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Joe
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Thai Pass-Deutscher Pass geht beides ?

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Wenn eine Thai einen Deutschen Pass bekommt, also die Deutsche Staatsangehörigkeit, muss sie den Thai Pass abgeben.

Gibt es eine legale Möglichkeit das der Thai Pass behalten werden kann ?
 
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voyager

Ex-Jäger
Inaktiver Member
6 November 2008
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Bayern
Hatte mich auch vor einiger Zeit mal interessiert.

Zwei Pässe sind prinzipiell nicht möglich, nur wenn für den Betroffenen "Besondere Härten" damit verbunden wären, wie z.B. Verlust von Eigentum/ Erbschaft (Land!) o.ä. könnte man einen Antrag stellen. Ein Anspruch bestehe aber nicht, müsste evtl eingeklagt werden.
 

Gast_20

Mopedfahrer
Inaktiver Member
21 Oktober 2008
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LOS & LS
Es gibt mit einigen (wenigen) Ländern sog. Gegenseitigkeitsabkommen die 2 Staatsbürgerschaften zu lassen.
Thailand gehört nicht dazu - im Gegenteil bspw. zu Australien, wo es unter bestimmten Umständen möglich ist.

Ich musste meine (europäische) Staatsbürgerschaft eines anderen Landes auch abgeben, als ich "eingedeutscht" wurde.













Sonst gäbe es jetzt noch eine Össi mehr.
 

Chronist

Member Inaktiv
Inaktiver Member
Der Ansatz mit der "Besonderen Haerte" ist der richtige Ansatz.
Prinzipiell verbietet die BRD die doppelte Staatsbuergerschaft (Grundgesetz) - macht jedoch die Einschraenkung, dass die doppelte Staatabuergerschaft dann geduldet wird, denn fuer den Betroffenen (der die Nichtdeutsche Staatsbuergerschaft abgeben muesste) eine "besondere Haerte vorliegt.
Dies ist in der Tat der Fall, wenn der Betroffene durch den Verlust seiner urspruenglichen Staatsbuergerschaft z.B. seinen Immobilienbesitz verlieren wuerde. Dies waere in Thailand der Fall.
Daher einfach ein Stueckchen Land im Issaan auf Deine Frau gekauft, damit die "besondere Haerte" begruenden - und in 99% der Faelle wird dem Antrag ohne Probleme stattgegeben. Es ist nicht wahrscheinlich, dass Du dafuer klagen musst.
 
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SINGHA

F.T.W.
Inaktiver Member
23 Oktober 2008
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sie muss in thailand niemanden sagen das sie mit einer langnase verheiratet ist........

und in thailand haben eh alle nur ihre identitätskarte.......die kann sie jeweils verlängern lassen ;)
 

Pepe

unbelehrbarer
Inaktiver Member
13 Dezember 2008
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sie muss in thailand niemanden sagen das sie mit einer langnase verheiratet ist........

Das verrät aber meißt schon der neue Familienname :bigg
Außerdem muss beim umschreiben der ID Card und des Reiseepasses die Heiratsurkunde vorgelegt werden.
Da die ja nun nicht völlig Pille sind,wissen die dann auch das sie mit einer Langnase verheiratet ist.
Gruß
Pepe
 

Liggi

Ein Mensch
Thread Starter
   Autor
Thread Starter
21 Oktober 2008
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Hamburg/Pattaya
Danke für Eure Infos !

Ja, wir machen Behördendinge nur wenn es legal ist. Alles andere bringt doch nichts auf Dauer.
 

pattaya.

Member Inaktiv
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11 November 2008
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dort wo´s mir gefällt
singha,

da bist du aber falsch gewickelt. geht aktuell gar nichts mehr. meine mia musste bevor sie ihren reisepass verlängerte sogar vorher die i-d cart auf meinen namen umschreiben lassen!
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
Verstorben
21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Das war aber eigentlich schon immer so, zumindesat, wenn man es in Thailand macht. Erst ID-Card, dann Pass.

Seit einigen jahren ist es aber auch möglich, daß eine Thai bei Heirat ihren Mädchennamen behalten kann. Dann wäre der Vergleich des Namens nicht mehr da.
 

SINGHA

F.T.W.
Inaktiver Member
23 Oktober 2008
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ok......ok..........

also meine noi hat nen schweizer und nen thaipass

in der schweiz gibts zum glück doppelstaatsbürgerschaft


aber in thailand weiss keine offizielle stelle das sie verheiratet ist


wir waren eben vor 5 wochen in bangkok und sie hat sich die ID karte erneuern lassen !!!


da wir 2 aber eh nicht mehr nach thailand auswandern werden ist `s nun auch egal


sie hat das nur gemacht(heirat in thailand nicht gemeldet) damit sie land und häuser in thailand kaufen konnte.........


gruss singha:hut
 

Hardy72

Charmanter Rumtreiber
Inaktiver Member
7 Mai 2009
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D / Stuttgart
AW: Thai Pass-Deutscher Pass geht beides ?

Der Ansatz mit der "Besonderen Haerte" ist der richtige Ansatz.
Prinzipiell verbietet die BRD die doppelte Staatsbuergerschaft (Grundgesetz) - macht jedoch die Einschraenkung, dass die doppelte Staatabuergerschaft dann geduldet wird, denn fuer den Betroffenen (der die Nichtdeutsche Staatsbuergerschaft abgeben muesste) eine "besondere Haerte vorliegt.
Dies ist in der Tat der Fall, wenn der Betroffene durch den Verlust seiner urspruenglichen Staatsbuergerschaft z.B. seinen Immobilienbesitz verlieren wuerde. Dies waere in Thailand der Fall.
Daher einfach ein Stueckchen Land im Issaan auf Deine Frau gekauft, damit die "besondere Haerte" begruenden - und in 99% der Faelle wird dem Antrag ohne Probleme stattgegeben. Es ist nicht wahrscheinlich, dass Du dafuer klagen musst.

