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Joe

D.A.CH.-rente od.pension für Th.frau.

isaaner

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8 Mai 2011
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nö.weinviertel. A.- Th. buri ram-surin.
hallo wie seht ihr das!!
findet ihr es richtig das thai weiber,nachdem sie einige jahre mit einen ältern herrn verheitatet ist, nach seinen ableben eine rente od.pension erhält,ohne jemals in DACH gearbeitet und gelebt zu haben,vielleicht nur einige male in urlaub war..
sollten da nicht mindestens gemeinsame kinder od.eineDACH staatsbürgerschaft oder eine länger arbeitstätigkeit vorhanden sein,zur erlangung einer rente.
da der ältere herr die thai familie schon jahre gesponsert hat,voller freude ein junges ding zu besitzen,nun nach seinen ableben, die jünger dame und deren familie die nie einen beitrag für unser land geleistet hat, von unseren staat weiter zu finanziern. viele viele jahre .:k
soviel mir bekannt ist bekämen wir hier in th. nur,ein aufwiedersehen ,wenn du wieder geld hast kannst wieder kommen.

ich find das ungerecht gegenüber DACH mit menschen die wirklich auf eine rente hinarbeiten,und für sie nix mehr im renten topf ist,weil er von unproduktiven und perversen sozilgesetzten entleert wird..:echt.

habe sehr viel darüber nachgedacht,als mir ein bekannter erzählte 66.er wäre 4 jahre mit frau th. verheiratet uns sie ihn nun nicht mehr mag,er aber trotzdem ihr die witwen pension abgeben will.
er bittet sie darum mit ihm noch ein jahr zusammen zu sein,und sich nicht scheiden lassen,damit sie die 60% seiner pension bekommt.:k:k.

ist das wirklich realität-oder illusion.:dancing
 

Porks

Gibt sich Mühe
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17 Januar 2010
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hi

wo ist das Problem. Wenn hier die meisten die Regierung gewählt haben oder ebend nicht wählen waren . So ist die Mehrheit mit der Gesetzgebung einverstanden. Wenn du meinst, dass es nicht ok ist gehe doch in die Politik und dann kannste eine Änderung vorschlagen . Es ist doch eigentlich egal wo das Geld hingeht ob nach TH (Dort freut sich eine Fam) oder nach zB Griechenland dann lacht dich ein Bänker aus oder hier für Abkassierende Bänker.
 

daywalker

Nur Leser
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27 Juni 2009
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ich finde es voll in ordnung,wenn ein älterer herr eine thaidame heiratet,
sie ihm da darsein etwas versüsst,ihn später pflegt und wenn er dann stirbt,
so dass sie dann witwenrente bekommt.ich hoffe,dass es mir dann so
wiederfährt wenn ich im rentenalter bin.natürlich würde ich so etwas nur
machen,um mit ihr in thailand zusammen zu leben und nicht in deutschland..
 

heini

schon über 29 Jahre ein Toter
   Autor
19 Oktober 2008
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kummerland
er bittet sie darum mit ihm noch ein jahr zusammen zu sein,und sich nicht scheiden lassen,damit sie die 60% seiner pension bekommt.:k:k.

ist das wirklich realität-oder illusion.:dancing

illusion!
wer hat dir denn das erzählt?
du solltest dich mal bei der rentenversicherung beraten lassen und nicht irgendwelches wunschdenken älterer herren weitergeben.
 

isaaner

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8 Mai 2011
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nö.weinviertel. A.- Th. buri ram-surin.
illusion!
wer hat dir denn das erzählt?
du solltest dich mal bei der rentenversicherung beraten lassen und nicht irgendwelches wunschdenken älterer herren weitergeben.

ein 66 jähriger österreicher,der meint ,wenn sie mit ihm 5 jahre verheiratet war bekäme sie 60% seiner pension,falls er in nächster zeit ableben würde.:bigg.

