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Einladung nach Deutschland

dodli

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1 Februar 2015
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Bayern
Hey...
Kann mir das einer genauer erklären?
Was habe ich zu tun und wohin muss ich in D. Muss ich auch Nachweise erbringen?

Und was hat Sie zu tun?

Merce hab zwar schon im Forum gelesen blick da aber grad nicht durch
 

dodli

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1 Februar 2015
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Bayern
So einigermaße versteh ichs, nur mit den Gehaltsnachweisen usw.
Die wollen meine letzten 3 Gehaltsabrechnungen vom Arbeitgeber?

Reicht das oder wollen die auch noch Kontoauszüge? Wenn ja wieviel? Muss ein bestimmter Betrag drauf sein?

Steuerbescheide auch?
 

Porks

Gibt sich Mühe
    Aktiv
17 Januar 2010
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Hi
Du musst bei deinem Ausländeramt halt für die Verpflichtungserklärung nachweisen , dass du genug Geld hast und meistens auch Wohnraum.. Und das kannst du halt über Gehaltsabrechnungen, Lohnsteuererklärung oder Kontoauszüge beweisen.
Du musst halt nur die Erklärung haben /hin senden im Original und den Rest kann sie in TH besorgen.
Das wichtigste ist halt die Rückkehrwilligkeit zu beweisen.
 

Uwe_1

...
    Aktiv
14 Juni 2012
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Wenn du für jemand arbeitest, dann Gehaltsabrechnungen, und das sind die normalen, die du monatlich vom Arbeitgeber bekommst.
Wenn du die 3 letzten entsorgt hast, musst du sie natürlich nochmal von ihm, oder in einer größeren Firma im Personalbüro holen.

Falls du Selbständigkeit bist (du Chef, nix Arbeiter), hast du ja keine persönliche Lohnabrechnung, daher brauchen sie dann von dir den letzten Steuerbescheid.

Angestellter/Arbeiter = Lohnzettel, Lohnabrechnung
Selbständig = letzter Steuerbescheid

Hoffe du hast es jetzt verstanden.
 
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Hortelli

Schreibwütig
   Autor
2 Juni 2015
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Verpflichtungserklärung der ABH ist klar. Wenn diese ausgestellt wurde, dann ist das Original an die Einzuladende zu übersenden.

Von Vorteil ist es dann auch die letzten 3 Abrechnungen, eine Passkopie mit erteilten Visa ( Ein-ausreisestempel) und Kopien deines Bank accounts mitzuschicken. Das wollte die deutsche Botschaft in Bkk trotz ausgestellter Verpflichtungserklärung alles noch einmal haben..
 

dodli

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1 Februar 2015
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Bayern
ok ja ich hab mit der dame vom landratsamt telefoniert, alles nun klar soweit, falls ich noch fragen hab, melde ich mich nochmal
 

sandfloh

ReMember
   Autor
15 Juni 2014
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Wenn Du keine Gehaltsnachweise lieferst, geht auch eine Kaution bei der Behörde vor Ort, die Dir das Einladungsdokument erstellt. 3500,- Euro hinterlegen für die Dauer der Anwesenheit der Dame. Die Aufenthaltsdauer hat keinen Einfluß auf die Kautionshöhe. Zahlbar in Cash. Das Geld wird im Umschlag deponiert und später wieder ausgehändigt. Um die Ausreise Deiner Maus zu dokumentieren, kannst Du auf dem Amt ein Dokument erhalten, sobald sie da ist. Dieses gibt sie bei der Ausreise einfach beim deutschen Beamten am Flughafen ab.
 
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uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
   Autor
12 November 2013
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kurze Anmerkung zur Hinterlegung der Kaution, es ist schon immer eine 'Kann' Bestimmung gewesen, soweit mir bekannt, und in einem aktuellen Fall in Rheinland Pfalz wurde die Hinterlegung einer Kaution mit der Begründung das dies in ganz Rheinland Pfalz nicht mehr möglich sei, abgewiesen.
In Hessen hingegen ist die Hinterlegung einer Kaution problemlos möglich, auch wurde grundsätzlich nur die 3 letzten Gehaltsabrechnungen verlangt, kein Mietvertrag o.ä.
So unterschiedlich ist das halt, nicht nur von Bundesland zu Bundesland sondern oft schon von Ausländerbehörde zu Ausländerbehörde.....

Gruss USCMAI
 
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KWLiebling

ehemaliger Schwuttenlebenverbesserer
   Sponsor 2024
3 Mai 2009
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O-Zone in D
@dodli, vielleicht gehst du mal auf die Webseite deiner zuständigen Ausländerbehörde beim Landratsamt. Bei meiner ist dort alles gut erklärt, im Zweifel machst du einen Termin mit dem Sachbearbeiter, das bissel Zeit sollte dir die Liebste wert sein...:) Bei mir wollte die ABH beim ersten mal einen Grundbuchauszug und die letzten 3 Gehaltsnachweise. Ich bin zwar selbsständig, zahle mir aber monatlich ein Gehalt aus...:) Bei den weiteren Einladungen ging das deutlich zwangloser vonstatten. Man(n) kennt sich halt mit der Zeit.
 
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JT29

Forensponsor
   Sponsor 2024
24 Oktober 2008
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Südbaden
kurze Anmerkung zur Hinterlegung der Kaution, es ist schon immer eine 'Kann' Bestimmung gewesen, soweit mir bekannt

Richtig, ist eine Kann Geschichte. 1500 sind es hier in der Regel, aber da kocht jede ABH ihre eigene Suppe.
Sollte die Dame natürlich genug Geld haben, diese Reise selbst zu finanzieren, dann entfällt natürlich die Verpflichtungserklärung.
 

dodli

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1 Februar 2015
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Bayern
Sie hat mir noch eine Mail geschrieben, was ich brauche

Für diese Verpflichtungserklärung benötigen Sie folgende Unterlagen:

- Ihre letzten 3 Gehaltsabrechnungen

- Mietvertrag / Kaufvertrag oder Grundsteuerbescheid

- Personalausweis

- Kopie Reisepass von Ihrer Freundin

- Adresse Ihrer Freundin in Thailand


Alles kein Problem,
das einzige Problem ist, meiner zu erklären was sie alles braucht, sie hat keinen blassen Schimmer wohin und was sie alles tun muss.

Muss mir nur immer anhören: Not easy all, i dont know how to do?

Und da eine Freundin mal von ihr in Indien war und es dort ja sehr einfach geht mit Einreise, meint sie natürlich dass wäre bei uns auch so...



Achja wegen Adresse, reicht die Adresse von ihrem Room in Pattaya bzw. Shop wo sie arbeitet oder wäre die Adresse in Korat besser`?
 

Hortelli

Schreibwütig
   Autor
2 Juni 2015
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Nehme am Besten die Adresse, die im Pass oder ID-Card steht.
 

Hortelli

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2 Juni 2015
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Beantragst du das Visum in Bangkok oder Phuket? In Phuket wird keine Reservierung verlangt und das ganze Procedere ist um einiges einfacher.

Meine Erfahrung in BKK. Das Visum wurde in Aussicht gestellt, Flugbuchung getätigt, anschließend erfolgte die Visaausstellung..
 

dodli

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1 Februar 2015
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Bayern
in Bangkok, normal reicht ja erst einmal eine Reisereservierung oder? Die kann ich ja im Reisebüro in Deutschland machen?
 

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