Ich habe gerade von einem Bekannten dieses Video bekommen: Thailand verschärft Einreise Regeln . Soll wohl ziemlich aktuell sein und manche YouTuber haben das auch schon in ihren Videos thematisiert.
Ich bin dieses Jahr bislang drei Mal nach Thailand eingereist und der nächste Urlaub steht kurz bevor. Meistens bin ich für 2-4 Wochen im Land geblieben und ganz normal mit dem 30 (aktuell 60) Tage Visa on arrival eingereist.
Insgesamt komme ich dieses Jahr auf ca. 13 Wochen oder ungefähr 90 Tage Aufenthalt in Thailand. Muss ich mir als normaler Urlauber Gedanken machen das mir evtl. die Einreise nach Thailand nicht gestattet werden könnte?
Ich habe keine Verbindungen zur Immigration, aber ich denke nicht, dass das ein Problem sein sollte. Wie schon vielfach angemerkt, geht es eher um Langzeitaufenthalte ohne Visum. Das von Dir verlinkte Video gibt die derzeitig verfügbaren Informationen recht gut wider... Bis auf die Sache mit den "maximal 2 Visa Exemptions". Das wird auf vielen Seiten oder Kommentaren so behauptet, lässt sich aber aus den wenigen "offiziellen" Quellen nirgends herauslesen. Die konkrete Mitteilung des Immigration Bureau findet man im verlinkten Facebook Post von @crusader
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Es geht um Punkt 1:
1. Elevate and intensify the screening of individuals frequently using the visa-exempt scheme (free visa) for entry and exit (in-out) in the manner of a visa run without returning to their country of domicile. If any individual uses the visa run privilege more than 2 times without a justifiable reason, Immigration Bureau will consider denying entry to prevent the use of this opportunity to pose as a tourist to conduct various transactions, instead of applying for the correct visa category as intended.
Es geht also mehr um die Extension, nicht um die Exemption. Den Unterschied scheinen viele nicht so recht zu verstehen oder wahrzunehmen. Visa Runs sind das Problem. Was natürlich stört ist die Tatsache, dass die genauen Werte, ab wann jemand als suspekt gewertet wird, nicht genannt werden. Das liegt dann wieder im Ermessen des Beamten.











