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Info Wann muss die Airline Entschädigung zahlen? BGH klärt Passagierrechte

tom089

EscortLover
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7 Februar 2010
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Wurde heute zurückverwiesen an das LG Hamburg zur weiteren Klärung.
Siehe auch:
https://www.handelsblatt.com/finanz...re-im-einzelfall-entschaedigen/22993870.html?

Tenor aus Karlsruhe:

Der beim BGH für Reiserecht zuständige X. Zivilsenats machte klar, dass ein Ausstand der Beschäftigten der Passagierkontrollstellen zwar grundsätzlich geeignet sei, außergewöhnliche Umstände zu begründen, die ein Luftverkehrsunternehmen von der Verpflichtung zur Leistung einer Ausgleichszahlung an die von der Annullierung betroffenen Fluggäste befreien können.

Dies setzt nach der Fluggastrechteverordnung jedoch voraus, dass sich die Folgen des Ausstands nicht mit zumutbaren Maßnahmen abwenden lassen und diese Folgen die Absage des Flugs notwendig machen.

Die Annullierung sei nur gerechtfertigt, wenn kein Passagier rechtzeitig durch die Kontrolle kam und am Flugzeug war. Auch abstrakte Sicherheitsbedenken genügten nicht, sagte der Vorsitzende Richter Peter Meier-Beck in der Urteilsverkündung. Die Airline müsse vielmehr ihre Besorgnis auf konkrete Umstände stützen. Diese muss Easyjet nur vor dem LG Hamburg deutlich machen, sonst muss sie die Entschädigung zahlen.