den ersten Satz finde ich auch akzeptabelWarum Steuern zahlen, wenn man die Infrastruktur gar nicht nutzt?
1967 war die Welt noch bürgernah und gerecht – das DBA heute sähe sicher anders aus. 555
den ersten Satz finde ich auch akzeptabelWarum Steuern zahlen, wenn man die Infrastruktur gar nicht nutzt?
1967 war die Welt noch bürgernah und gerecht – das DBA heute sähe sicher anders aus. 555
Wie schon von mir geschrieben, KI sagt viel, aber leider auch viel Mist!!KI sagte das!
Bei der Nullerklärung bin ich von mir als bisher Steuerpflichtiger in Thailand ausgegangen.
ja, ist mir bekannt.
der Knackpunkt könnte sein, das er 1450 Euro überweist, also ca. 600000 jährlich an Überweisungen ankommen. Er wird wohl dem FA nachweisen müssen, warum er nicht steuerpflichtig ist.dazu ein Beispiel
ein Rentner über 70 ist verheiratet und hat eine deutsche teure
Krankenversicherung von 500 € mtl
er lebt von seinem Vermögen, von dem er 1.000 € monatlich entnimmt
zusätzlich hat er eine kleine Rente von 950 €
davon bezahlt er in Deutschland seine KV
bleiben noch 450 von seiner Rente übrig
insgesamt also 1.000 + 950 - 500 = 1.450
diesen Betrag überweist er monatlich nach Thailand
zu versteuern sind nur die 450 aus der Rentenanteil
450 x Kurs 37,50 x 12 Monate = 202.500 Baht
er liegt unter der Einkommensgrenze und muss keine Steuerklärung abgeben

ist ja in Ordnung. Aber überleg mal, da stehen im Bankbuch 50000 Baht monatlich. Der Finanzbeamte liest das und hält das erst mal für zu versteuerndes Einkommen. Daher muss man das beweisen. Daher muss er eine Steuererklärung abgeben, um diesen Nachweis überhaupt erst führen zu können. Einfach zu sagen, ich bin nicht steuerpflichtig, reicht in diesem Sachverhalt wohl nicht! Wie gesagt, der Knackpunkt sind die 1000 zusätzlichen Euro, die erfolgte Überweisung!warum soll man ein nicht steuerpflichtiges Einkommen nachweisen ?
was nicht steuerpflichtig ist, kommt nicht in die Steuerklärung
Beispiel:
man verkauft in Deutschland seine private Wohnung, in der man
über 10 Jahre gewohnt hat - alles steuerfrei
niemand schreibt in seine Einkommenssteuererklärung, dass er eine
Wohnung verkauft hat und die steuerfrei ist
in Thailand willst du das aber beim Finanzamt melden und nachweisen
Quatsch - interessiert niemanden
was in Deutschland steuerfrei ist, ist in Thailand auch steuerfrei
DBA Artikel 23
Anhang anzeigen 2161228
Sorry, stimmt so nicht ganz....dazu ein Beispiel
ein Rentner über 70 ist verheiratet und hat eine deutsche teure
Krankenversicherung von 500 € mtl
er lebt von seinem Vermögen, von dem er 1.000 € monatlich entnimmt
zusätzlich hat er eine kleine Rente von 950 €
davon bezahlt er in Deutschland seine KV
bleiben noch 450 von seiner Rente übrig
insgesamt also 1.000 + 950 - 500 = 1.450
diesen Betrag überweist er monatlich nach Thailand
zu versteuern sind nur die 450 aus der Rentenanteil
450 x Kurs 37,50 x 12 Monate = 202.500 Baht
er liegt unter der Einkommensgrenze und muss keine Steuerklärung abgeben
indem er über eine Steuererklärung den Sachverhalt mit diesen 1000 Euro nachweist!Sorry, stimmt so nicht ganz....
Du versteuerst alles was Du nach Thailand überweist, bis auf wenige Ausnahmen, z.B. gespartes von vor 2024, und wenn Du 1450.-€ überweist, musst Du diese eben in Thailand versteuern,
es sei denn Du weißt nach das Du dafür schon in Deutschland Steuern bezahlt hast!
