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Standesamt bang rak

JT29

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24 Oktober 2008
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Südbaden
Aber würdest du wenn du z.b in München heiratest, es in Karlsruhe nochmal anmelden?

Das brauchst du nicht, das geht automatisch :) . Der Vergleich hinkt damit.

Wie schon geschrieben wurde, mit der Unterschrift in Bang Rak bist Du offiziell verheiratet mit allen Rechten und Pflichten und zwar weltweit, auch in DE.

Damit die Urkunde auch in DE rechtsfähig ist, muss die Botschaft die Urkunde von Bang Rak legaisieren. Danach gehst Du neben an zu Kiesow zum Übersetzen (das ist ein vereidigter Übersetzer) und damit kann man die Urkunde rechtsgültig in DE in Verkehr bringen.

Das recht auch in der Tat aus, seinen Familienstand nachzuweisen.

Natürlich kann man diese Ehe auch in DE anmelden, man muss es aber nicht. Der Eintrag ins Eheregister kostet auch nicht mehr alle Welt, das meiste ist ja mit dem EFZ bereits gemacht worden. Der einzige Vorteil, den man hat, ist dass man dann eine deutsche Heiratsurkunde bekommt und nicht immer die Bangrak Urkunde mit der Übersetzung vorlegen muss. Ein weiterer Vorteil ist, dass man schnell eine Ersatzurkunde bekommt, wenn man die alte verloren hat oder in irgendeinem Fall mal eine Neue benötigt.

Ich würde es machen, auf die 60 € sollte es nicht mehr ankommen, aber das bleibt jedem selbstverständlich selbst überlassen, ist ja keine Pflicht.
 

Uwe_1

...
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@JT29
Es ging nur darum was er haben muss.;)


@Beetrayed
Für die Legalisierung in der Botschaft brauchte ich keinen Termin. Geh früh morgens heiraten, dann kannst danach noch in die Botschaft.
An den Preis kann ich mich leider nicht mehr richtig erinnern, denke irgendwas mit 1900 oder 2000 Baht.

Das Standesamt in Bang Rak, kostete glaube ich 300 Baht, das Stammbuch 500 Baht, das brauchst aber auch nicht unbedingt.
Meine Frau wollte unbedingt eines, aber ich hätte die zwei Fresszettel auch so mit genommen.:)
 
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Iffi

In Memoriam
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Hat wohl seine echten Nachteile in dieser Hinsicht, wenn man so wie ich nicht mehr in Deutschland gemeldet ist.

Die Botschaft kann in meinem Fall gar nichts legalisieren. Das kann nur Berlin. Meine Papiere und Übersetzungen beglaubigen schon. Ich wusste einfach nicht, dass dies nur für mich und gleichgesinnte "abgemeldete" gilt.

Nehme alles zurück.:bigsmile

Meine Abmeldung damals, als ich nach Saudi ging, hatte zwei Gründe,

1. die jährliche Steuererklärung wurde dadurch hinfällig, und...
2. Die jährliche Aufforderung des Wehrersatzamtes, mich zu melden, ebenfalls


Und nun die in Berlin wollen alle meine Scheidungsurteile sehen, sowie die Scheidungsunterlagen meiner Frau, zum Zwecke der Anerkennung ihrer thailändischen Scheidung in Deutschland. Und vieles vieles mehr. etc. etc.

Auch mir wurde gesagt, dass heutzutage ein Familienbuch nicht mehr ausgestellt wird, sondern nur ein Wisch. Familienbuch nur auf besonderen Wunsch.

Der einzige Grund übrigens, weil ich meine thailändische Ehe in Deutschland registrieren will, ist die Rente. Damit meine Frau nach meinem Tod ihren Anteil ohne all zu viel neuen Papierkram erhält.
 
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kalle11

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21 Oktober 2008
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@Iffi Richtig, für spätere Witwenrentenansprüche kann der Eintrag der Heirat in D sehr von Vorteil sein.

Wo hattest du denn jetzt für deine letzte Heirat das Ehefähigkeitszeugnis her? Habe mal in einem ähnlichen Fall einem Bekannten geholfen. Da war das Standesamt für zuständig, wo er zuletzt in D gemeldet war.

Mit der Anerkennung der Thai-Scheidung durch ein D-Gericht das ist normal so üblich.
 

kalle11

Überzeugter Isaanist
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21 Oktober 2008
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Paradise Isaan
Falls nein werde ich lieber dort heiraten und ein paar Tage auf die Legalisierung warten, sollte der Dolmetscher utopische Preise aufrufen.

Diesen Zeitfaktor sollte man aber nicht unterschätzen.

Die Legalisierung erfolgt indem die Botschaft eine Kopie der Heiratsurkunde an das ausstellende Standesamt schickt und sich von dort nochmals bestätigen lässt, dass die Urkunde so echt ist.

Jetzt kommt es darauf an wie schnell das Standesamt antwortet. Laut Web-Seite der Botschaft kann das mehrere Wochen dauern.
 
