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Pensionskasse auszahlen lassen - Was tun?

Marco124

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6 Mai 2024
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Hallo ich möchte mich kurz vorstellen. Ich heiße marco bin 44 Jahre und komme aus Aachen. Ich lebe in der Schweiz und möchte gern meine Pensionskasse vorzeitig auszahlen lassen. Könnt ihr mir eventuell helfen und mir mitteilen welche Dokumente dir Pensionskasse ne loggt? Recherchiere seit Wochen aber finde nichts. Die Freizügigkeitsstiftunfgwo das Geld liegt konnte mir Nichten gescheite Infod geben.
Ich bin nicht verheiratet und habe auch noch kein Visum. Ich bin wirklich verzweifelt und möchte schnellstmöglich nach Thailand. Vielleicht könnt ihr mir helfen !
Herzliche Grüße

marco
 
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Alwaro

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@Marco124

Scheinbar bist du z.Z. ohne angestllten Arbeitsverhältnis in der Schweiz

Du musst dich in der Schweiz abmelden und irgendwo anmelden. Mit er Anmeldebesgätigung vor ausserhalb der Schweiz beantragst du bei der Freizügigkeitsstiftung deren Auszahlung.

Zu den latenten Steuern möchte ich nix (wie auch zur Aufenthaltsberechtigung in der Schweiz) beitragen,
 

Alwaro

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@Marco124

Ich hab deine Vorstellung gelesen. Da gibt es noch einige Fragen zu klären!

Warst du bei deinem Brandunfall in CH tätig? Wenn ja, musst du unbedingt abwarten bis deine Rente gesprochen wird. In diesem Fall wird dir ein "inaktiver Teil deines BVG" gutgeschrieben. Dieser Teil wird jährlich geäufnet. Diesen Teil kannst du erst mit 65 Jahren beziehen.

Für weitere Fragen empfehle ich dir Diesen Verband Wenn du noch nicht mitglied bist, kostet das paar Franken (2002 waren es CHFr. 400) und ist schon lange wieder zurückgeflossen.
 

Marco124

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6 Mai 2024
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Ja genau ich war zu der Zeit in der Schweiz und beziehe seit 1,5 Jahren Krankentagegeld. Ich habe Dosen Monat einen Termin bei der Invalidenversicherung zwecks abklärung ob ich wieder arbeitsfähig bin bzw ob ich in Zukunft etwas anderes machen muss beruflich. Ich bin gespannt was du geschrieben hast aber verstehe es nicht so ganz. Ich möchte jetzt schon nach Thailand. Nicht erst mit 65 ❤️🩹🥲
 

Maatiin

Baba Bobo
   Autor
28 September 2015
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Informationen über die Modalitäten eines Vorbezugs im Hinblick auf einen endgültigen Wegzug ins Ausland erhalten Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung…………


Vorzeitige Auszahlung der 2. Säule​


Für den Kauf eines Eigenheims​

Sie können Ihre 2. Säule schon vor der Pensionierung nutzen, um Wohneigentum zu kaufen, eine Hypothek zu amortisieren oder um Anteilscheine von Wohnbaugenossenschaften zu erwerben.
Dabei gelten die folgenden Bedingungen:
  • Beim Erwerb handelt es sich um Ihre Hauptwohnung.
  • Bis zum Alter von 50 Jahren können Sie das gesamte Kapital beziehen.
  • Ab 50 Jahren können Sie nur noch einen Teilbetrag beziehen.
  • Ein Vorbezug kann höchstens alle fünf Jahre beantragt werden.
  • Falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, benötigen die Zustimmung der Ehefrau, des Ehemannes, der Partnerin oder des Partners.
  • Falls Sie ihr Wohneigentum wieder verkaufen, sind Sie gewöhnlich verpflichtet, die 2. Säule, die Sie für den Kauf vorbezogen haben, zurückzuzahlen
Informationen über die Modalitäten eines Vorbezugs im Hinblick auf den Kauf von Wohneigentum erhalten Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.


