Ebenfalls falsch: Die Verlängerung ist frühestens 7 Tage vor Ablauf des Visums möglich.
ich habe die Verlängerung meines Touristenvisa; ( 60 Tage ) 3 Wochen vor Ablauf beantragt/verlängert. ( in Sri Ratcha) - das soll aber nicht heissen, dass es die übliche Praxis ist.
Dame wollte mir übrigens zuerst keine Verlängerung zugestehen, mit der Begründung - kommen sie einen (1) Tag vor Ablauf vorbei.
Aber Visageschichten laufen immer wieder auf dasselbe hinaus. Einer hat was ganz anderes erlebt und ein Dritter weiss es bestimmt besser.
P.S. Touristenvisa für 60 Tage zu beantragen ist eigentlich noch gleich geblieben wie vor einem Jahr, ausser dass es in der CHweiz es auch postalisch möglich ist.
Denkste; vorsichtshalber schnell nach geschaut; in Zürich will man jetzt auch einen Bankauszug! Dass ein Betrag von 1`000 Franken genügt......verstehe wer das will.
Aber Visageschichten laufen immer wieder auf dasselbe hinaus. Einer hat was ganz anderes erlebt und ein Dritter weiss es bestimmt besser.
....in Basel wird kein Bankauszug gefordert.
...in Bern ist die Webseite nicht einmal abrufbar u.s.w.