deshalb wird doch immer das pnsions alter hochgeschraubt,weil die verteilung irgendwie nicht stimmt.:frech
 

daywalker

Nur Leser
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27 Juni 2009
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1.KLEINE WITWEN- ODER WITWERRENTE

Anspruch auf die kleine Witwen- oder Witwerrente haben hinterbliebene Ehepartner, wenn die allgemeine Wartezeit erfüllt ist und er oder sie nach dem Tod des verstorbenen Versicherten nicht wieder geheiratet hat (im letzten Punkt gibt es rechtliche Ausnahmen). Außerdem muss die Ehe zwischen verstorbenen Versicherten und hinterbliebenen Partner mindestens ein Jahr bestanden haben. Allgemein entspricht die kleine Witwen- oder Witwerrente 25 Prozent der Rentenansprüche des Verstorbenen. Diese Leistung wird aber nur zeitlich begrenzt gewährt. Ist der hinterbliebene Ehepartner beispielsweise jünger als 45 Jahre, nicht berufstätig und nicht erwerbsgemindert sowie ohne Kind unter 18 Jahren, liegt die Gewährszeit bei zwei Jahren. Hat der hinterbliebene Ehepartner das 45. Lebensjahr vollendet, so besteht Anspruch auf eine große Witwen- bzw. Witwerrente.

2 GROSSE WITWEN- ODER WITWERRENTE

Anspruch auf die große Witwen- oder Witwerrente haben die hinterbliebenen Ehepartner, die ein eigenes Kind oder ein Kind des verstorbenen Ehepartners erziehen, das das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, oder die das 45. Lebensjahr vollendet haben oder erwerbsgemindert sind (siehe hierzu auch Berufsunfähigkeit sowie Erwerbsunfähigkeit). Berücksichtigt werden auch Stief- und Pflegekinder sowie Enkelkinder. Ein behindertes Kind, das außer Stande ist sich selbst zu versorgen, wird auch nach Vollendung seines 18. Lebensjahres berücksichtigt.

Allgemein entspricht die große Witwen- oder Witwerrente 60 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Versicherten, allerdings mit folgender Einschränkung: waren beide Ehepartner am Stichtag 1. Januar 2002 jünger als 40 Lebensjahre, so vermindert sich die Witwen- bzw. Witwerrente auf 55 Prozent der Rentenansprüche des verstorbenen Versicherten. Für die Kindererziehung gibt es pro Kind einen Zuschlag: rund 50 Euro Monatsrente für das erste Kind und rund 25 Euro für jedes weitere Kind.Wulf Finke
Auszug aus Microsoft Enzyklopädia
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Haben mir auch ein Oesterreicher und ein Schweizer erzaehlt mit den 5 Jahren verheiratet sein muessen. Scheint in den Laendern so zu sein.

In D ist es wie im Vorpost geschrieben mit dem einen Jahr. Allerdings genau heisst es: nach einem jahr hat die Witwe auf jedem Fall Anrecht auf die entsprechende Rente. Wenn der mann innerhalb des Jahres verstirbt, will die Rentenanstalt die Todesursache genau wissen. Wenn der Tod bei Heirat absolut nicht vorhersehbar war (z. B. Unfall) bekommtt sie der Rente auch vorher.
 

hari

Schreibwütig
   Autor
25 Mai 2009
588
1.922
1.493
Pattaya, Det Udom
Kalle sogar bis zu 10 Jahren

Erforderliche Ehedauer für den Anspruch auf Witwer- oder Witwenpension Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner Erforderliche Ehedauer für den Anspruch auf Witwenpension/Witwerpension bis 20 Jahre 3 Jahre 20 bis 25 Jahre 5 Jahre über 25 Jahre 10 Jahre Hinweis: Bei zu kurzer Ehedauer wird die befristete Witwenpension/die befristete Witwerpension für 30 Monate (2 1/2 Jahre) ausbezahlt.


