Hmmm, also vieles was auf Seite 1 Stand ist "leider" echt quatsch. An den Aussagen von Kalle 11 + einiger anderer kann man sich aber denke ich schon sehr gut orientieren.
Für Deutschland (in deutschland geschlossene Ehen) kann man heute viele Dinge (insbesondere Nacheheliche Pflichten) kaum noch ausschließen ohne (vergleiche Post Diver) das eine Sittenwiedrigkeite und somit Nichtigkeit eines solchen Passuses vorliegt. Betrifft sogar altverträge wo kein "Bestandsschutz" vorliegt.
Entgegen Thailand KANN ein Ehevertrag in Deutschland auch NACH der Eheschließung gemacht werden.
Bei einer Eheschließung nach Thairecht muß der Vertrag VORHER geschlossen (mit z.B. zusätzlicher deutschen Übersetzung - schriftform-) werden und WÄHREND des Beurkundens der Ehe mit eingereicht werden.
Dieser wir gestempelt auf der Ampoe und eine Kopie einbehalten.
Ein Thai Ehevertrag unterliegt strengen Normen (strengeren als in Deutschland) insbesondere was flexibilität und
Möglichkeiten der Ausgestaltung anbelangt. Den Vorteil den es in Thailand gibt bei einer Eheschließung sind viele
nicht vorhandene Nacheheliche Ansprüche (Versorgungsausgleich / etc).
Der aber entscheidene Grund FÜR einen Thai Ehevertrag liegt aber in der Gütertrennung. Ist ÄHNLICH wie in Germany
wobei er sich darin unterscheidet das ggf. bei der späteren Scheidung SEHR WOHL das Vermögen eine Rolle spielen kann welches z.B. der Ehemann mit einbringt in die Ehe.
However, die Entscheidung NACH WELCHEM RECHT (Thai / DACH) man einen Ehevertrag macht ist sehr wichtig und sollte sich mit den Absichten decken WO man seinen TADSÄCHLICHEN LEBENSMITTELPUNKT anstrebt.
Macht man z.B. einen Thai vertrag nach Thairecht lebt aber dann in Germany für 5 Jahre und scheidet sich dann, dann ists essig mit Ehevertrag weil SOWOHL nach DACH als auch Thairecht der TADSÄCHLICHE Aufendhaltspunkt gilt.
Ehrlich bleiben lohnt hier.
Ob man bei der Angabe über das eigene Vermögen auf der Botschaft in BKK (zum erwirken der Bestätigung zur Ehefähigkeit durch die deutsche Botschaft + Ausstellung eines weiteren Zettels <wie hies das Dokument noch gleich ???> ) ehrlich ist muss jeder selber entscheiden. Fakt ist jedoch das diese Angabe mit auf dem späteren Papier steht welches zur Heirat mit abgegeben wird an die Ampoe. Bei einer späteren Scheidung wird ggf. gefragt was mit diesem Vorehelichen Vermögen ist.
Wer eine Thai in Germany heiratet und mit Ihr in Germany lebt ist hinterher (bei einer Scheidung) genau so gefickt
wie bei einer Deutschen Ehefrau. Das kostet viele tausend Euros ggf. über Jahre. Ist Vermögen Vorhanden wirds richtig teuer.
In Thailand sieht die Sache etwas anderes aus. Wenn dann noch ein Ehevertrag vorhanden ist, well....Scheidung ist immer Scheiße..... aber dort kommt man DEUTLICH glimpfliger davon als in DACH, mal vorausgesetzt das man sich vorher nicht total verzockt hat mit Haus/Auto etc.
Ein von Kalle 11 angesprochener Punkt war die Information AN deutsche Stellen bei einer Heirat in Thailand.
Hier muss ich (nach meinem Wissensstand berichtigen). Wer in TL heiratet als deutscher wird auch in Deutschland
als verheirateter erfasst. Völlig unabhängig ob man sich diese Heirat später an der Botschaft bestätigen (Legalisieren) und n Germany eintragen lässt oder nicht.
