Hat er denn auch eine Verpflichtungserklärung abgegeben? Ohne die kann man zumindest in Deutschland einladen wie man will, dass gibt ne Ablehnung.
Der Staat möchte sehen, dass wenn das Girl im Land abtaucht, nicht vorschriftsmäßig wieder ausreist, oder gar Asyl beantragt und somit den Titel ändert, der Einlader mit seinem Privatvermögen gerade steht, bis das Girl das Land wieder verlässt.
Weiß nicht wie das in CH läuft, aber in Deutschland ist das so. Und die Erklärung kann auch, einmal abgegeben, für den Zeitraum von 5 Jahren nicht wieder zurückgenommen werden, da es dafür keine gesetzliche Regelung gibt. Für Visaanträge darf sie aber nicht älter als 6 Monate sein, um sicherzustellen, dass die finanziellen Verhältnisse des Einladers noch passen.
Die müssen nämlich auch ausreichend sein, weil der Staat sichergehen möchte, dass man das Girl auch gut versorgt und es gut wohnen kann.
Krankenversicherung auf Kosten des Einladers mit ausreichender Deckung ist ebenfalls obligatorisch (geht von den Kosten).
Und wenn dann das Girl noch valide Rückkehrgründe belegen kann (Eigentum, Job, Familie,…), dann steht dem Visaantrag nichts mehr im Weg und das klappt.