Aus gegebenem Anlass möchte ich Personen, die dauerhaft in Pattaya (Thailand) leben, Rente beziehen und sich vor dem deutschen Fiskus in Sicherheit wähnen auf folgendes hinweisen: Seit der Steuerreform im Jahre 2005 verringert sich der steuerfreie Teil der Rente jährlich zuzeit um 2 Prozent, bis im Jahre 2020 die Rente voll versteuert werden muss. Dies gilt auch für dauerhaft in Thailand lebende Rentner, weil aufgrund bestehender Steuerabkommen mit Thailand die deutsche Rente in Deutschland und - unabhängig vom festen Wohnsitz - nicht in Thailand zu versteuern ist. Für Thailand-Rentner, die die deutsche Staatsbürgerschaft beibehalten, stellt sich die steuerliche Situation sogar schlimmer dar, als für in Deutschland lebende Rentner. Erstere gelten nämlich als "beschränkt steuerlpflichtige" Personen. Was sich auf den ersten "Blick" positiv anhört, ist in Wirklichkeit eine böse Steuerfalle: für beschränkt steuerpflichtige Personen gilt nämlich nicht - wie für jeden in Deutschland lebenden Rentner - der sog. steuerliche Grundfreibetrag, der zurzeit etwa bei 8.000,00 € liegt und dafür "sorgt, dass Bezieher kleiner Renten in Deutschland keine Steuern zahlen müssen. Dies hat zur Folge, dass die Renten von Thailand-Residenten bereits ab dem ersten Euro in Deutschland besteuert werden. Der Ausweg: Man kann beim Finanzamt Neubrandenburg, welches zentral für solche Angelegeneheiten in Deutschland zuständig ist, einen Antrag auf "unbeschränkte Steuerpflicht" stellen mit der Folge, dass man steuerlich Personen, die in Deutschland leben, gleichgestellt wird. Dies gilt selbstverständlich nur für deutsche Staatsbürger: Ergo: ohne einen solchen Antrag droht Thailand-Rentnern ein Steuerfiasko!!!