Thread Starter
- 18 März 2009
- 11.629
- 35.951
- 5.215
Eben hatte mich ein Member (wer ist egal) nach der Altersrente in Thailand gefragt.
Da dieses Thema vielleicht allgemein interessiert und mein Wissen darüber ziemlich beschränkt ist, bringe ich hier Teile meiner Antwort als Thread.
Einige Member, insbesondere die welche selbst in Thailand arbeiten, oder in ihrer th. Firma Mitarbeiter beschäftigen werden sicher einiges ergänzen oder "halbwahres" gerade rücken können.
Hier mein Halbwissen:
Der Rentenanspruch in Thailand ist im Gegensatz zum Deutschen ziemlich leicht zu berechnen.
Es gibt 3 Rentenarten für Arbeiter und Angestellte.
1. Die (normale) staatliche Altersrente
2. Die betriebliche Altersrente
3. Die private Rentenversicherung.
1. Auf die staatliche Altersrente hat jeder Anspruch hat der über 55 Jahre alt ist und mindestens 5 Jahre (da bin ich mir allerdings nicht sicher ob 5 Jahre wirklich reichen) sozialversichert (also nicht "schwarz") gearbeitet hat.
So wie mir meine th. Kollegen erklärten, bekommt man die staatliche Rente ab dem 55. Lebensjahr auch dann ausgezahlt, wenn man weiter arbeitet.
Sehr viel Geld ist es allerdings nicht:
1a. Grundanspruch für Leute die mindestens 5 Jahre gearbeitet haben:
= 20% vom durchschnittlichen monatlichen Einkommen der letzten 5 Jahre.
1b. Zusatzanspruch nach Anzahl der Arbeitsjahre:
Wer länger als 15 Jahre sozialversichert gearbeitet hat, bekommt für jedes Jahr das über diese 15 Jahre hinaus geht 1,5% des Durchschnittseinkommens der letzten 5 Jahre zusätzlich.
Berechnung vom Durchschnittseinkommen für Rente 1a + 1b:
Das maximal berücksichtigte Durchschnittseinkommen liegt zur Zeit bei 15 000 Baht monatlich. D. H. wer mehr als 15 000 Baht monatlich verdient, bekommt dadurch nicht mehr Rente.
In das Durchschnittseinkommen wird alles eingerechnet was als Geldleistung vom Arbeitgeber gezahlt wurde. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Fahrgeld, Wohngeld, Essenskostenzuschuss ... Prämien, Überstunden etc. zählen dazu, nicht aber "Geldwerte Leistungen", wie z. B. der Gegenwert einer freien Firmenwohnung etc.
Beispielrechnung:
Du bist gerade 55 Jahre alt geworden, hast mit 18 Jahren angefangen zu arbeiten und somit nun 37 Jahre als ungelernter Arbeiter hinter dir. Du hattest in den letzten 5 Jahren einen mageren Monatslohn von 7000 Baht + 4000 für Überstunden, bekommst jährlich 14 Monatsgehälter, und monatlich noch ca. 1000 Baht für Essen, Fahrkostenzuschuss etc. ausgezahlt.
Für die Rentenberechnung wird daraus ein durchschnittliches Monatseinkommen von
((7000 + 4000) x 14) + (1000 x 12)) / 12 = 13833,- Baht.
Davon bekommst du aus Anspruch 1a (20%) 2767 Baht und
aus Anspruch 1b ( 1,5% x (37-15) Jahre) = 4565 Baht, also insgesamt 7332 Baht Rente.
Solltest du dich entschließen nach deinem 55. Geburtstag noch weiter zu arbeiten, bekommst du (ohne Gewähr, da Aussage meiner Arbeitskollegen) die Rente zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt, und erwirbst mit jedem weiteren Arbeitsjahr einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von 1,5% deines aktuellen Durchschnittseinkommens.
Soweit die staatliche Rente, die automatisch jedem zusteht der regulär arbeitet.
2. Betriebliche Rente.
Die gesetzliche Regelung ist, dass der Betrieb nicht grundsätzlich Rente zahlen muss, sondern nur dann verpflichtet ist wenn der Arbeitnehmer daran interessiert ist (= sich beteiligt).
In dem Fall muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der monatlichen Einzahlung dazu beisteuern.
