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Elektronische Erfassung Auslandsdeutscher

Kaiyai

Member Inaktiv
Thread Starter
Inaktiver Member
Thread Starter
3 Mai 2009
803
1.546
1.693
Neu Isenburg
Ist natürlich freiwillig.




Registrierung uebers Auswaertige Amt

fuer alle Deutschen die in Thailand leben,( oder in einem anderen Land) und sich registrieren lassen moechten:

"http://service.diplo.de/elefand/registration.do"]http://service.diplo.de/elefand/registration.do[/URL]

Unter der Deutschenliste versteht man eine „Liste der im Konsularbezirk ansässigen Deutschen und anderer Schutzbefohlener sowie ihrer Familienangehörigen, die die jeweilige deutsche Auslandsvertretung zur Vorsorge für Katastrophenfälle führt. Je nach Auslandsvertretung wird auch die Bezeichnung „Krisenvorsorgeliste“ verwandt.
Die Aufnahme in diese Krisenvorsorgeliste erfolgt über ein Online-Verfahren mit dem Namen „Elektronische Erfassung Auslandsdeutscher , über das auch eine passwortgeschützte Aktualisierung der Kontaktdaten möglich ist.[2]
Rechtliche Grundlage ist § 6 (3) Konsulargesetz




§ 6 Abs. 3 Konsulargesetz fordert die deutschen Auslandsvertretungen auf, im Interesse der Krisenvorsorge Listen der in ihrem Amtsbezirk ansässigen Deutschen und ihrer Familienangehörigen zu führen. Die Botschaft/ das Generalkonsulat wäre Ihnen daher dankbar, wenn Sie die erbetenen Daten möglichst umfassend eingeben und auch laufend aktualisieren könnten. Alle Angaben sind freiwillig und werden vertraulich behandelt. Es gibt keine gesetzliche Meldepflicht für im Ausland lebende Deutsche. Mit dem Abschicken Ihrer Daten erklären Sie sich einverstanden, dem Auswärtigen Amt bzw. den vom Auswärtigen Amt beauftragten Organisationen Ihre Daten zum Zweck der konsularischen Betreuung in Krisenfällen zu überlassen. Im Krisen- und Evakuierungsfall kann es auch erforderlich werden, Ihre Daten dem Bundesministerium der Verteidigung, dem Bundesministerium des Innern sowie anderen Außenministerien der EU und deren Auslandsvertretungen zu überlassen.

Die Anwendung 'Elektronische Erfassung Auslandsdeutscher' des Auswärtigen Amts wird herausgegeben von:

Auswärtiges Amt
Referat 1-IT
Werderscher Markt 1, 10117 Berlin
Postanschrift: 11013 Berlin
 

Miluu

Ausgewanderter Weltreisender
   Autor
20 September 2009
1.758
413
1.323
Schwarzmeerküste
Es wird schon seinen Grund haben wenn ich die BRD verlasse;
und möchte von diesem Staat dann auch außer Paßverlängerung
und Rentenbeantragung (Beiträge bezahlt) nichts mehr sehen
und hören; oder suchen die jemanden, dem sie sogar noch im
Ausland Geld wegnehmen können ?
 

Dietl

Da wo ich bin, ist es immer schön.
Inaktiver Member
14 März 2010
72
78
798
Berlin
Ja. Wenn das Gastland die Rente nicht besteuert, wie zum Beispiel Thailand, sowird die Rente zum Ausgleich dafür
vom eigenen Vaterland besteuert. Wenn du das nicht willst, dann wandere nach Australien aus.
Dann zahlst du nur and en dortigen Fiskus. Meist sogar mehr.
Horche rum ob es noch ein Dreh gibt, der Steuer zu entkommen.:baeh
Gruß Dietl
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
11.496
12.834
5.468
73
Paradise Isaan
Ja. Wenn das Gastland die Rente nicht besteuert, wie zum Beispiel Thailand, sowird die Rente zum Ausgleich dafür vom eigenen Vaterland besteuert.

Das wäre neu. Kenne einige, die hier leben und sich ganz legal in D abgemeldet haben. In D geblieben, müßten sie Steuern zahlen. Nach der Abmeldung nicht mehr. Doppelbesteuerungsabkommen!
 

ptysef

Erfahrener Member
Inaktiver Member
23 Oktober 2008
380
204
803
Nongprue
www.beimsepp.com
In diese sog. "Deutschen-Liste" bin ich bereits seit Jahren eingetragen. Ich habe ja nichts zu verbergen.

Bisheriger Vorteil: Im Bedarfsfall aktuelle Emails vom Geschehen in BKK.

Ich denke, wenn man hier lebt, schadet es nicht, wenn man sich dort anmeldet. Vielleicht werde ich und meine Familie dann im absoluten Krisenfall von der Bundeswehr ausgeflogen. :flipa
 

Liggi

Ein Mensch
   Autor
21 Oktober 2008
5.659
4.073
2.765
Hamburg/Pattaya
Ich melde mich dort auch immer an wenn ich den Winter in Thailand verbringe.

Auf die Rente sind keine Steuern zu zahlen da der steuerpflichtige Ertragsanteil wesentlich geringer als der Rentenbetrag ist. Die Höhe des Ertragsanteils richtet sich nach dem Rentenbeginn und ist derzeit bei ca 52%. Vor einigen Jahren waren es nur 25 %. Natürlichz ist sie steuerpflichtig. Das kommt aber nur zum tragen wenn weitere Einkünfte vorhanden sind.
 

Miluu

Ausgewanderter Weltreisender
   Autor
20 September 2009
1.758
413
1.323
Schwarzmeerküste
Also dass meine Rente einmal so hoch wird, dass ich Steuern
zahlen muß, glaube ich kaum. Und ih glaube von Thailand
nicht dass uns jehmals die BW ausfliegen muß; uns Westlern
passiert relativ wenig; und nach Afrika wollte ich nicht...
 

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