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Joe

Flugentschädigung - so geht es

Klimbim

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24 November 2024
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EC 261/2004: Schritt-für-Schritt zur Flugentschädigung​

Erfahrungsbericht:​

Durchsetzung einer Entschädigung nach EC 261/2004 gegen XXX​

WARUM BIETE ICH DAS IM FORUM AN?

Weil wir dauernd fliegen und das euch vielleicht als Paradebeispiel dient, wie man mit Fluggesellschaften umgehen kann - sollte es euch passieren, dass euer Flug massiv verspätet ankommt.

Zunächst die Grundlagen, dann mein Fall, dann als Anhang die Korrespondenz - ich hoffe, es ist hilfreiches Infomaterial für die Mitglieder dabei. P.S. Kommentare auf Steintischniveau bitte am Steintisch lassen. Es gibt Mitglieder, die sich über solche Infos freuen und hier keine solchen Reaktionen wünschen - ich habe mir Mühe gemacht hier etwas anzubieten was vielen nützlich sein kann.

A. Grundsatz

Anspruchsgrundlage


* EC 261/2004, Art. 7
* Entschädigungspflicht besteht bei:
* Annullierung oder Verspätung ≥ 3 Stunden am Endziel
* Keine außergewöhnlichen Umstände (z. B. Unwetter, Streiks).
* Technische Defekte gelten nicht als außergewöhnlich (EuGH C-257/14).

Höhe der Entschädigung nach Entfernung


* 250 €: Flüge bis 1.500 km
* 400 €: Flüge innerhalb der EU über 1.500 km und für alle anderen Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km
* 600 €: Alle übrigen Flüge über 3.500 km

Bei mir war es:

(Europa, Kurzstrecke)

* Flugstrecke: Nizza (NCE) → Amsterdam (AMS) ≈ 1.000 km
* Verspätung: > 3 Stunden
* Keine außergewöhnlichen Umstände → Anspruch 250 €

Und Thailand?

Gilt das auch für Thailand?



Ja, unter bestimmten Bedingungen:
  • Wenn der Flug in der EU startet (z. B. Amsterdam → Bangkok) → voller Schutz nach EC 261/2004.
  • Wenn der Flug von Thailand in die EU geht und eine EU-Fluggesellschaft fliegt (z. B. KLM, Lufthansa) → ebenfalls geschützt.
  • Wenn der Flug von Thailand in die EU geht mit Nicht-EU-Airline (z. B. Thai Airways) → kein Schutz nach EC 261/2004.

Beispiel:

Amsterdam → Bangkok, Verspätung 4 Stunden, Entfernung > 3.500 km → Anspruch 600 € pro Person.



B) Mein Fall

Ich möchte hier meinen aktuellen Fall mit der Fluggesellschaft XXX schildern, da er zeigt, wie man sich gegen Hinhaltetaktiken erfolgreich durchsetzt.

1. Ausgangslage​


* Flug von NCE nach AMS am XX. August 2025 (Flugnummer: XXXX)

* Verspätung > 3 Stunden → Anspruch auf 250 € Entschädigung nach EC-Verordnung 261/2004

* Anspruch nicht für mich selbst, sondern für meine Ehefrau (Name anonymisiert: Frau XXXX)

* Ich hatte von Anfang an eine gültige Vollmacht beigefügt, die nach deutschem und EU-Recht völlig ausreicht.


3. Verhalten der Fluggesellschaft

* Mehrere Schreiben an die Fluggesellschaft blieben unbeantwortet oder wurden mit falschen Vorwänden abgeblockt.

* In zwei Telefonaten gaben Mitarbeiter selbst zu, dass die Forderung berechtigt sei und die Vollmacht ausreichend sei.

* Trotzdem erhielt ich danach eine E-Mail mit der Forderung nach einer handschriftlichen Vollmacht mit Ausweiskopie und diversen Formalien.

M.E. juristisch völlig unnötig, reine Verzögerungstaktik. Unseriös - beeindruckt den Richter nicht.


