Asien, Amerika und Afrika - stetig steigt die Zahl derer, die auch außerhalb von Europa Urlaub machen.
Doch in fernen Ländern herrschen nicht nur andere Sitten, sondern teilweise auch andere Gesundheitsrisiken. Die Gefahr, sich im Ausland mit einer Infektionskrankheit anzustecken, wächst parallel zur steigenden Anzahl der Globetrotter.
Gerade bei Fernreisen unterschätzen viele die Risiken und vernachlässigen entsprechende Vorsorgemaßnahmen. Manche Erreger sind aber bereits bekannt, andere werden neu entdeckt, so dass Sie sich vor Ihrer Reise entsprechend vorbereiten können. Infektionserreger, die überwiegend in warmen Ländern verbreitet sind, können schwere, unter Umständen lebensbedrohliche Krankheiten wie Virushepatitis, Gelbfieber oder Typhus hervorrufen. Andere existieren wiederum nur in bestimmten tropischen und subtropischen Regionen, wie zum Beispiel Gelbfieber. In einigen Regionen können außerdem Erreger vorkommen, die es in Europa so gut wie nicht mehr gibt und die sich dort nur aufgrund eingeschränkter hygienischer Bedingungen ausbreiten können.
Grundsätzlich können Sie die meisten reisebedingten Infektionen vermeiden. Achten Sie auf Nahrungsmittelhygiene und darauf, dass Ihr Impfschutz stets ausreichend ist.
Die TK erstattet Ihnen die Kosten
Die TK erstattet ihren Versicherten die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise. Das beinhaltet den Impfstoff (bei Versicherten ab dem Alter von 18 Jahren abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff) und die ärztliche Impfleistung in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen lassen und zwar auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Wenn Sie Impfrechnungen einreichen, um sie erstatten zu lassen (bitte im Original zusammen mit der ärztlichen Verordnung), vermerken Sie bitte auf den Rechnungsunterlagen Ihr jeweiliges Reiseziel.
Die TK kann Ihnen die Kosten für Reiseimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen erstatten:
In jedem Fall ist eine ergänzende ärztliche Beratung erforderlich.
Quelle: "hxxp://www.tk-online.de/tk/impfen/kostenuebernahme/kosten-reiseimpfungen/36038"]TK-Online[/URL]
Doch in fernen Ländern herrschen nicht nur andere Sitten, sondern teilweise auch andere Gesundheitsrisiken. Die Gefahr, sich im Ausland mit einer Infektionskrankheit anzustecken, wächst parallel zur steigenden Anzahl der Globetrotter.
Gerade bei Fernreisen unterschätzen viele die Risiken und vernachlässigen entsprechende Vorsorgemaßnahmen. Manche Erreger sind aber bereits bekannt, andere werden neu entdeckt, so dass Sie sich vor Ihrer Reise entsprechend vorbereiten können. Infektionserreger, die überwiegend in warmen Ländern verbreitet sind, können schwere, unter Umständen lebensbedrohliche Krankheiten wie Virushepatitis, Gelbfieber oder Typhus hervorrufen. Andere existieren wiederum nur in bestimmten tropischen und subtropischen Regionen, wie zum Beispiel Gelbfieber. In einigen Regionen können außerdem Erreger vorkommen, die es in Europa so gut wie nicht mehr gibt und die sich dort nur aufgrund eingeschränkter hygienischer Bedingungen ausbreiten können.
Grundsätzlich können Sie die meisten reisebedingten Infektionen vermeiden. Achten Sie auf Nahrungsmittelhygiene und darauf, dass Ihr Impfschutz stets ausreichend ist.
Die TK erstattet Ihnen die Kosten
Die TK erstattet ihren Versicherten die Kosten für Schutzimpfungen im Zusammenhang mit einer privaten Auslandsreise. Das beinhaltet den Impfstoff (bei Versicherten ab dem Alter von 18 Jahren abzüglich der gesetzlichen Zuzahlung für den Impfstoff) und die ärztliche Impfleistung in voller Höhe. Voraussetzung ist, dass Sie sich bei einem Vertragsarzt oder dem Gesundheitsamt haben impfen lassen und zwar auf Grundlage der Empfehlungen der Ständigen Impfkommission (STIKO) beim Robert Koch-Institut (RKI) in Verbindung mit den Reisehinweisen des Auswärtigen Amtes. Wenn Sie Impfrechnungen einreichen, um sie erstatten zu lassen (bitte im Original zusammen mit der ärztlichen Verordnung), vermerken Sie bitte auf den Rechnungsunterlagen Ihr jeweiliges Reiseziel.
Die TK kann Ihnen die Kosten für Reiseimpfungen zum Beispiel gegen folgende Erkrankungen erstatten:
- Cholera
- FSME Zecken-Hirnhautentzündung (Frühsommer-Meningoenzephalitis)
- Gelbfieber (In Deutschland dürfen ausschließlich staatlich zugelassene Gelbfieberimpfstellen die Impfung vornehmen.)
- Hepatitis A
- Hepatitis B
- Japanische Enzephalitis
- Malariaprophylaxe (Tabletten)
- Meningokokken-Meningitis
- Tollwut
- Typhus
In jedem Fall ist eine ergänzende ärztliche Beratung erforderlich.
Quelle: "hxxp://www.tk-online.de/tk/impfen/kostenuebernahme/kosten-reiseimpfungen/36038"]TK-Online[/URL]