Der Arbeitnehmer darf in den ersten 5 Jahren seiner Beschäftigung in der jeweiligen Firma maximal 3% seines Gehalts in die Betriebsrentenkasse einzahlen, die über einen Gouverment Fond abgesichert sein muss.
Nach 5 Jahren Tätigkeit darf er bis zu 4% seines Gehalts, und nach 10 (oder 11?) Jahren maximal 6% seines Gehalts in die Betriebsrentenkasse einzahlen.
Der Clou der Sache ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mindestens die gleiche Summe dazu zu geben.
Außerdem, und das ist ebenfalls nicht uninteressant: Diese Rente wird in jedem Fall ausgezahlt, selbst, bzw. insbesondere dann wenn der Arbeiter vor erreichen des Rentenalters stirbt. Dann wird die komplette Summe auf einmal an die Angehörigen ausgezahlt.
Auch nach erreichen des Rentenalters kann man sich offenbar aussuchen ob man das Geld auf einmal oder lieber monatliche Rentenzahlungen haben möchte.
Bei mir war es so das mein erster Arbeitgeber diese betriebliche Altersrente für jeden Mitarbeiter komplett selbst zahlte. Offiziell stand einem das Geld nur dann zu wenn man mindestens 5 Jahre in der Firma blieb, nicht selbst kündigte, und sich nichts zu schulden kommen ließ das zu einer Kündigung führte. Diese Rente zahlte der Arbeitgeber auf einen Schlag, die Höhe war 1 Monatslohn pro Beschäftigungsjahr.
Als Ausländer bekam ich das Geld, nachdem ich selbst gekündigt hatte, mit meinem letzten Monatsgehalt ausbezahlt.
Auch mein zweiter Arbeitgeber zahlte die betriebliche Altersrente komplett aus eigener Kasse, allerdings nur für Mitarbeiter die mindestens X Jahre (keine Ahnung wie lange man dabei sein musste) bei ihm angestellt waren.
Wie viel am Ende bei einer betrieblichen Altersversorgung aus Eigenleistung + Pflichtanteil des Arbeitgebers herauskommt kann ich dir leider nicht sagen.
3. Private Rentenversicherung
Die scheint zumindest bei Angestellten üblich zu sein.
(Angaben wieder ohne Gewähr)
Es ist wohl so das dies einige Versicherungen anbieten. Das Geld das man einzahlt ist bis zu einer gewissen Summe einkommensteuerfrei, aber die spätere Rentenauszahlung ist steuerpflichtig.
Damit ist diese Rentenform insbesondere für Besserverdienende interessant, die aus der staatlichen Rente wegen der Deckelung der Einkommensgrenze (auf Basis von max. 15 000 Baht Durchschnittsgehalt, siehe oben) relativ wenig im Vergleich zu deren Grundgehalt bekommen, und aufgrund ihres hohen Einkommens hohe Einkommenssteuern zahlen müssen.
Das viele th. Arbeiter und Angestellte sich offenbar nicht damit auskennen wundert mich eigentlich.
Zumindest was die betriebliche Rente angeht, werben die Arbeitgeber offen damit.
Zum einen machen die freiwilligen Zusatzleistungen (Wohngeld, Essensgeld, oft auch Schulgeld und Unterstützung eines Studiums für den Nachwuchs, oder garantierte Einstellung von Kindern langjähriger Mitarbeiter etc. ...) bei einigen Firmen mehr aus als der Grundlohn, zum Anderen benutzen die Firmen ihre freiwilligen Rentenzahlungen als "Waffe" damit ihre für teures Geld angelernten Arbeitnehmer möglichst nicht kündigen.
Ich schätze das ein Arbeitnehmer problemlos Auskunft über seine Ansprüche erhält wenn er beim Personalbüro nachfragt.
Mir ist natürlich klar das Fragen stellen in Thailand keine große Kultur hat , aber andererseits haben die th. Personalbüros einen sehr viel größeren Zuständigkeitsbereich als die in Deutschland und Human Ressorces Manager sowie Abteilungsleiter werden im allgemeinen dnach prämiert wie sie es hinkriegen die Fluktuation ihrer Mitarbeiter gering zu halten.
