So, ich habe jetzt noch mal schriftlich Kontakt zur TK  aufgenommen. Als pflichtversicherter Rentner ist es nicht möglich (auch wenn man mir telefonisch etwas anderes sagte), eine Anwartschaft abzuschließen. Sieht so aus, als müsste ich doppelt Krankenkassenbeiträge zahlen.
Hier die Antwort der TK:
Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Mai 2024.
Eine Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind auf Grund des Rentenbezuges der deutschen Rentenversicherung pflichtversichertes Mitglied. Eine Anwartschaftsversicherung ist daher ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit.
Freundliche Grüße
	
		
			
		
		
	
			
			Hier die Antwort der TK:
Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Mai 2024.
Eine Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind auf Grund des Rentenbezuges der deutschen Rentenversicherung pflichtversichertes Mitglied. Eine Anwartschaftsversicherung ist daher ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit.
Freundliche Grüße
				
		
			











				
		
				
		
				
		
				
		
				
		
				
		
					
				

				
		