Länderliste
Flugsteuer verunsichert die Branche
Airline und Reiseveranstalter suchen hektisch nach Möglichkeiten, wie sie mit der Flugsteuer umgehen können. Innerdeutsch wird es teurer als angenommen.
„Notfalls kassieren wir am Flughafen“, sagt ein Airliner. Diese Aussage zeigt, wie verunsichert die Branche ist. Den finanziellen Spielraum, die zusätzliche Abgabe selbst abzudecken, haben die Reiseunternehmen nicht. Die Flugabgabe für Ticketverkäufe und Flugpauschalreisen schon jetzt fällig wird, wenn die Reise im Jahr 2011 durchgeführt wird.
Das Bundeskabinett hatte am 1. September einen Gesetzesentwurf beschlossen, nach dem Flüge mit 8, 25 oder 45 Euro belastet werden sollen. Für welche Länder welche Abgabe gilt, erfahren Sie in den folgenden Listen. Inlandsflüge sind stärker von der Flugabgabe betroffen als zunächst erwartet. Denn sie wird nur bei Abflügen in Deutschland fällig. Anders als bei Auslandsflüge werden also Hin- und Rückflug belastet. Zudem schlägt der Finanzminister noch die Mehrwertsteuer darauf.
Ein innerdeutscher Returnflug wird folglich mit 19,04 Euro belastet.
Bei Flügen in folgende Länder werden acht Euro fällig (in alphabetischer Folge):
Algerien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Isle of Man, Italien, KANALINSELN (Alderney, Guernsey, Herm, Jersey, Sark), Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Libyen, Malta, Marokko, Mazedonien, Ehem. Jugoslaw. Rep. Moldau, Montenegro, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zypern.
Ein Flugabgabe in Höhe von 25 Euro gilt für folgende Länder:
Afghanistan, Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Benin, Burkina Faso, Côte d‘Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Karerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kirgisistand, Kuwait, Libanon, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik.
Für alle in den beiden Listen nicht genannten Länder sieht die Bundesregierung eine Flugabgabe in Höhe von 45 Euro vor.
c: fvw
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Flugsteuer verunsichert die Branche
Airline und Reiseveranstalter suchen hektisch nach Möglichkeiten, wie sie mit der Flugsteuer umgehen können. Innerdeutsch wird es teurer als angenommen.
„Notfalls kassieren wir am Flughafen“, sagt ein Airliner. Diese Aussage zeigt, wie verunsichert die Branche ist. Den finanziellen Spielraum, die zusätzliche Abgabe selbst abzudecken, haben die Reiseunternehmen nicht. Die Flugabgabe für Ticketverkäufe und Flugpauschalreisen schon jetzt fällig wird, wenn die Reise im Jahr 2011 durchgeführt wird.
Das Bundeskabinett hatte am 1. September einen Gesetzesentwurf beschlossen, nach dem Flüge mit 8, 25 oder 45 Euro belastet werden sollen. Für welche Länder welche Abgabe gilt, erfahren Sie in den folgenden Listen. Inlandsflüge sind stärker von der Flugabgabe betroffen als zunächst erwartet. Denn sie wird nur bei Abflügen in Deutschland fällig. Anders als bei Auslandsflüge werden also Hin- und Rückflug belastet. Zudem schlägt der Finanzminister noch die Mehrwertsteuer darauf.
Ein innerdeutscher Returnflug wird folglich mit 19,04 Euro belastet.
Bei Flügen in folgende Länder werden acht Euro fällig (in alphabetischer Folge):
Algerien, Andorra, Belgien, Bosnien und Herzegowina, Bulgarien, Dänemark, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Island, Isle of Man, Italien, KANALINSELN (Alderney, Guernsey, Herm, Jersey, Sark), Kosovo, Kroatien, Lettland, Liechtenstein, Litauen, Luxemburg, Libyen, Malta, Marokko, Mazedonien, Ehem. Jugoslaw. Rep. Moldau, Montenegro, Monaco, Niederlande, Norwegen, Österreich, Polen, Portugal, Rumänien, Russische Föderation, San Marino, Schweden, Schweiz, Serbien, Slowakische Republik, Slowenien, Spanien, Tschechische Republik, Türkei, Tunesien, Ukraine, Ungarn, Vereinigtes Königreich, Weißrussland, Zypern.
Ein Flugabgabe in Höhe von 25 Euro gilt für folgende Länder:
Afghanistan, Ägypten, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bahrain, Benin, Burkina Faso, Côte d‘Ivoire, Dschibuti, Eritrea, Gabun, Gambia, Georgien, Ghana, Guinea, Guinea-Bissau, Irak, Iran, Israel, Jemen, Jordanien, Karerun, Kap Verde, Kasachstan, Katar, Kirgisistand, Kuwait, Libanon, Liberia, Mali, Mauretanien, Niger, Nigeria, Oman, Pakistan, São Tomé und Príncipe, Saudi-Arabien, Senegal, Sierra Leone, Sudan, Syrien, Tadschikistan, Togo, Tschad, Turkmenistan, Uganda, Usbekistan, Vereinigte Arabische Emirate, Zentralafrikanische Republik.
Für alle in den beiden Listen nicht genannten Länder sieht die Bundesregierung eine Flugabgabe in Höhe von 45 Euro vor.
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