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Auswandern….

ktowner

Gibt sich Mühe
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Mich kostet meine AKV bei der AXA für 5 Monate 357.60€. Ich bin 1956 geboren. Kleiner Haken ist aber, für einen Folgevertrag ist eine Anwesenheit in D von 90 Tagen erforderlich und natürlich Hauptwohnsitz. Zusammen mit meiner GKV bin ich billiger und besser versichert. Bin aber auch nur langzeit Tourist für 9 Monate
 
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Hohenstein

Kein anderes Hobby?
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2 November 2024
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Pratumnak
Genau das ist das Problem , wenn mal Alle NonO auf Gesetzeslage kontrolliert würden , wären sicher 90% ausreisepflichtig 🙀,
Zur Firma welche 20 Jahre mein NonB BOI gemacht hat hatte ich dann doch mehr Vertrauen
 

Otto Normalverbraucher

silent reader
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Mich kostet meine AKV bei der AXA für 5 Monate 357.60€. Ich bin 1956 geboren. Kleiner Haken ist aber, für einen Folgevertrag ist eine Anwesenheit in D von 90 Tagen erforderlich und natürlich Hauptwohnsitz. Zusammen mit meiner GKV bin ich billiger und besser versichert. Bin aber auch nur langzeit Tourist für 9 Monate

Und genau das ist der Unterschied zum "Auswandern", da hast du keine KV mehr in DE. Bei vorhandener KV in DACH ist das für die Auslands KV ein ganz anderes Risiko Profil, bevor es zu teuer wird fliegen sie dich nach Hause.
 

lakmakmak66

Leben und leben lassen
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Und genau das ist der Unterschied zum "Auswandern", da hast du keine KV mehr in DE. Bei vorhandener KV in DACH ist das für die Auslands KV ein ganz anderes Risiko Profil, bevor es zu teuer wird fliegen sie dich nach Hause.
Anwartschaft für die GKV wäre noch eine Möglichkeit....sollte jeder mit deiner KK abklären.
 

ktowner

Gibt sich Mühe
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Für Rentner gibt es keine Anwartschaft, wozu auch. Du meldest dich ab und irgendwann ( war bei mir nach 18 monaten )wieder bei deiner letzten GKV ( ist so vorgeschrieben ) wieder an.
 
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Hibl

...
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Hohenstein

Kein anderes Hobby?
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2 November 2024
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Pratumnak
@Hohenstein Wie kommst du auf dieses schmale Brett?
Ganz einfach : setzt dich in die bkk bang Ecke soi 5 immigration und zähl mal wie viele hoch in den ersten Stock müssen 😉, ich hatte früh um 10 nummer 47 und wolle nur die App aufn neuen Phone registrieren lassen, und wenn ich Aussagen von der Agent Lady hier vor Ort höre , ich wäre der fast Einzige der ALLES fürs Visa parat hat ohne Hilfe sagt mit das vieles
 

ktowner

Gibt sich Mühe
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Dann hätte sich die BARMER GKV erst bei hirneinsammler Dr. Google informieren sollen, das die VERSICHERUNGSPFLICHT für mich nicht mehr wirksam ist.
 

inPension

.
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30 Oktober 2023
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ich wäre der fast Einzige der ALLES fürs Visa parat hat ohne Hilfe sagt mit das vieles
Auch das halte ich für ein Gerücht! Ich habe noch nie eine Agentur für irgend etwas benutzt und halte davon nichts!
Aber wer sich von einer Agentur helfen lässt, muß noch lange nicht etwas tun, was gegen die hiesigen Gesetze ist!

P.S. Visa bekommt man (bis auf wenige Ausnahmen, Stichwort TM86 und 87) bei Botschaften oder Konsulaten und nicht bei der Immigration!
 
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Klimbim

Schreibwütig
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Auch das halte ich für ein Gerücht! Ich habe noch nie eine Agentur für irgend etwas benutzt und halte davon nichts!
Aber wer sich von einer Agentur helfen lässt, muß noch lange nicht etwas tun, was gegen die hiesigen Gesetze ist!

Die Nutzung von Agenturdiensten bei der Visumserlangung in Thailand kann Vorteile bieten, etwa durch Unterstützung bei der Vorbereitung der erforderlichen Unterlagen und der Klärung von Unsicherheiten.

