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Fragen zur Beihilfe für Beamte

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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Thread Starter
18 Oktober 2016
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Danke erst mal! Da tun sich anscheinend größere Wissenslücken bei mir auf.
Also meine Frau ist und war nie Beamtin, nur ich. Sie ist bei mir seit der Geburt unseres Sohnes mitversichert. Die KV verrechnet unsere Rechnungen/Kosten mit der Beihilfestelle ab, die 70% erstatten und 30% muss die PBeakk zahlen. Erstattet mir/uns dann im Normalfall 100%. Dafür verlangt sie den vollen Beitragssatz monatlich. incl. Pflegeversicherung. Wie hoch der "Ruhensbetrag" wäre weis ich noch nicht.

Ja! Zum KV ruhen lassen müßte ich meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" nach Thailand verlegen. Der "D-Wohnsitz" ist nicht relevant für eine KV.
Hast du nicht auch noch die ReiseKV?
Dann beginnen anscheinend meine Wissenslücken.
Ich denke wenn ich eine ruhende PKV in D habe und meinen "gewöhnlichen Aufenthalt" in Thailand bin ich Beihilfeberechtigt. So funktioniert es doch bei dir. Ok. Den feinen Unterschied zwischen "ruhen lassen" und (kleine/große) "Anwartschaft" habe ich noch nicht verstanden.

Also wenn es dir am liebsten wäre das deine PKV immer zahlt, dann müsstest du es wie ich machen. Beitrag voll zahlen und "gewöhnlicher Aufenthalt/Lebensmittelpunkt" in D und im Ausland offiziell nie länger als 180 Tage am selben Ort. "Weltreisender".
 
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buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Mine Frau in Deutschland, war auch nie Beamtet, und trotzdem bekommt Sie die Beihilfe! Ehefrau eben ;-) Da darf Sie in NRW aber nicht mehr als 18.000.-€ jährlich verdienen!!

Der Satz ist in allen Bundesländern verschieden! Von 16.000.- - 20.450.-€ je nach Bundesland!

Also,nein, ich habe keine Reise - Krankenversicherung,

Der Deutsche Wohnsitz ist nicht relevant, aber der "Gewöhnliche Aufenthaltsort" und das ist bei mir eben Thailand!

Ich habe einen Wohnsitz in Kölnund ein eigenes Haus,das zählt aber nicht! Siehe Schreiben der Versicherung für eine Unfallversicherung....
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Sehr geehrter Herr *********

vielen Dank für Ihre E-Mail.

Wenn Ihr Lebensmittelpunkt in Thailand ist, können Sie leider keine Unfallversicherung abschließen.
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Und meine private KV, die ich in Deutschland hatte, und die jetzt ruht, zahlt maximal für6 Monate in Thailand und dann wäre Schluß!

Also, da ich meine "Lebensmittelpunkt" in Thailand habe,bin ich eben aus der Deutschen KV raus,bzw.habe die kleine Anwartschaft!

Ja, die Beihilfe zahlt in Thailand aufkommende Rechnungen zu 70%. Den Rest zahle ich eben selber,bzw.dafür habe ich auch noch meine KV in Thailand.

Bei einer "Großen" Anwartschaft, werden Rückstellungen für das Alter angespart, deswegen ist Diese auch sehr teuer! Ca 40 - 50% des normalen Beitrags!

Bei der "Kleinen" Anwartschaft, gibt es Diese Alters-Rückstellungen eben nicht!

Bei wieder aufleben lassen des Vertrags, wird zwar keine erneute Gesunhetsprüfung vorgenommen, aber es git das beim wiedereintrit erreichte Alter,heißt höhere Beiträge , da ja keine Altersrückstellungen angespart wurden!

Ich habe einen Bekannten der auch hier wohnt,der ebenfalls bei der Postbeamtenkasse versichert ist!

