Da gehts ja um Einkommen. Mir geht es ja um bereits längst versteuertes Kapital, das nun nach Thailand soll weil es dort verbraucht werden soll. Auch da soll es wohl Grenzen geben. Das wäre etwas genauer noch mal interessant.
Ich habe zu diesem Themenkomplex bereits etwas in meinem Strang ausgeführt und komme dabei aus meiner Sicht zu dem Ergebnis, dass die Frage in dieser Pauschalität kaum noch belastbar zu beantworten ist.
Die Systematik der Besteuerung bei längerem Aufenthalt in Thailand erscheint mir in ihrer praktischen Auswirkung erheblich widersprüchlich und in der Gesamtbetrachtung nur eingeschränkt nachvollziehbar. Dabei geht es mir ausdrücklich nicht um Einzelfragen der Steuerhöhe oder um Wertungen, sondern allein um die Frage der rechtlichen Klarheit und praktischen Handhabbarkeit.
Ich kenne bislang keine einzige Quelle, weder in der Beratungsliteratur noch in sonstigen öffentlich zugänglichen Darstellungen, die eine wirklich konsistente, in sich geschlossene und zugleich verständliche Handlungsanleitung liefert, aus der sich nachvollziehbar ergibt, warum im Ergebnis welche Einkünfte in welcher Weise zu behandeln sind.
Die Auslegung des Doppelbesteuerungsabkommens wirkt dabei häufig stark wortlautorientiert, insbesondere in nichtjuristischen Darstellungen. Wird hingegen eine systematische und teleologische Auslegung vorgenommen, wie sie in der juristischen Methodik grundsätzlich erforderlich ist, entstehen teilweise Ergebnisse, die deutlich von den in populären Darstellungen insbesondere in sozialen Medien oder Videoplattformen vertretenen Auffassungen abweichen.
Ich halte es im Übrigen für legitim, an dieser Stelle auch offen einzuräumen, dass man zu keiner belastbaren eigenen Schlussfolgerung gelangt. Nicht jede rechtliche Fragestellung führt zwingend zu einer eindeutigen praktischen Handlungsanweisung.
Als einigermaßen gesicherte Ausgangsbasis verbleibt nach meinem Verständnis lediglich Folgendes. Gesetzliche Renten und vergleichbare Versorgungsanwartschaften dürften bei fortbestehender steuerlicher Ansässigkeit in Deutschland sowie einem Aufenthalt in Thailand unterhalb der 180 Tage Grenze regelmäßig nicht der thailändischen Besteuerung unterfallen.
Alles was darüber hinausgeht, insbesondere bei tatsächlicher steuerlicher Ansässigkeit in Thailand, erscheint mir hingegen in der praktischen Einordnung nicht mehr eindeutig auflösbar, zumindest nicht ohne vertiefte einzelfallbezogene Prüfung.
Erschwerend kommt hinzu, dass auch der Gang zu spezialisierten Beratern sowohl im deutschen als auch im thailändischen Kontext nicht zwingend zu einer abschließenden Klärung führt. Dies liegt weniger an mangelnder Qualifikation, sondern vielmehr daran, dass steuerliche Beratung naturgemäß häufig innerhalb eines nationalen Systems erfolgt. Die systemübergreifende Anwendung des Doppelbesteuerungsrechts wird dabei erfahrungsgemäß eher vorsichtig und im Zweifel konservativ im Sinne einer Absicherung gehandhabt.
In der Gesamtschau bleibt damit eine gewisse Unsicherheit bestehen, die sich aus meiner Sicht nicht vollständig auflösen lässt, sondern im praktischen Umgang mit der Materie berücksichtigt werden muss.
@OnkelToto : man kann bei Deinem Fall beides sagen: "ist Einkommen, ist kein Einkommen". Ich befürchte, dass die Thailänder alles als Einkommen werten werden (aus ihrer Sicht), was nach 2024 erwirtschaftet wurde und auf einer Besteuerung bestehen, wenn Du es nach Thailand verbringst.
Ob das aber rechtsdogmatisch legitim ist, ist eine völlig andere Frage. Und ob es dann wiederum in der Praxis so gehandhabt wird, eine weitere.
Für mich nehme ich mit: ich fühle mich persönlich hier überfordert, weigere mich aber das zu dramatisieren (meine intellektuellen Überlegungen dazu, sind Teil meiner Persönlichkeit, aber kein Drama ^^)
Mein Tipp: die gesamte Steuerregelung in Thailand diese Fragen betreffend wird keinen Bestand haben. Sie ist in sich nicht schlüssig. Sie werden sich etwas neues ausdenken.
Warten wir es ab.