vor allem dann lustig, wenn der Koffer "verloren" geht ! würde ich nicht machen !Daher immer alle Eurobeträge über 9.999,99 € ins Aufgabegepäck fest eingewickelt in eine Luftmatraze oder ähnlichem, und gut ist´s
Koffer Chaos
vor allem dann lustig, wenn der Koffer "verloren" geht ! würde ich nicht machen !Daher immer alle Eurobeträge über 9.999,99 € ins Aufgabegepäck fest eingewickelt in eine Luftmatraze oder ähnlichem, und gut ist´s
Dafür sind aber nicht die Beamten zuständig, die am Flughafen arbeiten.Die sollen lieber mal die Grenzen kontrollieren wo täglich ohne Paß und Visa kommen.
Vollkommen richtig! Die Zollbeamte am Flughafen nehmen sich schon sehr wichtig. Interessant ist aber auch, dass nur sehr wenig gefunden wird, liegt bestimmt an der hohen Qualifikation der Exekutive.Die sollen lieber mal die Grenzen kontrollieren wo täglich ohne Paß und Visa kommen. Wäre sinnvoller als Fluggäste die sicher ein Visum haben!
Meinst Du da sind mehr so Typen dabei, die ihre 10.000,- € nicht ordnungsgemäß mit Herkunftsnachweis angeben?Die sollen lieber mal die Grenzen kontrollieren wo täglich ohne Paß und Visa kommen. Wäre sinnvoller als Fluggäste die sicher ein Visum haben!
Am Flughafen ok, auf dem Landweg muss Bargeld >9.999,99 € oder Gegenwert in CHF halt bei der Ausreise oder Einreise in dem betreffenden Land angemeldet werden, da die Schweiz überall an die EU grenzt.In der Schweiz ist die Ein- und Ausfuhr von Bargeld in unbeschränkter Höhe erlaubt und muss nicht angemeldet werden, der Zoll kann aber bei sehr hohen Beträgen nachfragen woher das Geld kommt. Streng gehandhabt wird die Einfuhr von gefälschten Luxusuhren, ich selber wurde schon mehrmals wegen meiner echten Rolex kontrollier, ich habe dafür immer ein Echtheitsbestätigung im Koffer, dann ist es kein Problem.
Erzähle das mal dem Zoll in Paris oder Amsterdam wenn du dort in die EU einreist zum umsteigen auf deinen Flug nach Deutschland !Ich vermute mal, dass dem Zoll gefakte Waren relativ egal sind solange man nicht den Verdacht erregt mit dem Zeug zu handeln ….oder sich extrem „Yo,
So ist es auch beim umsteigen nach Deutschland auf den Flughäfen von Amsterdam oder Paris !Streng gehandhabt wird die Einfuhr von gefälschten Luxusuhren,
Vorteil von den Schweizern ist dort dass die die direkt dort in den Non Schengen Transitbereich gehen können, und dann werden die halt eben erst in Zürich oder Genf vom dortigen Einreise Zoll "zerlegt" !
Zement mal Euer Durchweicht, und wie soll bitte schön dieser Nachweis aussehen? Welchen Nachweis bekommst Du denn von Deiner Bank wenn Du z. Bsp. 30.000 € von Deinem Konto abhebst? Nichts! Null! Nada!Auch auf der Autobahn, falls du mehr wie 10000 € dabei hast, musst du immer den Nachweis erbringen.
Welchen Nachweis bekommst Du denn von Deiner Bank wenn Du z. Bsp. 30.000 € von Deinem Konto abhebst?
Daher immer sagen, habe ich in den vergangen Jahren alles in den Spielkasinos in Macau (neben Hong Kong) oder in den Spielkasinos von Las Vegas in den USA ! Denn bei den Kasino Gewinnen dort bekommt man garantiert keine Quittung darüberViel interessanter ist aber oft die Frage, wie die 30.000 EUR auf das Konto gekommen sind.
Leider kann das mit der Anmeldung zu vielen Nachfragen und Meldungen an das Finanzamt kommen.
Die sich dann im Rahmen von Steuererklärungen und Kontoabfragen ein Bild machen können, ob der Vermögensstatus plausibel erscheint.
Danke für die qualifizierte Info: ich habe mal gelesen, derjenige der überall seinen Senf dazu gibt, kommt leicht in den Verdacht ein Würstchen zu seinIch vermute eher, dass deine Frage in Dresden am schwarzen Brett aushängt und du gute Chancen auf den Titel "Fragesteller des
Jahres" hast.
Wo du deinen Lebensmittelpunkt hast, ob du einen Safe hast oder nicht und in welchen Raten du auf das thailändische Konto eingezahlt hast ist vollkommen irrelevant.
Und auf die Idee, dass ein thailändisches Bankbuch 1:1 wie Bargeld behandelt werden könnte muss man erst Mal kommen.
Deshalb wurdest du auch mit einer Copy und Paste Antwort von der Internetseite des Zolls zufrieden gestellt. Diese kannst du deinen Stammtischfreunden vorzeigen. Was du auch getan hast.
Mit dem letzten Satz wird dann nochmal klargestellt, dass die gesamte Antwort für nichts brauchbar ist.
Das thailaendische Bankbuch ist ein Kontoauszug und kein "Sparbuch". Fehlerhafte Frage fuehrt zu fehlerhaften Antwort. Lt Gesetz ist ein Sparbuch ein Wertpapier, das an jeden, der es vorlegt, Bargeld auszahlt. So auch das BGB in diesem Sinne.und somit denke ist die Angelegenheit geklärt.
Ja super, das ist ja der Knaller, Thailändisches Bankbuch ein KontoauszugDas thailaendische Bankbuch ist ein Kontoauszug und kein "Sparbuch". Fehlerhafte Frage fuehrt zu fehlerhaften Antwort. Lt Gesetz ist ein Sparbuch ein Wertpapier, das an jeden, der es vorlegt, Bargeld auszahlt. So auch das BGB in diesem Sinne.
Das thailaendische Bankbuch ist jedoch ein Kontoauszug. Wenn es ein "nicht Inhaber" vorlegt zwecks Auszahlung, dann ist es moeglich, das der Vorlegende wegen versuchten Diebstahl ins Jail muss....
Der Sprachgebrauch ist also entscheidend, weil der deutsche Zoll bei dem Wort Sparbuch an die deutsche Sparkasse denkt und nicht an eine thailaendische Bank.
Also nicht endgueltig geklaert, da die Frage an den Zoll falsch formuliert war.
Sorry, aber iss so