Das "Bankbuch" sieht der Finanzbeamte ja nicht!ist ja in Ordnung. Aber überleg mal, da stehen im Bankbuch 50000 Baht monatlich. Der Finanzbeamte liest das und hält das erst mal für zu versteuerndes Einkommen. Daher muss man das beweisen. Daher muss er eine Steuererklärung abgeben, um diesen Nachweis überhaupt erst führen zu können. Einfach zu sagen, ich bin nicht steuerpflichtig, reicht in diesem Sachverhalt wohl nicht! Wie gesagt, der Knackpunkt sind die 1000 zusätzlichen Euro, die erfolgte Überweisung!
Es sei denn Du weißt nach das Du dafür schon in Deutschland Steuern bezahlt hast...indem er über eine Steuererklärung den Sachverhalt mit diesen 1000 Euro nachweist!
ich weis nicht, ob das einfach reicht, diesen Nachweis beim Thai Finanzamt einzureichen. Das muß ja irgendeinen Aufhänger haben, nämlich die thailändische Steuererklärung! Oder gibt es noch andere Formulare für diesen Vorgang beim Thai Finanzamt???Es sei denn Du weißt nach das Du dafür schon in Deutschland Steuern bezahlt hast...
Das habe ich damit gemeint!
diese Antwort gab mir gerade Gemini:ich weis nicht, ob das einfach reicht, diesen Nachweis beim Thai Finanzamt einzureichen. Das muß ja irgendeinen Aufhänger haben, nämlich die thailändische Steuererklärung! Oder gibt es noch andere Formulare für diesen Vorgang beim Thai Finanzamt???
Amtsdeutsch ist halt wie Sudoku mit Worten.warum soll man ein nicht steuerpflichtiges Einkommen nachweisen ?
was nicht steuerpflichtig ist, kommt nicht in die Steuerklärung
Beispiel:
man verkauft in Deutschland seine private Wohnung, in der man
über 10 Jahre gewohnt hat - alles steuerfrei
niemand schreibt in seine Einkommenssteuererklärung, dass er eine
Wohnung verkauft hat und die steuerfrei ist
in Thailand willst du das aber beim Finanzamt melden und nachweisen
Quatsch - interessiert niemanden
was in Deutschland steuerfrei ist, ist in Thailand auch steuerfrei
DBA Artikel 23
Anhang anzeigen 2161228

die Steuer heißt Einkommenssteuer, nicht Überweisungssteuer
was nicht zu versteuern ist, kommt nicht in die Steuererklärung
ich habe mein Haus in DE verkauft und lebe zum Teil davon
soll' ich dem Finanzamt einen 20-seitigen übersetzten Notarvertrag vorlegen ??
nö, die erfahren gar nichts davon, weil es nicht in der Steuerklärung stehen würde
sollte es wieder erwarten mal hart auf hart kommen, habe ich noch den jährlichen
Einkommensnachweis, gestempelt und unterschrieben vom Konsul
darin steht in der beiliegenden Aufstellung die Herkunft des Einkommens
aus Vermögen, zb Hausverkauf, Sparanlage usw
Rente ist natürlich auch aufgeführt![]()
genau so sehr ich das auch!Wie Du das ließt, interessiert das Finanzamt in Thailand sehr wenig , bis gar nicht!
Aus meiner eigenen, und auch den Erfahrungen einiger Bekannte, sieht es eben so aus:
Du gehst zum Finanzamt wenn Du Dich länger als 180 Tage in Thailand im Kalenderjahr aufhälst,und holst Dir Deine Steuernummer. Das ist Pflicht!
Ob Du deswegen Einkommensteuer zahlen musst ist nicht gesagt!
Das Finanzamt verlangt von Dir ein "Bankstatement" das heißt alle Kontobewegungen vom 1 Januar bis zum 31 Dezember des letzten Jahres.
Dor werden denn ALLE Beträge die Du nach Thailand überwiesen hast, addiert!
Davon gehen dann die Freibeträge ab. Über 65 Jahre alt, ca. 375.000.-THB
Der Rest wird versteuert!
Willst Du der Steuer entgehen, musst Du nachweisen, das dieses Geld, was Du überwiesen hast, schon in Deutschland versteuert wurde!
Also schriftlich belegen! Wenn die Einkommenssteuer in Deutschland geringer ausfällt als in Thailand, kann dieser Teil noch in Thailand anteilig besteuert werden!
Wie der einzelne das sieht, oder Bewertet, interessiert das hiesige Finanzamt wenig !!




