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Steuerfreiheit für Auslandseinkommen ab 2025 ?

Citolino

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6 Juni 2025
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Nachdem sich die Aussagen des Starters hier als unfundiert erwiesen haben, wäre es m.M.n. sinnvoll, den Titel des Threads zu ändern. Dieser ist irreführend und Zeitverschwendung für interessierte die versuchen die Aussagen zu verifizieren.
das ist richtig! Ich hatte mich über einen Bericht im Wochenblitz gefreut, der eine 5 jährige Steuerbefreiung für Renten voraussagte. Schade, das das wohl nicht zutrifft!
 

buddy2020

Walkingstreet Veteran
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18 April 2020
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Daher auch der geläufige Name dieses Blatts "Wochenwitz" quasi Ableger der BILD.. ;) ..

Und @ Ding Dong, wobei der Name schon einiges sagt, gibt sich halt weiter Mühe, uns Seine Steuerwelt zu erklären,und wenn es mit der Meldung einer Deutschen Botschaft aus 2003 ist

die natürlich in Thailand die Steuerhoheit hat...Lach mich weg..:bigsmile..

Nur weiter so Herr "Steuerexperte für Thailand!
 
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buba

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Heute bin ich zufällig über diesen Artikel hier gestolpert:

Tenor: "Das bedeutet: Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland auf seine Rente (oder seine anderen Einkünfte) keine Steuern zahlen muss, muss sie stattdessen in Deutschland zahlen."

Es gibt auch das passende frische BHF Urteil vom September dazu:

Der Fall liegt hier etwas anders, weil Portugal eine sogenannte Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) hat, welche es im DEU-THA DBA nicht gibt, aber wer weiß, was daraus in Zukunft noch alles konstruiert werden könnte.

Das BFH Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 37/21, hat diesbezüglich auch schon einigen Staub aufgewirbelt, wenngleich aus das natürlich nicht zu 100% passt. Hier ging es um eine Vorzugsbesteuerung für Ausländer (welche für Inländer mit Auslandseinkommen nicht galt), aber mit einem LTR Visum könnte das z.B. auch zutreffen.
 

Citolino

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Heute bin ich zufällig über diesen Artikel hier gestolpert:

Tenor: "Das bedeutet: Wer als deutscher Staatsbürger im Ausland auf seine Rente (oder seine anderen Einkünfte) keine Steuern zahlen muss, muss sie stattdessen in Deutschland zahlen."

Es gibt auch das passende frische BHF Urteil vom September dazu:

Der Fall liegt hier etwas anders, weil Portugal eine sogenannte Rückfallklausel (Subject-to-tax-Klausel) hat, welche es im DEU-THA DBA nicht gibt, aber wer weiß, was daraus in Zukunft noch alles konstruiert werden könnte.

Das BFH Urteil vom 14. Januar 2025, IX R 37/21, hat diesbezüglich auch schon einigen Staub aufgewirbelt, wenngleich aus das natürlich nicht zu 100% passt. Hier ging es um eine Vorzugsbesteuerung für Ausländer (welche für Inländer mit Auslandseinkommen nicht galt), aber mit einem LTR Visum könnte das z.B. auch zutreffen.
ja, diese Rückfallklausel gibt es, wohl auch nach DBA mit Thailand, wie ich las.
 

buba

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ja, diese Rückfallklausel gibt es, wohl auch nach DBA mit Thailand, wie ich las.
Wo genau hast Du die Rückfallklausel dort gefunden? Ich selber sehe die in "unserem" DBA nicht. Habe dann auch nochmals ChatGPT suchen lassen (was in der Tat oft schief geht), aber hier das gleiche Ergebnis gebracht hat.
 

buba

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Kann jemand hierzu was sagen ? Wenn ich mir hier alles durchlese bin ich nicht wirklich schlauer geworden.
Solange Du Deinen Wohnsitz in Deutschland nicht aufgehoben hast, solltest Du weiterhin dort unbeschränkt steuerpflichtig bleiben.
Thailand könnte dann bei mehr als 180 Tagen Aufenthalt im Anrechnungsverfahren evtl. noch die Differenz besteuern, sollte die Steuer in Thailand höher liegen, als die bereits in Deutschland entrichtete Steuer. Also eher der ungünstigste denkbare Fall, den ich daher versuche, zu vermeiden.
 
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Citolino

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Wo genau hast Du die Rückfallklausel dort gefunden? Ich selber sehe die in "unserem" DBA nicht. Habe dann auch nochmals ChatGPT suchen lassen (was in der Tat oft schief geht), aber hier das gleiche Ergebnis gebracht hat.
lass mal Gemini suchen. Die Möglichkeit besteht wohl. Das wird irgendwie mit der Interpretation des Artikels 23 in Verbindung gebracht. Aktuell gab es die Anwendung der Rückfallklausel bei einem in Portugal wohnenden Deutschen. Bitte mal bei T-Online nachlesen. Inwieweit uns das bei Steuerfreiheit hier treffen könnte, vermag ich nicht zu sagen.
 

lakmakmak66

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@buddy2020
Du widersprichst Dir selbst
Zitate:
. . ist eine TIN für alle Steuerzahler in Thailand obligatorisch
. .benötigt jeder, der in Thailand als Steuerinländer gilt, eine TIN
was jetzt ??
jeder oder nur Steuerzahler ?
hier das Gesetz, bzw die Vorschrift dazu
Anhang anzeigen 2141192
vereinfacht
wer keine Steuern zahlt, braucht auch keine TIN