3. Meine Reaktion​

Nach wochenlanger Hinhaltetaktik habe ich mich entschlossen, eine sehr klare und scharf formulierte Mail zu schicken, in der ich:

Rechtliche Grundlage benannte (EC 261/2004, EuGH- und BGH-Urteile).
  • Klare Frist zur Zahlung setzte (16. September 2025).
  • Festhielt, dass die Vollmacht rechtsgültig ist und ich keine weiteren Änderungen akzeptiere.
  • Ankündigte, die Angelegenheit bei Nichteinhaltung gerichtlich durchzusetzen (Amtsgericht Königs Wusterhausen zuständig für BER).
  • Ergänzend auf weitere Stellen hinwies: LBA, SÖP, Verbraucherzentren.
Meine Mail im Wortlaut (gekürzt & anonymisiert):

Subject: Final Reminder: Immediate Compensation Payment Required – EC 261/2004 – Ref. C-...

Dear XXXX,

Thank you for your recent communication. Your request for further documentation is unnecessary and serves only to delay the rightful compensation owed under EU law.

You have already received a fully valid Power of Attorney.

An additional handwritten version was provided purely for administrative convenience. No further modifications will be made.

I hereby set a final deadline of 16 September 2025 for the immediate crediting of €250 to my account. Should the amount not be received by then, I will escalate without further notice and file a lawsuit before the competent court.

Legal Basis: EC Regulation 261/2004, Article 7; ECJ Case C-257/14; BGH Case X ZR 10/19.

Flight: KLXXXX (NCE → AMS), XX August 2025
Compensation due: €250 for Mrs. ...

Competent Court: Amtsgericht Königs Wusterhausen (Flughafengericht).

Bank details: (unkenntlich hier)

Sincerely,

XXXX (on behalf of XXXX)

4. Reaktion der Airline (nur 5 Stunden später!)​


Die Airline reagierte plötzlich sehr schnell - am gleichen Tag... 5 Stunden später..

Dear XXXX,

I am pleased to confirm that … I have requested a payment to the bank account provided for an amount of EUR 250, equivalent to the compensation set out in the EC Regulation 261/2004 for the disruption of your flight XXXX of XX August 2025.

Passenger name: XXXX
Account holder name: XXXX
Transfer Amount: 250 EUR

Payment processing times can vary … ranging from a few days to 60 days. Moreover, all payments are subject to the validation of our finance department.

Best regards,

XXX Customer Care

5. Fazit / Lehren für andere​


* Hartnäckigkeit zahlt sich aus. Man darf sich nicht von unnötigen Dokumentanforderungen einschüchtern lassen.

* Juristisch sauber argumentieren: Verordnung zitieren, einschlägige Urteile nennen, Vollmacht korrekt beifügen.

* Fristsetzung ist entscheidend. Ohne klare Deadline passiert oft nichts.

* Eskalation ankündigen. Gericht + Aufsichtsbehörden nennen – das erhöht den Druck erheblich.

* Tonlage: Sachlich, aber bestimmt und unmissverständlich.

* Ergebnis: Innerhalb von 5 Stunden nach der „Final Reminder“-Mail wurde die Ankündigung zur Zahlung veranlasst.

Das Vorgehen ist also reproduzierbar:

* Anspruch prüfen und mit Gesetzestext absichern.

* Vollmacht sauber formulieren.

* Erst normal versuchen – dann, wenn es blockiert wird, finales, juristisch fundiertes Schreiben mit Frist schicken.

* Bei Untätigkeit: Klage einreichen (Amtsgericht am Abflug-/Zielflughafen).


Ich möchte hinzufügen, dass ich meinen Anteil zügig erhielt aber die Fluggesellschaft zögerte den meiner Frau auch auszuzahlen.

Das habe ich damit abgestellt. Hätten sie weiter gezögert, hätte das eskaliert und zudem ein schönes Honorar bedeutet - was solls, so auch ok.