Bei der Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit​

Falls Sie beabsichtigen, sich selbstständig zu machen, sind Sie nicht mehr verpflichtet, Beiträge an die zweite Säule zu zahlen. Sie können sich das bis dahin angesparte Geld der 2. Säule auszahlen lassen. Dabei gelten jedoch die folgenden Bedingungen:
  • Sie müssen den Antrag für den Vorbezug des Kapitals innerhalb des ersten Jahres nach der Aufnahme der neuen Tätigkeit einreichen.
  • Sie müssen nachweisen, dass Sie eine selbstständige Erwerbstätigkeit aufgenommen haben, z. B. anhand des Auszuges aus dem Handelsregister oder der Unterlagen der AHV.
  • Falls Sie verheiratet sind oder in einer eingetragenen Partnerschaft leben, benötigen Sie die Zustimmung der Ehefrau, des Ehemannes, der Partnerin oder des Partners
Informationen über die Modalitäten eines Vorbezugs im Hinblick auf die Aufnahme einer selbstständigen Erwerbstätigkeit erhalten Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.


Bei einer endgültigen Ausreise aus der Schweiz​

Wenn Sie die Schweiz endgültig verlassen, können Sie sich ihre zweite Säule vorzeitig auszahlen lassen.
Nicht möglich ist der vorzeitige Bezug dieses Kapitals, wenn Sie beabsichtigen, sich in einem EU/EFTA-Land niederzulassen. Wird einer dieser Staaten Ihr neues Wohnsitzland, sind Sie dort nämlich obligatorisch für Alter, Invalidität und Hinterlassenenleistungen versichert.
In diesem Fall muss ein Teil Ihrer beruflichen Vorsorge (der sogenannte obligatorische Teil) auf einem Sperrkonto in der Schweiz verbleiben; er kann erst ausbezahlt werden, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreichen (64 Jahre für Frauen und 65 Jahre für Männer). Den restlichen Teil Ihrer 2. Säule (der sogenannte überobligatorische Teil) können Sie sich jedoch bar auszahlen lassen.
Informationen über die Modalitäten eines Vorbezugs im Hinblick auf einen endgültigen Wegzug ins Ausland erhalten Sie bei Ihrer Vorsorgeeinrichtung.
Bitte beachten Sie: Falls Sie endgültig aus der Schweiz wegziehen und noch ein Freizügigkeitskonto haben, vergessen Sie nicht, dieses Guthaben mitzunehmen.
 

luxilux

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Falls Du direkt nach Thailand ex Schweiz ausreisen wirst, brauchst Du eine Abmeldebestaetigung der Wohngemeinde. Da Du ledig bist, brauchst Du zusaetlich einen Zivilstandsnachweis von der aktuellen Wohngemeinde. Beide Dokumente sind zusammen mit dem Antrag um vorzeitige Auszahlung (Formular der Pensionkasse) der PK einzureichen.
 

Marco124

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Hast du es selbst schon gemacht so? Danke für die Infos 😍
 
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Ja genau ich war zu der Zeit in der Schweiz und beziehe seit 1,5 Jahren Krankentagegeld.

Dies ist eine falsche Aussage. Bei einem Brand wird nicht Krankentaggeld bezahlt. Je nach dem in welcher Branche du gearbeitet hast, bist du SUVA versichert.

Dort musst du kämpfen, die entsprechende Rente bleibt dir ev. Lebenslang.

Schliess dich mit Procap kurz.
 

Alwaro

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Falls Du direkt nach Thailand ex Schweiz ausreisen wirst, brauchst Du eine Abmeldebestaetigung der Wohngemeinde.

Falsch. die Abmeldebestätigung reicht nicht. Solange du nicht an einem anderen Ort angemeldet bist, bleibst du in der Schweiz sowohl Steuerpflichtig und musst die Krankenkasse weiterzahlen.
 
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Marco124

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Dies ist eine falsche Aussage. Bei einem Brand wird nicht Krankentaggeld bezahlt. Je nach dem in welcher Branche du gearbeitet hast, bist du SUVA versichert.

Dort musst du kämpfen, die entsprechende Rente bleibt dir ev. Lebenslang.

