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Fluggepäckhaftung / 1100 Euro und nicht mehr....

Fly2Asia

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22 Oktober 2008
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Fluggepäckhaftung
Gut 1100 Euro und nicht mehr



Der Europäische Gerichtshof hat am Donnerstag das – absehbare – Urteil im Streit um die Haftungsfrage bei Fluggepäck gefällt: Die Obergrenze liegt für alle Schäden bei gut 1100 Euro.


Der Grund, warum die Obergrenze nicht auf einen exakten Geldbetrag festgemacht werden kann, ist im Übrigen folgender: Offiziell wird die Haftungsgrenze für Fluggepäck nicht mit einem Euro-Betrag festgeschrieben, sondern auf 1000 sogenannte Sonderziehungsrechte, eine Kunstwährung des Internationalen Währungsfonds. Diese Kunstwährung unterliegt Schwankungen, derzeit entspricht sie 1155 Euro. (Az: C-63/09)


Die Richter verweisen auf Zusatzversicherungen


Das Abkommen erlege laut EuGH den Fluggesellschaften „strenge“ Haftungspflichten auf, im Gegenzug habe es die Höhe aber klar begrenzen wollen. Das diene auch einer schnellen Auszahlung. Zudem wiesen die Richter darauf hin, dass nach dem Abkommen Passagiere beim Aufgeben ihres Gepäcks einen höheren Wert angeben und die Haftung durch einen Zuschlag entsprechend anheben können. Für ihr Handgepäck sind Fluggäste weitgehend selbst verantwortlich.