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Das deutsche Finanzamt hat jetzt auch Thailand auf dem Schirm

buddy2020

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   Autor
18 April 2020
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......... Aktuell .......

Pattaya Mail hat einen thailändischen Steueranwalt um seine persönliche Meinung gebeten. Hier seine Antwort: “Die thailändischen Steuerbehörden aktualisieren lediglich ein altes Gesetz, das besagt, dass ab dem nächsten Jahr Steuern auf ausländische Einkünfte gezahlt werden müssen, auch wenn sich die Ankunft des Geldes in ein späteres Steuerjahr verschiebt. Es ist jedoch nicht beabsichtigt, Einkommen, das bereits im Ausland besteuert wurde, erneut zu besteuern. So werden beispielsweise die Renten der meisten ausländischen Rentner zunächst in ihrem Heimatland besteuert, und es bestehen ohnehin Doppelbesteuerungsabkommen mit 61 Ländern. Die Frage ist, ob sich alle im Ausland ansässigen Personen beim thailändischen Finanzamt registrieren lassen müssen, um eine Steueridentifikationsnummer (TIN) zu erhalten, die ihre individuellen Umstände erklärt. Niemand kann detaillierte Fragen beantworten, bevor das Finanzamt nicht weitere Richtlinien für die Nicht-Geschäftswelt herausgibt.
 

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