Schliess dich mit Procap kurz.
Js genau ich erhalte Krankentagegeld von der SUVA
 
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luxilux

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@Alwaro - Korrekt, falls die Ausreise mehr als 3 Monate zurueckliegt. Das Vorgehen ist gesetzlich geregelt und gilt fuer jede Pensionskasse resp. Freizuegigkeitsstiftung.

Nachfolgend ein Link, wo man das entsprechende Fromular bei PostFinance\Rendita Stiftung herunterladen kann:


Formulare und Reglemente
2. Saeule
Auszahlungen
Antrag zum Bezug des Freizuegigkeitskapital

Aber @Marco124 - es ist eigentlich ganz einfach: Verlange von deiner PK das Formular fuer die Auszahlung der 2. Saeule. Dort ist genau aufgefuert, welche Unterlagen vorgelegt werden muessen.
 
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Marco124

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Vielen Dank luxilux, ich hatte das Formular online aber es wurde eine Bankverbindung verlangt und habe noch keine in Thailand. Ich werde es so machen wie du gesagt hast und das Formular anfordern. Ich denke aber die 3 Monate beziehen sich auf die Quellensteuern die ich zurückfordern kann. Dachte eigentlich nach 30 Tagen werden die Gelder freigegeben und überwiesen. Vielen Dank für deine Hilfe ! Du hast mir sehr weitergeholfen!

herzliche Grüße marco
 
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Ich denke aber die 3 Monate beziehen sich auf die Quellensteuern die ich zurückfordern kann.

Falsch: Die PK interessiert sich nicht für die Quellensteuer. Damit du die zurückfordern kannst, musst du seit mehr wie 180 Tagen im Ausland hoggen. Ob es zur Zeit sinnfoll ist, die Quellensteuer mit Wohnsitz Thailand zurückzufordern wage ich (aufgrund der offenen Steuerfragen zu bezweifeln. Steuerentscheidend ist ist der kantonale Sitz der Freizügigkeitsstiftung (Zürich 7%, Schwyz 4%)

Klugscheissermodus an @Marco124

Die SUVA bezahlt kein Krankentaggeld, da es sich um eine Unfallversicherung handelt.

Klugscheisservodus aus

Bei einem Unfall bist du in der Schweiz um einiges besser abgesichert wie in einem Krankheitsfall. Ich empfehle dir @Marco124 unbedingt anwaltliche Hilfe beizuziehen, da es sich bei deinem Alter schnell mal um einige 100k CHFr handeln kann.

Wenn der Fall abgeschlossen ist, wird nebst der SUVA Rente auch eine IV Rente ausgesprochen. Diese muss mindestens 50% sein um in Thailand auch ausbezahlt zu werden.
 

ydnA

Deutschland ist Blutrot . . . und nicht Bunt . .
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Soweit ich weiß , kann man bis zu 7 Jahren Zugehörigkeit das Geld auszahlen lassen.
Ab dem 8. Jahr , muss man einen Rentenbescheid haben um dann die Pensionskasse zu bekommen , Monatlich .

Aber ganz sicher bin ich mir nicht , bei meiner ist das so , wurde mir gesagt von der Kasse , wäre auch im Gesetzlichen Rahmen.

ydnA
 
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Aber ganz sicher bin ich mir nicht , bei meiner ist das so , wurde mir gesagt von der Kasse , wäre auch im Gesetzlichen Rahmen.

Vielleicht sagt das deine Kasse (Stand Ende 2022 gibt es deren 1353). Jede kocht ihr eigenes Süpchen. Jedoch 7 Jahre nach Renteneintritt noch einen Barbezug zu machen, diese Kasse musst du mir nennen!
 

ydnA

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Jedoch 7 Jahre nach Renteneintritt noch einen Barbezug zu machen, diese Kasse musst du mir nennen!
Hast mich Falsch verstanden , oder habe es nicht klar genug ausgedrückt.

Wenn man bis 7 Jahre in der Kasse ist , kann man sich auszahlen lassen , ab dem 8. Jahr Mitgliedschaft geht nur noch Rente.
 

ydnA

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Sehr viele , auch meine , kenne allein 7 die das so machen , 5 in der Chemie (BASF , HÖCHST usw. . . . Eisenwerk B. . . ect.)
 

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