... D.H. sie sind für eine touristische Einreise von bis zu 30 Tagen Visa-befreit.
Eine Aufenthaltsgenehmigung (in dt. Sinne) kann man das nicht nennen. Der Status heißt einfach Tourist-Stay (genehmigungsbefreit).
Das sehe ich genau so und wollte gerade zum Thema Aufenthaltsgenehmigung Stellung nehmen.
Eine Aufenthaltsgenehmigung bekommt man in TH ähnlich wie in D: Man muss mit einem Non-Immigrant-Visum einreisen, die Voraussetzungen erfüllen und auf der Immigration vorstellig werden.
Viele Residenten haben das hier, meistens auf folgender Basis:
- Rentner (ab 50 Jahre), mit 800.000,- Baht auf dem Konto oder entsprechendem Rentenbescheid
- Verheiratete (über die Voraussetzungen wissen die Leute entweder Bescheid oder man möge sich informieren, falls man zum ersten Mal neu beantragt)
- Business, die Bandbreite ist hier sehr vielfältig, da kommt es auf den Einzelfall an.
Das sog. "Visa-on arrival" am Flughafen für Touristen ist bestimmt keine Aufenthaltsgenehmigung, zumindest nicht im amtlichen Sinne!
Was ich bisher über Aufenthaltsgenehmigung geschrieden habe, das ist de facto so.
De juri sieht es so aus, dass man mit dem besagten Non Immigrant Visum (egal welcher Gültigkeitsdauer) einreist und die Immigration ein sog. "EXTENSION OF STAY IS PERMITTET UP TO" (ein Jahr später) in den Pass stempelt. Im Gegensatz zu D wird quasi das Einreise-Visum verlängert.
Ich habe dieses Jahr einen neuen Pass bekommen. Bei der Übertragung hat die Immigration penibel genau gestempelt, mit welchem Visum und dessen Nummer und Gültigkeitsdauer ich vor 5 Jahren einreiste. Selbst die letzte Einreise wurde festgehalten, im Juni 2005 war ich zuletzt 1 Woche in München, auch das Re-Entry.