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Iffi

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18 Oktober 2008
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Ehefähigkeitszeugnis war ein Glücksfall. Papierkram zwar wie üblich, aber ein Standesamt-Beamter in meiner Heimatstadt Langenfeld nahm sich aufopfernd der Sache an und erledigte alles, was nur irgendwie in seinem Ermessungssipelraum war. Ein toller Mann. Bin ihm zu ewigen Dank verpflichtet.

Bei der Anerkennung meiner Ehe nach D-Recht musste er allerdings passen. Berlin, Berlin, nur du allein..

Die Anerkennung der Scheidung meiner Frau liegt im Augenblick dem D-Gericht vor. Kann dauern.

Ich wurde vorgewarnt. Kann alles zusammen 6 Monate dauern. Berlin ist total mit Anträgen von Deutschen im Ausland, die abgemeldet sind, überlastet.

So, und jetzt weiter im Text. Will dieses Thema nicht weiter verwirren. :)
 

glupperer

Member Inaktiv
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10 Juni 2014
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Nord-Thailand
Ich habe bei meinem zuständigen Standesamt, wo ich damals noch gemeldet war, ganz unkompliziert eine Deutsche Heiratsurkunde erhalten.
Natürlich nach Vorlage der legalisierten Thailändischen.

Konnte meine Mia nur damit meinem Versorgungsamt als Ehefrau präsentieren.
Mit allen Rechten (Beihilfe) für die Frau eines Beamten oder Pensionsansprüchen einer zukünftigen Beamten-Witwe.

Bei allen Fragen von irgendwelchen Ämtern zu meiner scheinbar immer noch exotischen Ehe, lege ich grundsätzlich eine Kopie meiner Deutschen Heiratsurkunde bei.
Der Deutsche Amtsschimmel wiehert ja immer mal wieder - sogar noch bis nach Thailand.
 
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@kalle11

mehrere Wochen Wartezeit wäre natürlich kontraproduktiv für mich. Ich bin zwar 2 Monate vor Ort aber habe keine Lust zu zittern ob denn die Legalisierung rechtzeitig kommt.
Es bleibt bei Bang rak :)

Danke für den Hinweis, ich ging da von ein paar Tagen aus
 

kalle11

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@Iffi Du bist jetzt schon nach D-Recht verheiratet. Du hast eine Heiratsurkunde eines Th-Standesamtes, fehlt nur noch die Legalisierung durch die Botschaft.

Der Standesbeamte hat nur einen Fehler gemacht und hätte dir ohne Anerkennung der Scheidung deiner jetzigen Frau gar kein Ehefähigkeitszeugnis geben dürfen. Daher ziert sich Berlin die Heirat ins Familienregister einzutragen.

Theoretisch: Wenn das Gericht in D jetzt die Anerkennung der Scheidung deiner Frau verweigern sollte, dann wäre auch die neue Eheschließung nicht rechtskräftig und würde nach D-Recht annuliert.
 

kalle11

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@kalle11

mehrere Wochen Wartezeit wäre natürlich kontraproduktiv für mich. Ich bin zwar 2 Monate vor Ort aber habe keine Lust zu zittern ob denn die Legalisierung rechtzeitig kommt.
Es bleibt bei Bang rak :)

Danke für den Hinweis, ich ging da von ein paar Tagen aus

Die Botschaft hat leider keinen Einfluss darauf, wie das Standesamt in der Pampa spurt.

Alles was ich bisher gehört habe dauert es auch nicht so lange, nur die Botschaft geht mit dieser Aussage auf die sicherere Seite, damit wenn es mal etwas länger dauert nicht jemand jeden Tag anruft und nachfragt und die müssen alles wieder aufs Neue erklären.

Wenn es in der Heimat deiner Frau nicht gerade das erste Mal sein sollte dass ein Farang dort heiratet, dann dürften die sich mit derartigen Dingen etwas auskennen.
 
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Uwe_1

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Wenn die Frau, oder man selbst in Thailand lebt, ist es natürlich schon besser wenn man es in Deutschland eintragen lässt.

z.b.Witwenrente, wie Kalle11 schon gesagt hat.


Das Familienbuch bei mir, ist kein richtiges, sondern nur ne Mappe.

Meine Frau sagte Bang Rak war billiger, so 100 Baht ohne Mappe. Trotzdem billig.
Die Legalisierung danach 1130 Baht siehe Bild, das ist die Rückseite der Hochzeitsurkunde.

@Beetrayed
Also ich erzähl mal wie es bei mir war.


Die Botschaft hat mir im Vorfeld erklärt, dass ich alles an einem Tag machen kann.

Also Legalisierung meines Deutschen Ehefähigkeitszeugnis,

Heirat in Bang Rak ,

und anschließende Legalisierung der Heiratsurkunde.


Wir waren morgens um 7.30 schon vor der Botschaft, um bei Öffnung die ersten zu sein.

Da waren aber schon 10 Leute vor uns da.

Drin mussten wir dann ungefähr 1 Stunde warten, bis wir dann dran kamen.

Verlassen haben wir die Botschaft um 10.30, danach ging es gleich nach Bang Rak.


Obwohl dort Massenabfertigung herschte, dauerte es 2 Stunden, da war dann die Botschaft schon zu.

