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Joe

Krankmeldung aus Thailand

zIggO

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30 August 2012
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da ich in den letzten Urlauben schon ein paar mal leicht angeschlagen war (Magen-Darm, Erkältung) und meinem Chef keinen Tag Urlaub schenken will, wollte ich mal fragen ob hier schon jemand Erfahrung mit Krankmeldungen aus Thailand gemacht hat?

Wie läuft das ab? Kann ich zu einem der gefühlten 1000 "Ärzten" auf der Soi Buakhao gehen, oder muss ich in ein Krankenhaus?
Was genau brauche ich für meinen Arbeitgeber vom Arzt?

Gibt es evtl einen der zu empfehlen ist? Ich meine in der Richtung ohne große "Fragen", Untersuchungen und Mengen an Medikamenten, bei "Erkrankungen" die ich auch in 2-3 Tagen selbst in den Griff bekomme :wink1

Danke für jeden Tipp, für den Fall, wenn es nochmal so weit kommen sollte.

LG
 

Gast_19

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17 Januar 2009
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Ich kann nur von mir sprechen - ich hatte mich ins Memorial Hospital begeben (war allerdings auch was Ernstes, ich rede nicht von Husten-Schnupfen-Heiserkeit).

Die ganzen Arztberichte (stationärer Aufenthalt !!) habe ich mit nach Hause genommen und meinem Arbeitgeber vorgelegt, daraufhin wurde mir der gesamte Urlaub für die betreffende Zeit gutgeschrieben.

Ob das bei einem 0815-Attest eines Wald- und Wiesendoktors aus der Buakhao auch geht, wage ich zu bezweifeln.
 

zIggO

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30 August 2012
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Ja genau das ist meine Frage?

Was ich vergessen hatte: muss ich meinen Arbeitgeber, genauso wie hier in DE, direkt darüber Informieren?
Wenn ja wie? Reicht eine Mail? Ein Anruf? Oder muss ich das Schreiben vom Arzt, wie auch hier, innerhalb von 3 Tagen per Post an meinen Chef schicken?
 

manne1294

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22 Oktober 2008
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Also bei mir war es damals so das ein Attest auf Englisch gereicht hat.Das Attest wurde von einem Arzt ausgestellt also nicht im Krankenhaus.Denke aber das es am Arbeitgeber liegt was er anerkennt.
 

Gast_19

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17 Januar 2009
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Ich hatte damals meinen Arbeitgeber per Mail gemeldet, daß ich in Thailand ernsthaft erkrankt bin und nicht genau weiß, wann ich wieder zum Dienst erscheine.

Hat damals (2008 - beschäftigt im öffentlichen Dienst) ausgereicht.

Die offiziellen Arztberichte habe ich dann nachgereicht, als ich wieder in GER war.
 

manne1294

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22 Oktober 2008
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Ich habe meinem Arbeitgeber nicht vorab berichtet das ich in Thailand erkrankt bin.Erst als ich wieder zuhause war habe ich das Attest vorgelegt,und drei Tage später habe ich die 5 Tage wieder gutgeschrieben bekommen.
 

longhair

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Ein ärztliches Attest über die Arbeitsunfähigkeit - dabei ist es egal, ob es ein thailändischer Wald- und Wiesenarzt ausstellt - hat den gleichen Wert wie eins von einem Arzt aus Deutschland. Allerdings ist man verpflichtet sich direkt beim Vorgesetzten oder der Personalabteilung krankzumelden, muss das Attest dem AG auf dem schnellstmöglichen Weg zukommen lassen und muss seinen Aufenthaltsort dem AG mitteilen. Im Prinzip gelten die gleichen Regeln wie bei einem Krankenschein in Deutschland.

Wenn man einer dieser Pflichten nicht nachkommt, kann das zu arbeitsrechtlichen Konsequenzen wie einer Abmahnung oder je nach Vorgeschichte auch zur Kündigung führen.
 