Gute Flüge! Nach Thailand und sonst in die Welt.
😊
🧐
😊



P.S. was ich lustig finde ist, dass mein Visum heute am Sonntag mir per Mail zugegangen ist (heute bearbeitet, am SONNTAG) und auch diese Antwort der Airline heute erfolgte.

Ich gewinne den Eindruck, die passen sich meinem Takt an... war sehr verwundert...
 
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Klimbim

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24 November 2024
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Diese Mail habe ich eben nachgeschoben - da bin ich scharf und konsequent. Im Fall fände ich das mit dem Honorar nämlich recht lustig - auch wenn es nicht viel sein wird. Sie hatten ja recht fix den Anspruch eingeräumt und Zahlung angekündigt. Immer hart am Mann bleiben - so habe ich das mal gelernt.

Ich muss dauernd verwaltungsrechtliche Sachen beruflich bearbeiten - da bin ich mal für so ne knackige Zivilrechtsfrage echt dankbar. Ist lustig. Den Verzögerern maximal auf den S... gehen...

Somit als Infonachschub an euch Jungs:


Subject: Urgent: Immediate Payment Required – EC 261/2004


Dear Sir or Madam,

The compensation claim for flight XXXX on XX August 2025 has been acknowledged today by your company. The amount of €250 for Mrs. XXXX is immediately due.

Your previous statement that payment has been “requested” does not satisfy your legal obligation. Any further delay is unjustified and constitutes a breach of your duties under EC Regulation 261/2004.

I hereby set a final deadline of 5 business days from today for the actual transfer to the account previously provided.

Failure to meet this deadline will result in immediate legal enforcement proceedings at the competent court (Amtsgericht Königs Wusterhausen), with all costs charged to your company.


This is your final opportunity to resolve the matter without escalation.


Sincerely,

XXXX (on behalf of Mrs. XXXX)
 
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masterxxx

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30 Dezember 2014
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Natürlich hast Du im Fall einer Nicht-EU-Airline beim Rückflug keinen Anspruch auf eine Entschädigung nach EC261/2004. Allerdings gibt es auch in Thailand eine Entschädigung.

Das entsprechende Gesetzesblatt habe ich nur als PDF gefunden. Das Prinzip der Entschädigung wird aber auch auf den Seiten diverser Airlines beschrieben.

Beispiel: https://www.thaiairways.com/en-th/content/passenger-rights/

Enttäuschend: Für einen Langstreckenflug gibt es keine 600 Euro, sondern nur 4.500 THB (ca. 120 Euro).

Und die EU-Airlines...? Sind was Entschädigungen und Ausreden bezüglich der Verantwortung betrifft oftmals erfinderisch. Das ohne Klage gezahlt wird ist in der Regel schon ungewöhnlich.
 

Klimbim

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24 November 2024
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Und die EU-Airlines...? Sind was Entschädigungen und Ausreden bezüglich der Verantwortung betrifft oftmals erfinderisch. Das ohne Klage gezahlt wird ist in der Regel schon ungewöhnlich.


Das glaube ich Dir wobei sie den ersten Teil an mich bereits zahlten. Allerdings wissen sie, dass es bei Nichtzahlung in meinem Fall teuer wird da ich das durchziehe und beruflich auch so gewohnt bin.

Mich ärgert nur, dass der normale Bürger sich hier manchmal recht hilflos fühlen darf. Insgesamt aber sage ich: ein Hoch auf die EU. Hier wird deutlich, warum.

Danke für Deinen tollen Link. Wusste ich nicht. Werde mir das sehr genau ansehen!
 
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Riva

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Enttäuschend: Für einen Langstreckenflug gibt es keine 600 Euro, sondern nur 4.500 THB (ca. 120 Euro).

