Servus Werner, auch von mir gute Besserung.
Bist du über Deutschland bzw. Österreich versichert? Dann würde ich nachhaken, eine komplette Verweigerung für eine medizinisch notwendige Behandlung ist rechtlich nahezu ausgeschlossen. Auch wenn du eventuell fahrlässig warst (nicht früh genug behandelt) oder deiner Auskunftspflicht unter Umständen nicht vollständig nachgekommen bist sollte da zumindest problemlos ein Vergleich zu erzielen sein.
Grüße und hoffentlich bis bald