Quelle: "http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270410.html%23Allgemeines"]http://www.help.gv.at/Content.Node/27/Seite.270410.html#Allgemeines[/URL]
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Ich finde diese Regelung absolut gut so. Ich habe waehrend meiner aktiven Berufszeit Beitraege gezahlt und die Renten und Witwenrenten der aelteren Bevoelkerung mit finanziert.

Dadurch habe ich ein Recht auf eigene und ggf. Rente fuer meine Witwe erworben.

Die Hoehe errechnet sich nach den von mir gezahlten Beitraegen.

Es waere eine Sauerei vom Staat bzw. der Rentenanstalt vorzuschreiben, welche Witwe welcher Nationalitaet und welchen Wohnsitzes "es wert" ist, nach meinem Ableben Rente zu beziehen.

Ich finde es auch absolut i.O. dass der 30%ige Abzug bei Witwenrentenzahlungen an Witwen die z. B. in Thailand leben abgeswchafft wurde.
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
   Autor
21 Oktober 2008
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Waterkant
Ich persönlich kann das ja in Bezug auf meine Frau ja auch gut finden,

aber allgemein gesehen muss man natürlich aus sagen dass Rentner die
in deutschland leben ja auch das Geld hier wieder in den Umlauf bringen
und somit Steuern zahlen,

das Geld was in Thailand ausgegeben wird bringt in Deutschland ja nix.

Sind halt 2 Seiten der Medaillie
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
@Joerg N

Ist sicher ein volkswirtschaftliches Argument. Wir ja auch so schon bei der Steuer gehandhabt, dass man eben mehr bezahlen muss, wenn man seine in D verdiente Kohle vorrangig nicht mehr in die D-Volkswirtschaft zuruck fliessen laesst.

Auch wenn es mich persoenlich sehr aergern wuerde, haette ich eben aus dieser Sicht Verstaendnis fuer eine gewisse Kuerzung sowohl fuer den Rentner als auch fuer die Witwe.

Aber gar keine Witwenrente nach Thailand. dass faende ich absolut inakzeptabel aus den vorher von mir schon genannten Gruenden.
 

Camillo

Member Inaktiv
Inaktiver Member
1 November 2008
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derzeit Chiang Mai
Kalle sogar bis zu 10 Jahren

Erforderliche Ehedauer für den Anspruch auf Witwer- oder Witwenpension Altersunterschied zwischen Ehepartnerin/Ehepartner Erforderliche Ehedauer für den Anspruch auf Witwenpension ...

Die Pensionsreform 2009 (in Österreich) besagt u.a.daß ... wenn die Ehe erst nach dem Pensionsantritt geschlossen wird diese Ehe mindestens 10 Jahre andauern muß um ev.einen Witwenpensionsanspruch zu erreichen. Dabei ist der Altersunterschied egal.
 

isaaner

Member Inaktiv
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Inaktiver Member
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8 Mai 2011
184
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nö.weinviertel. A.- Th. buri ram-surin.
Die Pensionsreform 2009 (in Österreich) besagt u.a.daß ... wenn die Ehe erst nach dem Pensionsantritt geschlossen wird diese Ehe mindestens 10 Jahre andauern muß um ev.einen Witwenpensionsanspruch zu erreichen. Dabei ist der Altersunterschied egal.

ob mit so lösungen das pensionsantrittsalter zu halten ,und finazierbar bleibt sei dahingestell
denk da müssten noch grössere einschnitte gemacht werden.
für nur ehefrau,ohne einzahlungs jahre od.nur wenige jahre, were vielleicht eine mindest rente ausreichend.
für nur ehefrau,ohne einzahlungs jahre od.nur wenige jahre,die überhaupt nicht in D:A:CH.-leben und kein staatsbürger der genannten länder ist,würde ich die witwenpension streichen,zum wohle derer die sich ihre penion erlich einzahlen..:eek:k
 

peter51

Member Inaktiv
Inaktiver Member
27 Februar 2009
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..und für Leute mit Klein-und schlechter Rechtschreibung
schon mal gleich 50% Renten/Pensionsabzug :ironie
 

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