Und die EU-Airlines...? Sind was Entschädigungen und Ausreden bezüglich der Verantwortung betrifft oftmals erfinderisch. Das ohne Klage gezahlt wird ist in der Regel schon ungewöhnlich.
Also ich musste bei der LHG noch nie was einklagen. Außerdem gibt es seit etwa zwei Jahren ein Portal auf der LH Webseite, wo man bequem alle Daten zum verspäteten Flug eintragen kann.
 

helgi

...
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Und die EU-Airlines...? Sind was Entschädigungen und Ausreden bezüglich der Verantwortung betrifft oftmals erfinderisch. Das ohne Klage gezahlt wird ist in der Regel schon ungewöhnlich.

Ähnlich wie @Riva kann ich das nicht bestätigen. Ich selbst hatte eine Flugverspätung, die durch einen kurzfristigen Ausfall eines Zubringerflugs von KLM von Düsseldorf nach Amsterdam verursacht wurde.

Das Ticket selbst war nicht einmal auf KLM ausgestellt, sondern auf Kenya Airways, mit denen ich von Amsterdam nach Nairobi fliegen wollte. Zahlungspflichtig ist aber nach EU-Recht immer die ausführende Fluglinie des für die Flugverspätung verantwortlichen Flugsegments und nicht die Fluglinie, auf die das Ticket ausgestellt ist.

Um meine Ansprüche geltend zu machen, musste ich somit lediglich ein Webformular von KLM ausfüllen und bekam dann auch relativ kurzfristig mitgeteilt, dass man mir die 600 € Flugentschädigung überweisen würde.
 
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Klimbim

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Ähnlich wie @Riva kann ich das nicht bestätigen. Ich selbst hatte eine Flugverspätung, die durch einen kurzfristigen Ausfall eines Zubringerflugs von KLM von Düsseldorf nach Amsterdam verursacht wurde.

Ich hatte bislang selbst auch erst 2 Fälle. Im ersten Fall ging es um ausgefallene Flüge in der Covid Zeit - ich war nicht bereit Austauschflüge oder Rabatte zu akzeptieren und auch längere Rückabwicklungszeiten nicht. Ich habe es mir im Cashback-Verfahren zurück geholt (in 3 Wochen etwa) wie auch einen Mietpreis für einen insolvent gegangenen Anbieter bei Mietwagen - kürzlich. Die Aussage: "das muss der Insolvenzverwalter klären" interessierte mich gerade mal NULL.

Im ersten Fall hatte ich auf der anderen Seite eine leicht aggressive Reaktion, im zweiten gar keine und die Airline jetzt hat den zweiten Betrag zur Zahlung angewiesen und das sachlich in die Wege geleitet - allerdings erst nach einigem Druck.

Ich muss also sagen: es geht mal so mal so aber es ist gut zu wissen: "wir können auch anders" und das EU Recht ist kein unverbindlicher Vorschlag an den Konzern sondern normatives Recht und interne Firmenregeln sind hier komplett irrelevant. Letzteres habe ich der Airline deutlich geschrieben als sie versuchte mich auf einen bestimmten Weg zu zwingen mit idiotischen eigenen Richtlinien: "dann gehen wir vor Gericht und lassen es klären" - pragmatisch mache ich einiges mit, aber nicht alles.

Letztlich handelt es sich um Geld und nicht um die eigene Frau, die zur Disposition steht insoweit: wayne.
 
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Klimbim

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Also ich musste bei der LHG noch nie was einklagen. Außerdem gibt es seit etwa zwei Jahren ein Portal auf der LH Webseite, wo man bequem alle Daten zum verspäteten Flug eintragen kann.

Einklagen nicht, jedoch hat der erzeugte Druck vermutlich genau das wenigstens als Notwendigkeit ein wenig weniger nötig werden lassen - obgleich auch schade, denn ein halbwegs eindeutiger Rechtsstreit generiert ein nettes kleines Zusatzhonorar, soweit man das geltend machen kann.
 
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Pattayareise

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Was ist eigentlich aus den Oman Air Kandiaten geworden die , die 600 Euro dort einklagen wollten , hat das geklappt ?
 