So, nun darf wer möchte, wieder auf mich einschlagen. :wink1
Da dieses Thema vielleicht allgemein interessiert und mein Wissen darüber ziemlich beschränkt ist, bringe ich hier Teile meiner Antwort als Thread.
Einige Member, insbesondere die welche selbst in Thailand arbeiten, oder in ihrer th. Firma Mitarbeiter beschäftigen werden sicher einiges ergänzen oder "halbwahres" gerade rücken können.
Hier mein Halbwissen:
Der Rentenanspruch in Thailand ist im Gegensatz zum Deutschen ziemlich leicht zu berechnen.
Es gibt 3 Rentenarten für Arbeiter und Angestellte.
1. Die (normale) staatliche Altersrente
2. Die betriebliche Altersrente
3. Die private Rentenversicherung.
1. Auf die staatliche Altersrente hat jeder Anspruch hat der über 55 Jahre alt ist und mindestens 5 Jahre (da bin ich mir allerdings nicht sicher ob 5 Jahre wirklich reichen) sozialversichert (also nicht "schwarz") gearbeitet hat.
So wie mir meine th. Kollegen erklärten, bekommt man die staatliche Rente ab dem 55. Lebensjahr auch dann ausgezahlt, wenn man weiter arbeitet.
Sehr viel Geld ist es allerdings nicht:
1a. Grundanspruch für Leute die mindestens 5 Jahre gearbeitet haben:
= 20% vom durchschnittlichen monatlichen Einkommen der letzten 5 Jahre.
1b. Zusatzanspruch nach Anzahl der Arbeitsjahre:
Wer länger als 15 Jahre sozialversichert gearbeitet hat, bekommt für jedes Jahr das über diese 15 Jahre hinaus geht 1,5% des Durchschnittseinkommens der letzten 5 Jahre zusätzlich.
Berechnung vom Durchschnittseinkommen für Rente 1a + 1b:
Das maximal berücksichtigte Durchschnittseinkommen liegt zur Zeit bei 15 000 Baht monatlich. D. H. wer mehr als 15 000 Baht monatlich verdient, bekommt dadurch nicht mehr Rente.
In das Durchschnittseinkommen wird alles eingerechnet was als Geldleistung vom Arbeitgeber gezahlt wurde. Urlaubsgeld, Weihnachtsgeld, Fahrgeld, Wohngeld, Essenskostenzuschuss ... Prämien, Überstunden etc. zählen dazu, nicht aber "Geldwerte Leistungen", wie z. B. der Gegenwert einer freien Firmenwohnung etc.
Beispielrechnung:
Du bist gerade 55 Jahre alt geworden, hast mit 18 Jahren angefangen zu arbeiten und somit nun 37 Jahre als ungelernter Arbeiter hinter dir. Du hattest in den letzten 5 Jahren einen mageren Monatslohn von 7000 Baht + 4000 für Überstunden, bekommst jährlich 14 Monatsgehälter, und monatlich noch ca. 1000 Baht für Essen, Fahrkostenzuschuss etc. ausgezahlt.
Für die Rentenberechnung wird daraus ein durchschnittliches Monatseinkommen von
((7000 + 4000) x 14) + (1000 x 12)) / 12 = 13833,- Baht.
Davon bekommst du aus Anspruch 1a (20%) 2767 Baht und
aus Anspruch 1b ( 1,5% x (37-15) Jahre) = 4565 Baht, also insgesamt 7332 Baht Rente.
Solltest du dich entschließen nach deinem 55. Geburtstag noch weiter zu arbeiten, bekommst du (ohne Gewähr, da Aussage meiner Arbeitskollegen) die Rente zusätzlich zum Gehalt ausgezahlt, und erwirbst mit jedem weiteren Arbeitsjahr einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von 1,5% deines aktuellen Durchschnittseinkommens.
Soweit die staatliche Rente, die automatisch jedem zusteht der regulär arbeitet.
2. Betriebliche Rente.
Die gesetzliche Regelung ist, dass der Betrieb nicht grundsätzlich Rente zahlen muss, sondern nur dann verpflichtet ist wenn der Arbeitnehmer daran interessiert ist (= sich beteiligt).
In dem Fall muss der Arbeitgeber mindestens die Hälfte der monatlichen Einzahlung dazu beisteuern.