Das merkt man spätestens (lange nach der Scheidung in TL) dann wenn man vieleicht später WIEDER heiraten will. So ist man in TL z.B. schon 3 Jahre erfolgreich geschieden und hat dieses (weil z.B. nicht geplant war in DACH zu leben) nie dort angemeldet / Eintragen lassen.
Versucht man nun erneut beim Standesamt eine "Heiratsfähigkeitsbescheinigung" der Holden zu erwirken ....... kommt man sehr schnell zur Erkenntniss das man NACH DEUTSCHEM RECHT (als MANN) noch VERHEIRATET ist weil kein Antrag auf ANERKENNUNG EINER SCHEIDUNG gestellt wurde. Diese Anerkennung kann ggf. sehr schwer zu bekommen sein und sich bis zu 3 (!!!) Jahren hinziehen.
TIP : Denkt auch hier bei den Angaben über Einkommen/Vermögen auf der Botschaft nach WAS IHR ALS ARBEIT DER EHEFRAU UND IHREM MONATLICHEN Gehalt angebt. " Wie ich gelesen habe ist Frisörin mit 5000 Bath ein sehr häufiger Beruf in TL.
Bezogen auf die Gesetzeslage DACH verbleibt der EX selbst nach der Scheidung in TL ein gewisses Zeitfenster (vergl. Anerkennung der Scheidung) um eine andere Staatsbürgerschaft zu beantragen um somit in den Genuss gewisser Ansprüche zu kommen. Schafft Sie das werden die Vorehelichen Verhältnisse Ihrer Lebenssituation zugrunde gelegt.
(Zu diesem Passus möge man mich bitte berichtigen aber so wie ich das verstanden habe ist das Möglich)
Zu guter letzt: Ich kann es NUR JEDEM EMPFEHLEN sich mit dem Thema Ehevertrag auseinander zu setzen. Zwangsläufig stolpert man so über viele Seiten die sich mit dem Thema Scheidung befassen. Es braucht danach
gewaltige Kraft um die Kinlade wieder nach oben zu drücken.
Ein letzter Punkt ist das "Trennungsjahr" welches in Germany besteht. In TL kann man sich OHNE ein solches jederzeit scheiden lassen (beide Ehepartner erforderlich) in dem man (sofern in TL geheiratet) einfach zur Ampoe geht. Dauert 10 Minuten.
Ist die Holde durchgebrannt (unbekannt verzogen) kann man über Deutschland eine Scheidung erwirken. Auch diese Prozedur kann bis zu 3 Jahren dauern.
Doppelte Staatsbürgerschaft:
Soweit ich mal gelesen habe wird JEDE THAI GEBURT in ein Buch / Register nahe der Sommerresidenz in Hua Hin eingetragen. Für eine Thai ist es wohl sehr sehr schwer (und mit einem unendlichen Gesichtsverlust) verbunden sich dort austragen zu lassen und somit Ihrem Land vollständig zu entsagen.
Dieser Lage wohl bewußt wird von Germany auch bei Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft die Tadsache Akzeptiert das weiterhin eine Thailändische besteht. (<- Diese Infos sind aber eben nur angelesen und bedürfen
ggf. auch der Berichtigung)
Haus- / Landkauf einer mit einem Falang verheirateten Thai.
Richtig ist das früher eine Thai die mit einem Ausländer verheiratet war nur 1 oder 1,5 Rai kaufen durfte.
Dieses Gesetz gibt es aber nicht mehr (seit 5 oder 6 Jahren) und heute können auch mit Ausländern verheiratete Thais Grundstücke
in BELIEBIGER größe kaufen.
Eigentum :
Wie ja bekannt können (mal abgesehen von den Amis) Ausländer kein Recht an Grundstücken erwerben.
