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Neues BGH-Urteil zu Passagierrechten:

Fly2Asia

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22 Oktober 2008
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76133 Karlsruhe
Neues BGH-Urteil zu Passagierrechten:

Bereits zum zweiten Mal innerhalb von vier Wochen hat der Bundesgerichtshof (BGH) vergangenen Donnerstag ein Urteil zu den EU-Passagierrechten gefällt.
Geklagt hatte eine Familie, die mit dreieinhalb Stunden Verspätung in Frankfurt abgeflogen war und deshalb in Washington ihren Anschlussflug nach Phoenix verpasst hatte.
Dann ging auch noch das Gepäck der Familie verloren und wurde erst mit viertägiger Verspätung ausgeliefert.
Die Familie hat wegen "Nichtbeförderung" auf die Zahlung einer Ausgleichsleistung gemäß den Passagierrechten der EU geklagt. Außerdem wollte sie eine Minderung des Flugpreises durchsetzen.
Ohne Erfolg.
Wie in seinem Urteil vom 30. April hat der BGH die Klage abgewiesen. Auch einen Anspruch auf Minderung des Flugpreises haben die Richter verneint. Die ausführliche Urteilsbegründung liegt noch nicht vor.



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