Hatte vor 2 Jahren gesch. Kontakt mit German, verh. mit Filipina, der den Weg per Antrag auf "doppelte
Staatsbürgeschaft" einschlug, weil die Lady Immobilienbesitz (incl. Landbesitz) hatte. Hinweis: Foreigner dürfen
in PH Immobilien, aber nicht Land oder Grundstücke beeignen!
Soweit ich mich erinnere, gab es Probleme mit PH u BRD, welche er aber meinte, noch lösen zu können.
Meine, daß die beiden in BRD geborenen Kids auch damit zu tun hatten u die in einer PH-Kirche dokumentierte
kirchl. Eheschließung (neben der amtl. deutschen).
Klageweg dürfte günstig vor dem Verwaltungsgerichtshof sein - also nur evtl. RA- u Dolmetscher-Kosten.
Jedenfalls beachten, daß beide Staaten der Doppel-Stabü. zustimmen müssen! Eine "Eindeutschung"
wird der (seitherigen) Botschaft übers Ausländeramt mitgeteilt!

Leider arbeitet er nicht mehr mit meiner Fa. zusammen.
 

Kaiyai

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Inaktiver Member
3 Mai 2009
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Neu Isenburg
AW: Thai Pass-Deutscher Pass geht beides ?

Meine Frau mußte den thailändischen Pass abgeben nachdem sie den deutschen Pass bekommen hat.

Doppelte Staatsbürgerschaft geht leider nicht.

Die weisse ID Karte hat sie aber noch
 

JerryCornelius

Member Inaktiv
Inaktiver Member
21 November 2008
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Somewhere in Botscha
AW: Thai Pass-Deutscher Pass geht beides ?

Normal muss die Frau (wenn die Eheschliessung ausserhalb TH war) in Thailand der Behoerde mitteilen, dass Sie geheiratet hat und saemtliche Papiere inkl. ID Card muessen geandert werden. Es gibt dafuer sogar eine Frist. Wenn diese ueberschritten wird, kann es richtig Geld kosten.

Eine Freundin meiner Frau ist "aufgeflogen" als Sie auf der Thaibotschaft einen neuen Reisepass beantragt hat. Sie bekam einen Zettel in den Pass geheftet sich bei Einreise in TH innerhalb (weiss nicht mehr genau...6 Wochen glaube ich) zu melden und alle Papiere korrigieren zu lassen.

Was Chronist sagt muesste eigentlich funktionieren! Gerade jetzt wo ja die Gesetze zum Besitz von Land fuer Ehen mit Auslaendern in TH nochmal verschaerft wurden.

Hardy72
Klageweg dürfte günstig vor dem Verwaltungsgerichtshof sein
Guenstig ist da nichts! Auch bis der Antrag bis zum Prozess durch ist dauert das Ewig (Jahre) da vollkommen ueberlastet mit irgendwelchem Bloedsinn.
 

Hardy72

Charmanter Rumtreiber
Inaktiver Member
7 Mai 2009
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D / Stuttgart
AW: Thai Pass-Deutscher Pass geht beides ?

Normal muss die Frau (wenn die Eheschliessung ausserhalb TH war) in Thailand der Behoerde mitteilen, dass Sie geheiratet hat und saemtliche Papiere inkl. ID Card muessen geandert werden. Es gibt dafuer sogar eine Frist. Wenn diese ueberschritten wird, kann es richtig Geld kosten.

Eine Freundin meiner Frau ist "aufgeflogen" als Sie auf der Thaibotschaft einen neuen Reisepass beantragt hat. Sie bekam einen Zettel in den Pass geheftet sich bei Einreise in TH innerhalb (weiss nicht mehr genau...6 Wochen glaube ich) zu melden und alle Papiere korrigieren zu lassen.

Kann ich irgendwie nicht nachvollziehen:
Wenn ein EU-man eine Thai in EU heiratet und sie dabei eine Aufenthaltserlaubnis erlangt, muß sie eine Paß vorweisen
beim Ausländeramt, der auf den neuen Familiennamen lautet. Nur in diesen Paß wird die "unbeschränkte AE" eingetragen.
Diesen Paß bekommt sie bei Ihrer Botschaft in EU und dort werden bereits alle anderen Papiere, wie bisheriger Paß u ID-Card eingezogen.
Gibt sie an, keine ID-Card zu besitzen, wird das nicht weiter von der Botschaft überprüft.
Der dt. Ehemann kann ihren Familiennamen nicht annehmen, dies geht nur bei EU-Ehen (lt. einer Info aus anderem Forum).
Die Ausstellung bei der Botschaft beinhaltet die Information an IHR Land, dem die intern. Heiratsurkunde durch die Botschaft einschl.
des neuen Passvermerks mit Namensänderung mitgeteilt werden.

Eine Annahme der dt. StaBü wird IHRER Botschaft "Von Amts Wegen" ebenso durch die Dt. Behörden mitgeteilt, die dann gleichzeitig
den eingezogenen Paß dorthin leitet, den die EU-Behörden nicht "ungültig" stempeln dürfen. Die dt. Behörden ziehen nur den Paß ein!
Kann sie keinen (seitherigen) nationalen Paß vorweisen (mit AE), bekommt sie auch keinen neuen BRD-Paß.
Es soll aber Fälle geben, wonach ein "verlorener" Paß ersetzt wurde, nach dem Wechsel der StaBü aber wieder auftauchte und
so noch fast 10 Jahre (vorort) benutzt werden konnte. Damit beim Reisen kein Risiko entsteht, wurde er per Express ins "alte"
Heimatland gesandt und sicher deponiert.
 

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