Danke für die Unterlage Alwaro!Wieder eine Mail der CH Botschaft erhalten. Wird für Deutsche und Österreicher wohl auch gelten.
Interpretiere ich dies richtig? Wenn ich zukünftig eine Immobilie in Thailand erwerben möchte, gibt es folgende Konstellationen
- Person, die sich während eines Steuerjahr unter 180 Tage in Thailand aufhält: nicht betroffen, keine Nachweispflichten, wie bisher
- Person, die sich während eines Steuerjahr länger als 180 Tage in Thailand aufhält: Oftmals wird die Person auf Kapitalvermögen (Aktienverkäufe, Dividenden, Zinsen, etc.) im Ursprungsland zurückgreifen. Diese werden i.d.R. im Ursprungsland versteuert (Quellensteuer etc.). Da es kaum eine Person geben wird, die ab dem 1.1.2024 keine Erträge auf ihr Vermögen im Ursprungsland generiert hat (gibt ja wieder Zinsen) wären eigentlich alle Personen, die sich länger als 180 Tage in Thailand aufhalten und eine Immobilien kaufen möchten und dazu auf Vermögen in DACH zugreifen ab dem 1.1.2024 verpflichtet ziemlich aufwändige Dokumentationspflichten (inkl. Übersetzungen) vorzunehmen.
Für mich persönlich würde Variante 2 ausscheiden - wäre mir zuviel Aufwand / Unsicherheit. Unter der Prämisse, dass dies nun so um- und durchgesetzt würde: Wie schätzt ihr die Auswirkungen dieser Regelung auf den Immobilienmarkt in LOS, speziell Pattaya ein? Ich vermute mal, dass für Russland und China die Aufwände eines Immobilienkaufs auch nicht geringer werden.