Er bekommt auch hier die 30% Restkosten erstattet! Nur manchmal gibt es Abzüge, wenn die Behandlung hier teurer war als wenn Diese in der BRD stattgefunden hätte! Ist aber im Rahmen!!

DAS kann gehörig ins Augegehen....

"Gewöhnlicher Aufenthalt/Lebensmittelpunkt" in D und im Ausland offiziell nie länger als 180 Tage am selben Ort. "Weltreisender".


Konstruiere mal einen Fall.

Hohe Rechnung aus Thailand , es wird geprüft! Festgestellt,wird auf Grund der Vorlage des Reisepasses, ein erheblich längerer Aufenthalt in Thailand!

Versicherungen sind in Sache Daten einholen Weltklasse ! Und Deine Beihilfestelle wird auch feststellen das Du in Thailad lebst, kurze Rückfrage der KV an die Beihilfe ;-)

Aber wie geschrieben, gilt das eigentlich nicht für Dich/Euch, da die PBK ja auch hier zahlt!

Hoffe Dir geholfen zu haben.....

Gruß
Buddy2020
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Da ist es!
.................als Versorgungsempfänger der Bundesanstalt für Post und Telekomunikation ist Ihr beamtenrechtlicher Beihilfeanspruch in der Bundesbeihilfeverordnung (BBhV') geregelt. Die BBhV sieht in der derzeit gültigen Form keine ergänzende Krankenversicherung mehr vor. Die von lhnen zitierte Regelung des § 10 Absatz 2 BBhV alter Fassung vom 15.02.2009 ist nicht mehr in Kraft. Es besteht daher auch ohne beihilfekonforme Krankenversicherung ein Beihilfeanspruch, sofern die sonstigen Voraussetzungen der BBhV erfüllt sind. Freundliche Grüße lhre ....Krankenkasse
 
Zuletzt bearbeitet:

buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Der hat dich bestimnt schon blockiert. Der hat es nicht so mit dem "Verstehen" wenns etwas schwierig wird
Er hat mir etliche PM geschrieben, aber die Lösung schreibt er nun hier ...????

Das ist es !

Na ja ;-) Denn hätte er die vielen PM, auch hier im Forum schreiben können!

Vielleicht haätte ich dann nicht so viel schreiben müssen ;-(
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Er hat mir etliche PM geschrieben, aber die Lösung schreibt er nun hier ...????
???
Habe das Schreiben gestern bekommen.
Es sagt das ob D, EU oder außerhalb EU egal wo sein persönlicher gewöhnlicher Aufenthalt ist, keine Restkostenversicherung mehr erforderlich ist, um die Beihilfe zu bekommen. So verstehe ich es aktuell und so wurde es noch nie, nirgends so ausgesagt hier im Thread. Das Gesetz ist anscheinend seit 2021 gültig.
 

cabriojoe2

Gibt sich Mühe.
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18 Oktober 2016
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Habe jetzt eine grundsätzliche Lektion zur Erstattung gelernt (vertieft). Rechnung, Medical certificat, aber auch Diagnose wichtig, denn da ist erkennbar was alles begutachtet und ausgewertet wurde. (Im speziellen Fall ging es um ein MRT von meiner Bauchspeicheldrüse und anderen Innereien.) So zumindest mein Eindruck. Hatte eine satte "Nachzahlung bei erneuter Einreichung mit besagter Diagnose und einer Erklärung meinerseits. (So zumindest meine Erklärung für die satte Nachzahlung/volle Erstattung aller angefallenen Kosten in dem Zusammenhang.)
 

buddy2020

Kein anderes Hobby?
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18 April 2020
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Laut Sozialversicherungsrecht ist jemand, der verbeamtet ist, nicht zu einer privaten Krankenversicherung verpflichtet.

In einem "Medical Certifikate" von einem Krankenhaus ist immer eine Diagnose angegeben!

Auf einer Rechnung vom Hausarzt,sollte man selber darauf achten, das die Diagnose auch angegeben wird!
 
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