Es ist jedoch wichtig, zu beachten, dass in Deutschland das Rechtsberatungsgesetz (RDG) gilt. Ich schreibe das mal im Hinblick auf Dienstleistungen in andere Richtung - zum Beispiel für Schengenvisaerlangung, die ich bei Agenturen in Thailand ebenfalls schon im Angebot sah - nicht frei von Fragezeichen im Kopf. Das RDG gilt aber vermutlich nicht für solche Agenturen in Thailand, die das machen - aber im Schadensfall hat man dann auch ggf. keine Berufshaftpflicht.

Das RDG verbietet unerlaubte Rechtsberatung bei uns und stellt sicher, dass rechtliche Hilfe hier nur von zugelassenen Anwälten erbracht werden darf.

Viele Agenturen bieten zwar Dienstleistungen an, um den Visumantrag zu erleichtern, doch deren Seriosität und die rechtliche Fragwürdigkeit dieser Unterstützung sind manchmal (zumindest mir) nicht klar.

Es ist daher ratsam, vorsichtig zu sein und nur Agenturen in Anspruch zu nehmen, deren Dienstleistungen transparent und gesetzeskonform sind. Was die Leistungen für Fragen betrifft, die sich um thailändische Visa drehen, weiss ich nicht ob hier analoge Gesetze bestehen - keine Ahnung.

Insgesamt können Agenturen aber per se nicht als schlecht beschrieben werden. Ich habe mir durch solche Agenturen schon eine Menge Zeit erspart und hatte den Eindruck, gut und rechtskonfom Dienstleistungen erhalten zu haben.

Bei komplexen Fragen mit rechtlichem Kontext empfiehlt sich m.E. der Fachanwalt vor Ort, nicht die Agentur.

Es kommt also darauf an.
 
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Fritz2

Schreibwütig
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Deutschland
...und die 3,4% Beitrag zur Pflegeversicherung nicht vergessen....die muss man allerdings voll bezahlen...

Man bezahlt auch die 14,6% voll! Egal ob AN oder Rentner.

Das mit dem sog. "AG-Anteil" ist im Prinzip Verarschung aus der Kategorie "linke-Tasche-rechte-Tasche". Es gibt aber leider viele Allzu-Naive, die dieses Märchen immer noch glauben., was viel über die finanzielle Bildung in D aussagt. Der einzige Vorteil dieser schrägen Konstruktion ist, daß 50% des KV-Beitrags vom AN nicht versteuert werden muß...
 
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Klimbim

Schreibwütig
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24 November 2024
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Man bezahlt auch die 14,6% voll! Egal ob AN oder Rentner.

Das mit dem sog. "AG-Anteil" ist im Prinzip Verarschung aus der Kategorie "linke-Tasche-rechte-Tasche". Es gibt aber leider viele Allzu-Naive, die dieses Märchen immer noch glauben., was viel über die finanzielle Bildung in D aussagt. Der einzige Vorteil dieser schrägen Konstruktion ist, daß 50% des KV-Beitrags vom AN nicht versteuert werden muß...


Das ist eine interessante Information. Ich stehe auf dem Schlauch.

Nach genauerer Einsicht in die Regelung glaubte ich festzustellen, dass nur die Hälfte dieses Beitrags von 14,6%, also 7,3 Prozent, direkt vom Rentner bezahlt wird, während die andere Hälfte von der Deutschen Rentenversicherung übernommen wird:

Informationsportal des Gesundheitsministeriums:

„Bei Pflichtversicherten zählen hierzu Arbeitsentgelt, Renten der gesetzlichen Rentenversicherung sowie Versorgungsbezüge. Für Bezieherinnen und Bezieher gesetzlicher Renten sowie von Versorgungsbezügen gilt der allgemeine Beitragssatz von 14,6 Prozent. Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer bzw. Rentnerinnen und Rentner sowie Arbeitgeber bzw. Rentenversicherungsträger tragen die Beiträge jeweils zur Hälfte.“

Habe ich da etwas grundlegend falsch verstanden? Wenn ja, freue ich mich etwas neues zu erfahren und mich hier zu bilden - besten Dank.
 
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