Die Rechtsprechung zum Reiserecht hat Grundsätze für die Kosten der Stornierung aufgrund von Krieg, Terroranschlag oder Seuchen erarbeitet.
Reisende haben generell ein Kündigungsrecht wegen höherer Gewalt (z.B. Naturkatastrophen, Bürgerkrieg). Fraglich ist, wann höhere Gewalt vorliegt. In diesen Fällen wird die sonst übliche Stornierungsgebühr nicht erhoben. Ein Indiz vor das Vorliegen höherer Gewalt ist gegeben, wenn das Auswärtige Amt (Tel.: 030 5000-2000) vor Reisen an den Zielort (z.B. wegen Bürgerkrieg oder Terrorgefahr) warnt. Liegt eine solche Warnung nicht vor, sind die Chancen deutlich geringer und die Reiserücktrittsversicherung wird in der Regel auch nicht einspringen. Diese Handhabung gilt für Pauschalreisen. Bei Buchung eines reinen Fluges ist man zumeist auf die Kulanz der Fluggesellschaft angewiesen.