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Hinterbliebenenrenten nach Thailand ab sofort ungekürzt

LoS

Es kann nur einen geben.
Thread Starter
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Thread Starter
21 Oktober 2008
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7.168
Flinger Broich
...zb für die Ehefrau, die bisher nur 70% bekam, wird nun gleichgestellt mit deutschen.

Ab 01.10. 2013

Gut so.

http://www.deutsche-rentenversicher...nfos_der_pressestelle/02_medieninformationen/
01_pressemitteilungen/2013/2013_9_24_auslandszahlung.html

Rentenzahlung ins Ausland
Künftig stets in voller Höhe


Deutsche und ausländische Staatsangehörige werden künftig bei Rentenzahlungen ins Ausland gleichgestellt. Ab dem 1. Oktober 2013 entfällt bei Auslandszahlungen der Rentenversicherung die bisher in bestimmten Fällen vorgenommene Kürzung der Rente auf 70 Prozent. Hierauf weist die Deutsche Rentenversicherung Bund in Berlin hin.

Die Neuregelung wirkt sich auf Renten von Personen aus, für die nicht das Europarecht oder ein mit Deutschland abgeschlossenes Sozialversicherungsabkommen gilt. Rentner in der Europäischen Union, im Europäischen Wirtschaftsraum oder der Schweiz und in Ländern, mit denen Deutschland ein Sozialversicherungsabkommen abgeschlossen hat (zum Beispiel die USA, Türkei und Tunesien), erhalten schon bisher ihre deutsche Rente in unverminderter Höhe.

Alle Fragen rund um das Thema Auslandsrenten beantworten die Experten der Deutschen Rentenversicherung am kostenlosen Service-Telefon unter 0800 1000 4800 oder in den Auskunfts- und Beratungsstellen. Zusätzlich bietet die Internetseite www.deutsche-rentenversicherung.de themenbezogene Informationen.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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73
Paradise Isaan
Danke für die Info! Aber die Überschrift ist eigentlich falsch.

Richtig müßte es heißen "Hinterbliebenenrenten und jetzt auch eigene Altersrente nach Th ungekürzt"

Hinterbliebenenrente wird an Witwen in Thailand schon seit etlichen Jahren zu 100 % ausgezahlt. Das Thema hatten wir hier schon mehrfach.

Ich zitiere hier aus Siam-Info:

"http://www.siam-info.de/german/rente.html"]http://www.siam-info.de/german/rente.html[/URL]

Kürzung der Hinterbliebenrente für Thais (Ausländer) aufgehoben
Im Bundesgesetzblatt vom 19.12.2007 wurde eine Änderung der Bemessung der Hinterbliebenenrente, mit Wirkung zum 05.05.2005, veröffentlicht. Die vorher übliche Kürzung auf 70%, für Hinterbliebene die z.B. in Thailand leben, wurde aufgehoben. Nun ist die Staatsangehörigkeit des verstorbenen Versicherungsnehmers für eine evtl. Kürzung entscheidend. Ist der Verstorbene also Deutscher oder EU-Ausländer, wird die Hinterbliebenenrente nicht gekürzt. Durch die rückwirkende Gültigkeit ab 05.05.2005 dürften viele Witwen in den Genuss von Nachzahlungen kommen.

Das heißt also: Verstorbener Ehemann = D, Witwe = Th gibt 100 % schon ab 2005

Das hieß aber auch: Eine Th-Frau, die in D selbst gearbeitet und somit eigene Rentenansprüche erworben hat bekommt die ihr dann zustehende Rente nur zu 70 % ausgezahlt, wenn sie dann in Th lebt. Weil sie eben Ausländer außerhalb der EU ist.

Ist verrückt, aber ist so. Habe mir das kürzlich noch vom Expertenforum der Rentenanstalt bestätigen lassen.

Und genau das wurde jetzt geändert, bzw. aufgehoben. Auch die selbst erarbeitete Rente gibt es jetzt in Th zu 100%.
 
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