das Ausländer Immos besitzen - und das sollte man einfach akzeptieren und respektieren !

Wir fordern ja auch in DACh das sich Ausländer an unsere Regeln halten !

Dann muessten sie halt mal Gesetze ohne Luecken machen. Solange da Luecken in den Vorschriften sind, finden und nutzen wir die.
 

Yumma

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7 Juli 2009
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AW: Immobilienbesitz fuer Auslaender im Grossraum Banglamung erneut erschwert

"gähn" ineressiert die meisten hier woh:kl nur ganz am Rande.....
 

SP

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25 Oktober 2008
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AW: Immobilienbesitz fuer Auslaender im Grossraum Banglamung erneut erschwert

Tja , ihr beiden Immospezialisten...mit dem Lesen happert es halt...:k

Ich habe nirgendwo geschrieben , dass man Immobilien nicht besitzen DARF !:licht

Da steht ganz eindeutig : Thais WOLLEN es nicht....:licht
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
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2.765
Hamburg/Pattaya
AW: Immobilienbesitz fuer Auslaender im Grossraum Banglamung erneut erschwert

Egal welche Konstruktion man wählt, ALLE sind Gestzesumgehungen und daher Finger weg davon.

Andererseits wird wohl keine Behörde die Bauindustrie teilweise lahm legen wollen.
 

Chronist

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2 Mai 2009
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AW: Immobilienbesitz fuer Auslaender im Grossraum Banglamung erneut erschwert

Egal welche Konstruktion man wählt, ALLE sind Gestzesumgehungen und daher Finger weg davon.

Andererseits wird wohl keine Behörde die Bauindustrie teilweise lahm legen wollen.


Das alles ist doch keine Gesetzesumgehung - sondern gerade im Gegenteil eine "word by word" Einhaltung des Gesetzes.
Der thailaendische Land Act besagt u.a., dass alle thailaendischen Personen berechtigt sind in Thailand Land zu erwerben.
Das Gesetz unterscheidet dabei nicht zwischen natuerlichen thailaendischen Personen und juristischen thailaendischen Personen.
Eine Company Limited (Co. Ltd.) ist unzweifelhaft eine juristische Person thailaendischen Rechtes - und insoweit auch berechtigt Land in Thailand zu erwerben. Kein Gesetz dagegen verbietet es Auslaendern, alleinige geschaeftsfuehrende Direktoren von eben solchen juristischen thailaendischen Personen thailaendischen Rechts zu sein (sie duerfen halt nur nicht mehr als 49% der Firmenanteile halten).
Somit haben wir in all' diesen Faellen legal erworbenes Land - welches durch legale juristische thailaendische Personen erworben wurde.

Wenn das den Thais doch wirklich nicht gefaellt, dann muessen sie die Gesetze ganz einfach aendern. Sie duerfen aber doch nicht davon ausgehen, dass sich Auslaender an den Sinn eines Gesetzes halten (das ist auch nicht vorgesehen). Nur der Gesetzestext (und deren hoechstrichterlichen Auslegungen) entscheidet ueber Recht und Unrecht - und insoweit ist der Landbesitz durch Co. Ltd. jedenfalls rechtens.
Um hier Recht in Unrecht zu verwandeln bedarf es einer Gesetzesaenderung die besagt, dass juristische thailaendische Personen mit einem auslaendischen geschaeftsfuehrenden Direktor eben keinen Landbesitz in Thailand mehr legal innehaben duerfen.
Diese Gesetzesaenderung gibt es aber (noch) nicht - und insoweit handeln (bis hierher) alle MD der Co. Ltd. legal.

Eine ganz andere (und durchaus entscheidende) Frage ist, ob ein geschaeftsfuehrender Direktor nicht immer automatisch i.S.d.G. auch arbeitet. Dann benoetigt er in Thailand jedenfalls eine Arbeitsgenehmigung. Ohne eine solche darf er dann seine Co. Ltd. nicht repraesentieren. Eben hier setzt jetzt die neue Verwaltungsvorschrift des Landamtes an - und nicht bei der Infragestellung der Legalitaet des Landbesitzes an sich.