Und das gleich mehre Tage, da Weihnachten war.

Bin dann erst nach Neujahr hin.

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@kalle11

Weißt du zufällig ob ich die Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung direkt selber im thailändischen Aussenministerium erledigen kann?
oder geht dieses nur auf dem Postwege......dachte wenn ich schon in Bangkok bin könnte ich das selber erledigen.
 

Iffi

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@Iffi Du bist jetzt schon nach D-Recht verheiratet. Du hast eine Heiratsurkunde eines Th-Standesamtes, fehlt nur noch die Legalisierung durch die Botschaft.

Der Standesbeamte hat nur einen Fehler gemacht und hätte dir ohne Anerkennung der Scheidung deiner jetzigen Frau gar kein Ehefähigkeitszeugnis geben dürfen. Daher ziert sich Berlin die Heirat ins Familienregister einzutragen.

Hab mich da nochmal juristisch beraten lassen. Da wurde mir versichert, wie Kalle schon sagte, dass meine Ehe schon jetzt "weltweit" gilt. Damit natürlich auch in Deutschland. Die Legalisierung durch die deutsche Botschaft habe ich ja schon lange in der Tasche. Ohne die hätte ich ja in Berlin den Eintrag in's Familienregister gar nicht erst beantragen können.

Hab jetzt den ganzen Berlin-Scheiss abgeblasen und sie gebeten mir alle Papiere zurück zu senden. Bringt sowieso so gut wie keine Vorteile und kostet nur Geld.
 
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@kalle11

Weißt du zufällig ob ich die Überbeglaubigung der Konsularbescheinigung direkt selber im thailändischen Aussenministerium erledigen kann?
oder geht dieses nur auf dem Postwege......dachte wenn ich schon in Bangkok bin könnte ich das selber erledigen.

Würde ich auf jedem Fall so machen. geht am schnellsten. Beim Außenministerium gab es bis vor einiger Zeit so was wie eine Express-Abfertigung. D.h. gegen etwas mehr Kohle geht es schnell, sonst kann es auch schon mal der nächste Tag werden wenn es zu voll ist und je nachdem um wieviel Uhr du bei der Botschaft fertig bist.
 
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Hab mich da nochmal juristisch beraten lassen. Da wurde mir versichert, wie Kalle schon sagte, dass meine Ehe schon jetzt "weltweit" gilt. Damit natürlich auch in Deutschland. Die Legalisierung durch die deutsche Botschaft habe ich ja schon lange in der Tasche. Ohne die hätte ich ja in Berlin den Eintrag in's Familienregister gar nicht erst beantragen können.

Hab jetzt den ganzen Berlin-Scheiss abgeblasen und sie gebeten mir alle Papiere zurück zu senden. Bringt sowieso so gut wie keine Vorteile und kostet nur Geld.

Richtig, wenn man nicht mehr in D lebt und gemeldet ist bringt das gar nichts. Für die Witwenrente muss die Frau sowieso neu nachweisen, dass ihr zum Todestag immer noch verheiratet ward. Das gehört aber hier nicht hin. Dazu gibt es ausführlicheres hier:

https://www.pattayaforum.net/forums/threads/tod-in-thailand-witwenrente.26949/
 

Beetrayed

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Danke dir Kalle,

habe ihre 2 Schwestern zur Seite als Trauzeugen. Ob ich einen Dolmetscher brauche weiss ich echt nicht.
Da steht dass die Braut einem alles übersetzen soll, in Deutsch klappt das noch nicht, jedoch in Englisch. Muss ich abklären ob das Amt dies so akzeptiert.

Falls nicht muss ich einen Dolmetscher anheuern.
 

Uwe_1

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Das interessiert doch eh kein Mensch was die dort quatschen.
Dein Mädel und du können Englisch und fertig.
Aber es gibt ja auch Leute, wo das Mädel nur Thai, oder der Mann kein Englisch kann.

Jetzt gibt es gleich wieder haue von den anderen, aber ich frage trotzdem, wie sieht es mit einem Ehevertrag bei dir aus?
 

JT29

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Südbaden
Na na, sollten aber alle alt genug sein und wissen, was sie da unterschreiben (bei einigen bezweifle ich das aber). Wenn nicht, sollte man sich halt kundig machen und eben zur Not einen Dolmetscher leisten. Es hat schon seine Gründe, warum unsere Standesämter dies meistens so fordern.

Ehevertrag? Braucht kein Mensch? Na ja , fast kein Mensch. Zum einen muss der in TH vor der Hochzeit ausgefertigt sein, zum anderen brauchen die Wenigsten einen. In DE kann man sich bei einem Notar beraten lassen, den RA kann man sich sparen, der Notar wird den Vertrag eh am Ende beurkunden. Der Spass ist auch nicht billig und man muss den alle Dekade wieder an die aktuellen rechtlichen Begebenheiten anpassen. Es droht ansonsten eine böse Überraschung, wenn man den dann mal tatsächlich braucht und der Richter diesen für ungültig erklärt, weil sich die rechtliche Lage mittlerweile geändert hat.