Gast_19

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17 Januar 2009
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Ich wusste damals gar nicht, ob ich überhaupt nochmal Heimatboden unter die Füße bekomme......:echt

Deshalb sah ich es als guter Staatsdiener als meine Pflicht an, den Dienstherr schnellstmöglich und umfassend über mein Befinden zu informieren - aber Gott sei Dank haben sie keinen Kranz bestellen müssen.....:lool
 
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Fretsche

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9 Dezember 2013
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Na kommt schon, ich weiß ihr wollt alle paar Tage mehr Urlaub haben. Erzählt doch mal wie es geht:bigg
 

Asiadragon

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5 März 2011
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Alpenrepublik
da ich in den letzten Urlauben schon ein paar mal leicht angeschlagen war (Magen-Darm, Erkältung) und meinem Chef keinen Tag Urlaub schenken will, wollte ich mal fragen ob hier schon jemand Erfahrung mit Krankmeldungen aus Thailand gemacht hat?
Ein paar Immodium und den Bierkonsum etwas einschränken und gut ist! :wink1
Da braucht man kein Krankenattest, das ist nix weiter als Tachiniererei, sprich den Arbeitgeber ausnutzen! :teuflisch
Kein Wunder das die Beiträge laufend steigen wenn man wegen jedem Wehwehchen zum Doktor rennt. :k
 
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longhair

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10 April 2011
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Kein Wunder das die Beiträge laufend steigen wenn man wegen jedem Wehwehchen zum Doktor rennt. :k

Also zumindest in Deutschland gibts hier keinen direkten Zusammenhang, denn die Lohnfortzahlung geht zu Lasten des Arbeitgebers und nicht zur Lasten der KV. Zumindest in den ersten 6 Wochen.
 

Asiadragon

Retired
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5 März 2011
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Alpenrepublik
Also zumindest in Deutschland gibts hier keinen direkten Zusammenhang, denn die Lohnfortzahlung geht zu Lasten des Arbeitgebers und nicht zur Lasten der KV. Zumindest in den ersten 6 Wochen.
Und da wundert man sich wenn Personal abgebaut wird das nicht mehr tragbar ist, sprich zuviel Krankheitstage hat.
Falls es euch entgangen ist eine Firma arbeitet gewinnorientiert, und nicht nur als Freizeitbeschaeftigung um irgendwelche Tachinierer durchzufüttern!
Solidarität = 1 Mann tachiniert + 1 Mann macht die Arbeit für 2 :flipa
 
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franky

play you yes not
Verstorben
20 Juni 2009
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71
am Rande des Wahnsinns
auf die Idee mußt mal kommen ,sich im Urlaub krankschreiben zu lassen,weil man vor lauter Sauferei die Scheißerei hat..:bigg.
was kommt als nextes? ..Kurantrag wegen steifer Glieder fürs Seebad:hyaenen:
 
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longhair

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@missmutiger drachen: Nur damit wir uns hier nicht falsch verstehen. Mir gehts nicht darum, jemanden das blaumachen nahe zu legen.

Aber wenn jemand wirklich krank und arbeitsunfähig ist, dann ists nun mal sein gutes Recht, sich krank zu melden und die Urlaubstage wieder gut geschrieben zu bekommen. Wenn ich unten stehenden Link richtig verstehe, ist es sogar seine Pflicht sich krankzumelden, sowohl beim AG als auch bei seiner KV, damit beide wenn es notwendig werden sollte, auch die Kosten der Lohnfortzahlung übernehmen.

http://www.finanztip.de/erkrankung-im-urlaub/
 
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juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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16.341
4.615


Du kommst aus Deutschland und bist krank im Urlaub im Ausland

-->> schaust du was in Paragraph 5 Entgeltfortzahlungsgesetz geschrieben steht




Allgemeine Pflichten


§ 5 Anzeige- und Nachweispflichten


(1) Der Arbeitnehmer ist verpflichtet, dem Arbeitgeber

a.) die Arbeitsunfähigkeit und
b.) deren voraussichtliche Dauer
c.) unverzüglich mitzuteilen.


Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage, hat der Arbeitnehmer

a.) eine ärztliche Bescheinigung über das Bestehen der Arbeitsunfähigkeit sowie
b.) deren voraussichtliche Dauer
c.) spätestens an dem darauffolgenden Arbeitstag vorzulegen.


Der Arbeitgeber ist berechtigt, die Vorlage der ärztlichen Bescheinigung früher zu verlangen.
Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als in der Bescheinigung angegeben, ist der Arbeitnehmer
verpflichtet, eine neue ärztliche Bescheinigung vorzulegen.


Ist der Arbeitnehmer Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse, muß die ärztliche Bescheinigung
einen Vermerk des behandelnden Arztes darüber enthalten, daß der Krankenkasse unverzüglich
eine Bescheinigung über die Arbeitsunfähigkeit mit Angaben über den Befund und die voraussichtliche
Dauer der Arbeitsunfähigkeit übersandt wird.




Aufenthalt im Ausland


(2) Hält sich der Arbeitnehmer bei Beginn der Arbeitsunfähigkeit im Ausland auf,
so ist er verpflichtet, dem Arbeitgeber

a.) die Arbeitsunfähigkeit,
b.) deren voraussichtliche Dauer und
c.) und die Adresse am Aufenthaltsort
d.) in der schnellstmöglichen Art der Übermittlung mitzuteilen.


Die durch die Mitteilung entstehenden Kosten hat der Arbeitgeber zu tragen. Darüber hinaus
ist der Arbeitnehmer, wenn er Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse ist, verpflichtet, auch
dieser die Arbeitsunfähigkeit und deren voraussichtliche Dauer unverzüglich anzuzeigen.


Dauert die Arbeitsunfähigkeit länger als angezeigt, so ist der Arbeitnehmer verpflichtet, der
gesetzlichen Krankenkasse die voraussichtliche Fortdauer der Arbeitsunfähigkeit mitzuteilen.


Die gesetzlichen Krankenkassen können festlegen, daß der Arbeitnehmer Anzeige- und Mit-
teilungspflichten nach den Sätzen 3 und 4 auch gegenüber einem ausländischen Sozialver-
sicherungsträger erfüllen kann. Absatz 1 Satz 5 gilt nicht.


Kehrt ein arbeitsunfähig erkrankter Arbeitnehmer in das Inland zurück, so ist er verpflichtet,
dem Arbeitgeber und der Krankenkasse seine Rückkehr unverzüglich anzuzeigen




Ärger im Paradies


Folgen bei unterlassener Mitteilung oder Nachweis der Arbeitsunfähigkeit

Unterlässt der Arbeitnehmer die unverzügliche Meldung seiner Erkrankung oder die Vorlage der
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, berechtigt dies den Arbeitgeber, eine Abmahnung auszusprechen.
Im Wiederholungsfall sogar eine ordentliche Kündigung, evtl. sogar eine außerordentliche Kündigung.



Kann man den Urlaub eigenmächtig wegen Krankheit verlängern ???


Die in der ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nachgewiesenen Tage der Arbeitsunfähigkeit
stehen dem Erkrankten zu und werden nicht auf den Jahresurlaub angerechnet. Der Arbeitnehmer
darf den Urlaub nicht eigenmächtig um die Krankheitstage verlängern. Nach dem Ende des Urlaubs
muss der Genesene wieder zur Arbeit erscheinen, es sei denn seine Krankmeldung dauert länger
als der Urlaub beantragt war oder er hat sich mit dem Arbeitgeber einvernehmlich darauf geeinigt,
dass der Urlaub um diese Tage verlängert wird. Aus Beweisgründen sollte dies dann aber schriftlich
geschehen.
 

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