Hallo Leute,
ich weiss das es informationen darüber gab.
Leider habe ich es nicht gefunden.
Meine Fragen sind Folgende
Mein Pass läuft im März ab.
Mein Jahresvisum am 25.01.2016.
Ich werde nächste Woche ein neues beantragen.
Ist der alte Pass sofort ungültig wenn ich den neuen habe,damit auch mein Jahresvisum.?
Ich wollte den neuen Jahresvisum direkt in den neuen Pass Stempeln lassen.
Muss ich den alten Visum erst übertragen lassen oder ist es bis 25.Januar im alten Pass gültig.?
1. Brauche ich die Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde
Merkblatt zur Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde
– alle Passarten –
Mit Erhalt Ihres neuen Reisepasses wird Ihnen von der Botschaft auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage bei der thailändischen Immigrationsbehörde ausgehändigt. Diese dient der Übertragung Ihres Visums in den neuen Pass.
Wenn Sie bei Ihrer Ausreise aus Thailand nicht den gleichen Pass verwenden, wie bei der Einreise, muss Ihr Visum oder Einreisestempel übertragen werden, damit Sie ausreisenkönnen. Hierfür verlangt die Immigration eine Bestätigung der Behörde, die den neuen Reisepass ausgestellt hat. Die Bescheinigung enthält den Hinweis, dass als Ersatz für den bisherigen Reisepass ein neuer Pass ausgestellt wurde und nennt die Passdaten von neuem und altem Passes.
Nach Kenntnis der Botschaft wird dieses Schreiben in allen Fällen verlangt, in denen der thailändische Aufenthaltstitel im bisherigen Reisepass enthalten ist. Die Bescheinigung wird sowohl von Touristen als auch von Deutschen, die sich langfristig in Thailand aufhalten, von der thailändischen Immigration verlangt. Auch nach dem Verlust des bisherigen Reisepasses ist die Bescheinigung der Botschaft zwingend erforderlich.
Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, solange sich in Ihrem bisherigen Reisepass kein thailändisches Visum befindet. Dies kann zum Beispiel bei Deutsch-Thailändischen Doppelstaatlern, Personen mit mehreren Reisepässen oder Kindern, die erstmalig einen deutschen Pass beantragen, der Fall sein.
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 25,- €, zahlbar in Baht zumjeweiligen Wechselkurs der Botschaft.
2. Wie ist die genaue Adresse von der Botschaft für Passabteilung.?
3. Wie lange muss ich für die Fahrt in Kauf nehmen.
4. Oder ich fahre ein Tag vorher schon nach Bangkok.
Weiss jemand eine Hotel ganz in der nähe der Botschaft.(Adresse oder Name.)
Ich hoffe das man den Thread in die richtige Kategorie verschiebt.
Gruss
Turgay
ich weiss das es informationen darüber gab.
Leider habe ich es nicht gefunden.
Meine Fragen sind Folgende
Mein Pass läuft im März ab.
Mein Jahresvisum am 25.01.2016.
Ich werde nächste Woche ein neues beantragen.
Ist der alte Pass sofort ungültig wenn ich den neuen habe,damit auch mein Jahresvisum.?
Ich wollte den neuen Jahresvisum direkt in den neuen Pass Stempeln lassen.
Muss ich den alten Visum erst übertragen lassen oder ist es bis 25.Januar im alten Pass gültig.?
1. Brauche ich die Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde
Merkblatt zur Bescheinigung für die thailändische Immigrationsbehörde
– alle Passarten –
Mit Erhalt Ihres neuen Reisepasses wird Ihnen von der Botschaft auf Antrag eine Bescheinigung zur Vorlage bei der thailändischen Immigrationsbehörde ausgehändigt. Diese dient der Übertragung Ihres Visums in den neuen Pass.
Wenn Sie bei Ihrer Ausreise aus Thailand nicht den gleichen Pass verwenden, wie bei der Einreise, muss Ihr Visum oder Einreisestempel übertragen werden, damit Sie ausreisenkönnen. Hierfür verlangt die Immigration eine Bestätigung der Behörde, die den neuen Reisepass ausgestellt hat. Die Bescheinigung enthält den Hinweis, dass als Ersatz für den bisherigen Reisepass ein neuer Pass ausgestellt wurde und nennt die Passdaten von neuem und altem Passes.
Nach Kenntnis der Botschaft wird dieses Schreiben in allen Fällen verlangt, in denen der thailändische Aufenthaltstitel im bisherigen Reisepass enthalten ist. Die Bescheinigung wird sowohl von Touristen als auch von Deutschen, die sich langfristig in Thailand aufhalten, von der thailändischen Immigration verlangt. Auch nach dem Verlust des bisherigen Reisepasses ist die Bescheinigung der Botschaft zwingend erforderlich.
Die Bescheinigung ist nicht erforderlich, solange sich in Ihrem bisherigen Reisepass kein thailändisches Visum befindet. Dies kann zum Beispiel bei Deutsch-Thailändischen Doppelstaatlern, Personen mit mehreren Reisepässen oder Kindern, die erstmalig einen deutschen Pass beantragen, der Fall sein.
Die Gebühr für die Ausstellung der Bescheinigung beträgt 25,- €, zahlbar in Baht zumjeweiligen Wechselkurs der Botschaft.
2. Wie ist die genaue Adresse von der Botschaft für Passabteilung.?
3. Wie lange muss ich für die Fahrt in Kauf nehmen.
4. Oder ich fahre ein Tag vorher schon nach Bangkok.
Weiss jemand eine Hotel ganz in der nähe der Botschaft.(Adresse oder Name.)
Ich hoffe das man den Thread in die richtige Kategorie verschiebt.

Gruss
Turgay
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