Was aber druchaus geht ist die Nutzung (und das verbriefte Recht) von Grundstücken zu mieten. Hier sind 5 Jahre üblich und Verträge gibt es fertig an jeder Ecke. 30 Jahre Nutzung sind selten aber wohl auch möglich.
Theoretisch kann man mit seiner Frau einen solchen Vertrag schließen. Dieses schützt zwar nicht vor eventuellen
Belastungen des Grundes oder dessen Weiterverkauf (nicht Anzeigepflichtig) jedoch behält man sich das Nutzungsrecht.
Wer danach zur Nutzung des Landes auf selbigen ein Haus auf SEINE KOSTEN errichtet steht somit auch im Hausbuch.
Wieso hier die 51 / 49 % Regel nicht greift ist mir auch nicht klar obgleich es ggf. damit zu belegen ist das ein Landnutzungsrecht nicht an dritte übertragbar ist, der Landeigentümer die Herstellung des Ursprungszustandes verlangen kann nach Mietende (Haus abriss). Somit kann ja diese IM-MOBILIE auch schlecht an andere Verkauft werden. (Auch hier handelt es sich um mein "Halbwissen" so das auch dieses gerne erweitert korrigiert werden darf)
However,
den prägnantesten Spruch der mir aus den damaliegen Recherchen (zum Thema Ehevertrag/Scheidung) in erinnerung blieb war folgender :
"Wenn sich der Igel in Thailand in den Kacktus setzt tut es für beide kurz weh,
mach er das in Deutschland muss er mit sehr kostenintensiven Behandlungskosten
über lange Zeit rechnen. "
Zu guter letzt:
Ich würde jederzeit wieder eine Thai in TL heiraten um mit Ihr dort oder in einem Drittland
zu leben. Letzteres ist sicherlich der Idealfall.
Ich würde und werde NIEMALS in DEUTSCHLAND heiraten.
(Anm. Allen erfolgreichen gut funtionierenden Thai/Deutsch Ehen in Germany meine aufrichtige Anerkennung - das bedarf viel Geschick und Energie !!!)
Ich wünsche allen viel Erfolg und lasst euch von den Hürden nicht abschrecken.
Wer sich gut informiert und sich dahinter klemmt kann binnen 8-10 Wochen ALLE nötigen
Papiere zusammen haben OHNE dafür 1 mal in Germany gewesen zu sein.
Auch lassen sich fast alle Dinge vorher mit der Deutschen Botschaft in BKK klären,
so dass man 3 Tage vor eheschließung in BKK aufschlägt, die Originale aushändigt,
sich 2 Tage später alles abholt um dann zu Heiraten.
Die Leute auf der Botschaft sind super hilfsbereit SOLANGE man sich eben an die Vorgaben
hält und alles "entsprechend den Angaben" vorbringt. Um unnötige Besche zu vermeiden
hatte ich vorher z.B. alle Dokumente eingescannt und vie Mail versendet mit der Bitte :
"um Prüfung auf vollständigkeit und ob noch weitere Dinge gebraucht würden". Klapte SUPER !
Gleiches "Spiel" habe ich vorher mit dem deutschen Standesamt gemacht zwecks "Heiratsbefähigung".
Auch da ga es ein Telefonat im Vorfeld mit dem Ansprechpartner, ein paar nette Worte und später
Email mit Dokumenten vorab. Originale hab ich via DHL übersendet und bekam diese mit
"Befähigungsurkunde innerhalb 1 Woche zurück. Es geht also alles.
Fazit : "An den Fahrplan halten (Vollständigkeit) - Dazu freundlich sein - Sich direkte Ansprechpartner suchen.
Heiraten und glücklich sein.
Bezüglich Ehevertrag sollte man sich umbedingt an einen Anwalt in TL wenden. Kostet einen ca. 800-1000 €
und das Geld ist sicher gut angelegt. JEDOCH umbedingt vorher selber mit dem Thema Scheidung befassen.
Die 15-20 Stunden sind mindestens genau so wichtig !!!!!
Viel Erfolg,
f.c.