Hier der aktuelle Stand per 9. November für Österreicher vom Thai Konsulat in Salzburg:
Aktuelle Informationen zu den Einreisebestimmungen
Die thailändische Botschaft in Wien hat nun folgende Informationen zu den aktuellen Einreisemöglichkeiten ab dem 9. November 2020 übermittelt.
Nicht-thailändischen Staatsbürger, die nach Thailand reisen möchten und die erforderliche Berechtigung dafür erhalten haben, können ab sofort ihre Flüge direkt bei den Fluggesellschaften buchen. Die bisherigen Beschränkungen wurden aufgehoben.
Thailändische Staatsangehörige können dies ebenfalls tun, müssen dann jedoch die Quarantänekosten selbst bezahlen. Der Staat übernimmt diese nur bei den durch die Botschaft organisierten Repatriierungsflügen. Wenn diese nicht für ihre Quarantäne bezahlen wollen, müssen sie auf die von der Botschaft organisierten Rückführungsflüge warten.
A. Neue COE-Anwendungsplattform
Das thailändische Außenministerium hat vor kurzem eine Online-Anwendungsplattform
ระบบลงทะเบียนคนไทยที่จะเดินทางกลับเข้าประเทศ für thailändische und nicht-thailändische Staatsangehörige eingerichtet. Diese Plattform soll die Antragstellung erleichtern. Für nicht-thailändische Staatsangehörige ist das Verfahren in die 4 folgende Schritte unterteilt
1. Visumantrag
Zunächst muss bei der Königlich Thailändischen Botschaft in Wien oder bei einem der Konsulate ein entsprechendes Visum beantragt werden. Beim Konsulat in Vorarlberg ist das wie bisher über das obige Onlinetermintool jederzeit möglich.
Die Visumbeantragung erfolgt nach dem üblichen Verfahren und Gebühren. Bitte beachten Sie, dass vor der Beantragung des Visums eine Selbsteinschätzung erfolgen muss, ob sie unter die einreiseberechtigte Kategorie fallen oder nicht (z.B. sind Rentner mit einem bestehenden Non-Immigrant "O"-Visum noch nicht berechtigt, ein COE (Certificate of entry) zu beantragen; sie können nur mit einem bei der Botschaft bewilligbaren Non-Immigrant "O-A"-Visum einreisen. Im Augenblick erhalten nur Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern ein Non-Immigrant „O“ mit einmaliger Einreise.
Sollten Sie in Thailand z.B. eine Eigentumswohnung besitzen, Geld auf thailändischen Bankkonten haben oder in thailändische Staatsanleihen mit einem Nennwert von nicht weniger als 3 Millionen Baht investiert haben, kann derzeit alternativ ein Non-Immigrant „B“ mit einmaliger Einreise beantragt werden. Mit diesem Visum sind sie berechtigt, das COE-Visum zu beantragen.
Sollte bereits ein entsprechendes Visum vorhanden sein, kann bei Schritt 2 begonnen werden.
2. Vorgenehmigungsphase für das „Certificate of entry“ (COE)
Nachdem Sie die Visa erhalten haben, können die Antragsteller das COE über den obigen Link beantragen. Sie müssen die erforderlichen Dokumente, einschließlich einer Kopie ihres Visums und ihrer Krankenversicherung über mind. USD 100.000,00, die COVID-19 abdeckt, direkt in das System hochladen. Weitere erforderliche Dokumente hängen von der Kategorie nicht-thailändischer Staatsangehöriger ab, in die sie fallen (z.B. eine Heiratsurkunde, wenn sie Ehepartner sind, usw.).
Sobald dies geschehen ist, benötigt die Botschaft 1-3 Tage, um ihren Antrag "vorab zu genehmigen", so dass sie dann zu Stufe 3 übergehen können. Wenn ihre Dokumente nicht vollständig sind, lehnt die Botschaft ihre Anträge ab, und sie müssen gemäß den Anweisungen zusätzliche Dokumente hochladen, bevor sie endgültig genehmigt werden.
3. Flugbestätigung & ASQ-Bestätigung hochladen
Sobald die Botschaft ihre Anträge vorab genehmigt hat, können sie ihre Flugbestätigung & ASQ-(Alternativ-State-Quarantäne)-Bestätigung in das System hochladen. Sie müssen dies innerhalb von 15 Tagen nach der Vorabgenehmigung tun. Die Botschaft benötigt dann weitere 1-3 Tage, um die Dokumente zu prüfen; wenn sie vollständig sind, wird die Botschaft den Antrag "endgültig genehmigen".
4. Download COE - Sobald die Botschaft ihr COE "endgültig genehmigt" hat, können die Antragsteller ihr automatisch generierten COE direkt herunterladen.
Die neue Online Plattform wird von der thailändischen Botschaft in Wien in der KW 46 (9. Bis 13.11.2020) freigeschalten. Aktuell wird die Website der Botschaft aktualisiert, um die neuesten Änderungen zu berücksichtigen und Einzelheiten zu den neuen Antragsverfahren für COE zu liefern.
B. Touristen können jetzt TR-Visa und COE beantragen (vorbehaltlich einer neuen finanziellen Bedingung)
Die Einreisebestimmungen wurden weiter gelockert, so dass berechtigte Antragsteller das Touristenvisum (TR) beantragen können, um sich bis zu 60 Tage in Thailand aufzuhalten; eine Verlängerung um 30 Tage ist möglich, danach muss die Person das Königreich verlassen.
Auch Reisende aus Österreich, Deutschland, der Schweiz, der Slowakei und Slowenien können nun alle ein TR-Visum beantragen, da die bisherige Bedingung der "low risk"-Länder aufgehoben wurde!
Zu den bisherigen mit dem Visaantrag vorzulegenden Unterlagen für ein Touristenvisum gehört jetzt neu ein Kontonachweis der letzten 6 Monate aus dem ersichtlich ist, dass in dieser Zeit Eingänge über mindestens EUR 15.000,00 erfolgt sind. Das Konto muss auf den Namen des Antragsstellers (oder auf den Namen der Eltern, im Falle von Minderjährigen, die mit ihren Eltern reisen). Der Nachweis muss pro Person die nach Thailand reist und ein Visum beantragt erbracht werden.
Eine Antragstellung ist ab Freischaltung der Online-Antragsplattform für das COE in der Botschaft in Wien oder in einem der Konsulate möglich.
Das "Special Tourist Visa - STV" ist nach wie vor nur für Reisende aus "Niedrig-Risiko"-Gebieten beantragbar und daher ist diese Kategorie für die vorhin erwähnten Länder derzeit nicht verfügbar.
Persönliche Termine zur Antragsstellung in der Konsularabteilung der Botschaft sind ab 9. November 2020 im Einklang mit den Präventivmaßnahmen der österreichischen Regierung nur noch jeweils am Dienstag und Donnerstag von 09.00-12.00 Uhr möglich.