Du hast recht: ich wurde vom Finanzamt nicht angeschrieben
aber 100.000 thailändische Steuerzahler wurden nach dem 161/2023 angeschrieben
daran sieht man, wie sich das Finanzamt um die Expats bemüht
nämlich überhaupt nicht

es wurde doch schon alles im dem anderen Thread ausgiebig durchgekaut
es hat wenig Sinn, das hier nochmal zu wiederholen
Kann ich bestätigen...beim FA in Jomtien vorgesprochen...wer keine Steuern zahlen,aus unterschiedlichen Gründen ,braucht auch keine TIN...
 

buba

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lass mal Gemini suchen. Die Möglichkeit besteht wohl. Das wird irgendwie mit der Interpretation des Artikels 23 in Verbindung gebracht. Aktuell gab es die Anwendung der Rückfallklausel bei einem in Portugal wohnenden Deutschen. Bitte mal bei T-Online nachlesen. Inwieweit uns das bei Steuerfreiheit hier treffen könnte, vermag ich nicht zu sagen.
Das mit Portugal hatte ich ja oben erwähnt inkl. Link zum Artikel und zum BFH Urteil dazu. Aber Portugal HAT eben eine Rückfallklausel im DBA, Thailand meines Wissens nicht. Daher hatte ich nochmals nachgefragt, WO Du etwas gegenteiliges gefunden hast. Wir wollen ja alle nichts ins offene Messer laufen, daher ist die Info schon ziemlich wichtig.
 

buba

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Kann ich bestätigen...beim FA in Jomtien vorgesprochen...wer keine Steuern zahlen,aus unterschiedlichen Gründen ,braucht auch keine TIN...
Brauchst Du die TIN denn nicht, um Bankkonten in Deutschland oder anderen Ländern zu eröffnen? Oder auch nachträglich, um die deutsche TIN da rauszubekommen und damit eine Quellenbesteuerung zu vermeiden?
 

Citolino

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Das mit Portugal hatte ich ja oben erwähnt inkl. Link zum Artikel und zum BFH Urteil dazu. Aber Portugal HAT eben eine Rückfallklausel im DBA, Thailand meines Wissens nicht. Daher hatte ich nochmals nachgefragt, WO Du etwas gegenteiliges gefunden hast. Wir wollen ja alle nichts ins offene Messer laufen, daher ist die Info schon ziemlich wichtig.
ist schon klar, weiter Infos sammeln. Wie gesagt wird das so interpretiert im Zusammenhang mit Artikel 23 DBA. Aber erst mal müsste Thailand Deutschland informieren. Die wiederrum müssten entscheiden, ob sie die Rückfallklausel anwenden. Ich weiß, alles noch sehr vage, deswegen sammeln wir gemeinsam Infos und diskutieren darüber.
 

anderl1962

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Als ich mich in Deutschland abgemeldet hatte verlangte meine Bank in Deutschland meine thailaendische TIN. Die ich daraufhin mit dieser Erklaerung beantragte, bekam und an meine Bank in Deutschland mitgeteilt habe.
Haette ich keine TIN uebermittelt haetten sie mein Bankkonto in Deutschland gesperrt.
 
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lakmakmak66

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Brauchst Du die TIN denn nicht, um Bankkonten in Deutschland oder anderen Ländern zu eröffnen? Oder auch nachträglich, um die deutsche TIN da rauszubekommen und damit eine Quellenbesteuerung zu vermeiden?
Ich rede von einer thailändischen TIN...habe mich vorher nur allgemein informiert...
 

buba

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ist schon klar, weiter Infos sammeln. Wie gesagt wird das so interpretiert im Zusammenhang mit Artikel 23 DBA. Aber erst mal müsste Thailand Deutschland informieren. Die wiederrum müssten entscheiden, ob sie die Rückfallklausel anwenden. Ich weiß, alles noch sehr vage, deswegen sammeln wir gemeinsam Infos und diskutieren darüber.
Ja., Artikel 23, Abs. 1 zielt genau auf die Vorzugsbesteuerung ab, also wenn ein Ausländer in Thailand günstiger besteuert wird, als ein Thailänder.
Das ist - im Gegensatz zu einigen anderen Ländern - in Thailand grundsätzlich erst einmal nicht der Fall (z.B. müssen auch Thailänder Auslandseinkommen nur versteuern, wenn sie es ins Land bringen).
Lediglich ein LTR Visum könnte uns hier in die Suppe spucken, weshalb ich auch nicht sicher bin, ob das LTR aus steuerlicher Sicht wirklich optimal ist.
 

buba

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Ich rede von einer thailändischen TIN...habe mich vorher nur allgemein informiert...
Ja das meinte ich auch. Wenn du die deutsche TIN aus Deinem Bankkonto raushaben willst, dann brauchst Du (aus meiner Sicht) eine Thailändische TIN.
Sonst bezahlst Du weiterhin in Deutschland Quellensteuern oder die Bank macht Dir - wie eben von anderl1962 beschrieben - das Konto gleich komplett dicht.
 
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Ding Dong

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5 Oktober 2022
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meine dt. Bank hat auch nach einer Thai Steuernummer gefragt
Antwort: hab' keine, da ich keine Steuern zahle
keine weiteren Nachfragen
sogar meine Thai Bank hat nach einer TIN gefragt
in dem Auskunftsformular ist sogar genau erklärt, wie man es
auszufüllen hat, wenn man keine Steuernummer hat
es gibt keinen einzigen Nachweis, dass eine Bank ein Konto wegen
fehlender Steuernummer geschlossen hat
unterlasst bitte diese Panikmache