
Ich betrachte die geplante Abschaffung des Remonstrationsverfahrens bei Schengenvisumsablehnungen in Manila mit großer Sorge.
Nach den bisher vorliegenden Informationen plant die deutsche Auslandsvertretung wohl wirklich allen Ernstes, dieses zentrale rechtsstaatliche Korrektiv zum 01.07.2025 ersatzlos zu streichen. Sollte sich dies bestätigen, stellt diese Entscheidung nicht nur einen juristischen Rückschritt dar, sondern birgt erhebliche Risiken für die Rechtssicherheit und das Vertrauen in unsere Verwaltungspraxis.
Das Remonstrationsverfahren ist weit mehr als eine bloße Formalität. Es ist eine unverzichtbare interne Kontrollinstanz, die es den Antragstellern ermöglicht, visumsablehnende Entscheidungen schnell, kostengünstig und effektiv überprüfen zu lassen – lange bevor der oft langwierige und kostenintensive Klageweg vor Gericht beschritten werden muss. Die ersatzlose Streichung dieses Verfahrens verengt den Rechtsschutz signifikant und führt dazu, dass Antragsteller direkt in einen für Laien schwer zugänglichen und ressourcenintensiven Verwaltungsrechtsstreit gedrängt werden.
Aus eigener Beobachtung, unter anderem anhand eines konkreten Falles im engsten Familienkreis, weiß ich, dass gerade unzureichend begründete oder fehlerhafte Ablehnungen häufig durch das Remonstrationsverfahren rasch und unbürokratisch korrigiert werden können. Dieses Verfahren ist damit nicht nur Ausdruck eines fairen und funktionalen Verwaltungsrechts, sondern auch ein Beitrag zur Verfahrensökonomie und zum Schutz der Antragsteller vor übermäßigen Hürden.
Besonders kritisch erscheint mir die geplante Änderung vor dem Hintergrund der Standortbeschränkung in Manila. Sie verletzt den Gleichbehandlungsgrundsatz eklatant, da Antragsteller je nach Einreichungsort unterschiedlichen Standards ausgesetzt sind – ein Zustand, der nicht nur rechtlich fragwürdig ist, sondern auch das Ansehen unserer Auslandsvertretungen beeinträchtigt.
Ich appelliere dringend an die verantwortlichen Stellen, diese Entscheidung nochmals eingehend zu prüfen und offener zu kommunizieren. Ohne transparente Daten zur Nutzung des Remonstrationsverfahrens und eine nachvollziehbare Bewertung der Konsequenzen droht nicht nur eine juristische Anfechtbarkeit, sondern auch ein erheblicher Reputationsverlust.
In einem Rechtsstaat sind interne Kontrollmechanismen wie das Remonstrationsverfahren kein Luxus, sondern unverzichtbare Pfeiler eines funktionierenden, gerechten Verwaltungsprozesses. Die Abschaffung dieser Instanz sollte daher gut begründet und mit größter Sorgfalt erfolgen – andernfalls drohen wir einen Rückfall in ineffiziente und potenziell rechtswidrige Verfahrenspraktiken.
Es ist unmissverständlich festzuhalten, dass Artikel 3 Absatz 1 des Grundgesetzes – der Gleichbehandlungsgrundsatz – keine bloße Empfehlungsnorm oder verwaltungsinterne Leitlinie darstellt, sondern eine unmittelbar geltende und durchsetzbare Rechtsnorm von Verfassungsrang ist. Die geplante ersatzlose Streichung eines zentralen Rechtsbehelfs, der bislang eine effektive und kostengünstige Überprüfung von Verwaltungsentscheidungen ermöglicht, droht daher, diesen fundamentalen Rechtsgrundsatz in eklatanter Weise zu verletzen.