Der Arbeitnehmer darf in den ersten 5 Jahren seiner Beschäftigung in der jeweiligen Firma maximal 3% seines Gehalts in die Betriebsrentenkasse einzahlen, die über einen Gouverment Fond abgesichert sein muss.
Nach 5 Jahren Tätigkeit darf er bis zu 4% seines Gehalts, und nach 10 (oder 11?) Jahren maximal 6% seines Gehalts in die Betriebsrentenkasse einzahlen.
Der Clou der Sache ist, dass der Arbeitgeber verpflichtet ist mindestens die gleiche Summe dazu zu geben.
Außerdem, und das ist ebenfalls nicht uninteressant: Diese Rente wird in jedem Fall ausgezahlt, selbst, bzw. insbesondere dann wenn der Arbeiter vor erreichen des Rentenalters stirbt. Dann wird die komplette Summe auf einmal an die Angehörigen ausgezahlt.
Auch nach erreichen des Rentenalters kann man sich offenbar aussuchen ob man das Geld auf einmal oder lieber monatliche Rentenzahlungen haben möchte.
Bei mir war es so das mein erster Arbeitgeber diese betriebliche Altersrente für jeden Mitarbeiter komplett selbst zahlte. Offiziell stand einem das Geld nur dann zu wenn man mindestens 5 Jahre in der Firma blieb, nicht selbst kündigte, und sich nichts zu schulden kommen ließ das zu einer Kündigung führte. Diese Rente zahlte der Arbeitgeber auf einen Schlag, die Höhe war 1 Monatslohn pro Beschäftigungsjahr.
Als Ausländer bekam ich das Geld, nachdem ich selbst gekündigt hatte, mit meinem letzten Monatsgehalt ausbezahlt.
Auch mein zweiter Arbeitgeber zahlte die betriebliche Altersrente komplett aus eigener Kasse, allerdings nur für Mitarbeiter die mindestens X Jahre (keine Ahnung wie lange man dabei sein musste) bei ihm angestellt waren.
Wie viel am Ende bei einer betrieblichen Altersversorgung aus Eigenleistung + Pflichtanteil des Arbeitgebers herauskommt kann ich dir leider nicht sagen.
3. Private Rentenversicherung
Die scheint zumindest bei Angestellten üblich zu sein.
(Angaben wieder ohne Gewähr)
Es ist wohl so das dies einige Versicherungen anbieten. Das Geld das man einzahlt ist bis zu einer gewissen Summe einkommensteuerfrei, aber die spätere Rentenauszahlung ist steuerpflichtig.
Damit ist diese Rentenform insbesondere für Besserverdienende interessant, die aus der staatlichen Rente wegen der Deckelung der Einkommensgrenze (auf Basis von max. 15 000 Baht Durchschnittsgehalt, siehe oben) relativ wenig im Vergleich zu deren Grundgehalt bekommen, und aufgrund ihres hohen Einkommens hohe Einkommenssteuern zahlen müssen.
Das viele th. Arbeiter und Angestellte sich offenbar nicht damit auskennen wundert mich eigentlich.
Zumindest was die betriebliche Rente angeht, werben die Arbeitgeber offen damit.
Zum einen machen die freiwilligen Zusatzleistungen (Wohngeld, Essensgeld, oft auch Schulgeld und Unterstützung eines Studiums für den Nachwuchs, oder garantierte Einstellung von Kindern langjähriger Mitarbeiter etc. ...) bei einigen Firmen mehr aus als der Grundlohn, zum Anderen benutzen die Firmen ihre freiwilligen Rentenzahlungen als "Waffe" damit ihre für teures Geld angelernten Arbeitnehmer möglichst nicht kündigen.
Ich schätze das ein Arbeitnehmer problemlos Auskunft über seine Ansprüche erhält wenn er beim Personalbüro nachfragt.
Mir ist natürlich klar das Fragen stellen in Thailand keine große Kultur hat , aber andererseits haben die th. Personalbüros einen sehr viel größeren Zuständigkeitsbereich als die in Deutschland und Human Ressorces Manager sowie Abteilungsleiter werden im allgemeinen dnach prämiert wie sie es hinkriegen die Fluktuation ihrer Mitarbeiter gering zu halten.
So, nun darf wer möchte, wieder auf mich einschlagen. :wink1