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Joerg N

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2010 von LH 1800 Euro bekommen, wir waren zu dritt, ich hatte beim Boarding in Frankfurt gefragt warum man vorher keine Plätze am Notausgang reservieren konnte, „die Business ist überbucht und die Plätze sind dann für diese Paxe vorgesehen“ war die Antwort, ob wir nicht 12 Stunden später mit der Thai fliegen möchten und die Entschädigung bekommen plus Hotel und Essen for free, wir haben uns angeschaut und innerlich gejubelt
 

Klimbim

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2010 von LH 1800 Euro bekommen, wir waren zu dritt, ich hatte beim Boarding in Frankfurt gefragt warum man vorher keine Plätze am Notausgang reservieren konnte, „die Business ist überbucht und die Plätze sind dann für diese Paxe vorgesehen“ war die Antwort, ob wir nicht 12 Stunden später mit der Thai fliegen möchten und die Entschädigung bekommen plus Hotel und Essen for free, wir haben uns angeschaut und innerlich gejubelt


Im März hatte ich sowas nach dem Erdbeben. Ich habe so einen Tag verlängert, meinem Chef geschrieben "muss sein, sorry" - mir am Montag eben den Vormittag frei genommen der dem Flug dann folgte und bin zurück ins Seebad um einen Tag länger mit Bernd im Pool Gin zu trinken. Mir war das recht.

Entschädigung gab es nicht, da ich sofort entscheiden musste oder warten, ob sie mich doch noch unter bringen und Naturkatastrophen den Anspruch ausschliessen (was ich wusste) schlug ich zu.

Aber die Umbuchung war gratis und ich bekam Business im Rückflug for free dazu. Fand ich cool - ich upgrade oft aber erst kurz vor Antritt. Brauchte ich somit nicht machen.

Upgraden kurz vor Antritt und auch nur für die langen Streckenabschnitte ist eine sehr gute Sparmethode, wenn man Business mag - aber das ist OT.
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
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Das geile daran war, bin ja aus der Branche, wir haben vorher für die Flüge und 2 Nächte Hotel im Bangkok 1080 Euro bezaht war ein Lufthansa pauschal Special, der Rest war natürlich extra, also plus gemacht
 

Riva

Freier Hedonist
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Einklagen nicht, jedoch hat der erzeugte Druck vermutlich genau das wenigstens als Notwendigkeit ein wenig weniger nötig werden lassen - obgleich auch schade, denn ein halbwegs eindeutiger Rechtsstreit generiert ein nettes kleines Zusatzhonorar, soweit man das geltend machen kann.
Wenn man gerne in den Rechtsstreit geht, dann kann das ein nettes Hobby sein. Du meinst das Portal wurde geschaffen, weil du und gleichgesinnte Druck ausgeübt hätten? Das Gegenteil lässt sich genauso wenig beweisen, aber bei mir lief es auch vor 10 Jahren Recht gut damit. Soweit ich weiß war das Portal eine Reaktion auf den massiven Stau der Bearbeitungen aufgrund der COVID Flugausfälle. Da gab es Druck aus der Politik.
 

Nordwind

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Sieht so aus, als ob sich da bald etwas ändern könnte: Fluggastrechte: Weniger Geld bei Verspätungen von Flügen
einfach auch mal beteiligen
 
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Klimbim

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Wenn man gerne in den Rechtsstreit geht, dann kann das ein nettes Hobby sein. Du meinst das Portal wurde geschaffen, weil du und gleichgesinnte Druck ausgeübt hätten? Das Gegenteil lässt sich genauso wenig beweisen, aber bei mir lief es auch vor 10 Jahren Recht gut damit. Soweit ich weiß war das Portal eine Reaktion auf den massiven Stau der Bearbeitungen aufgrund der COVID Flugausfälle. Da gab es Druck aus der Politik

Es geht nicht um "ein Hobby".

Es geht darum, einen berechtigten Anspruch durchzusetzen. Die die meinen, man "müsse sich abfinden" sind (leider) wohl in der Mehrheit. Diese Mehrheit glaubt auch, man solle akzeptieren was Sachbearbeiter in Visaabteilungen bei der Visastelle der Deutschen Botschaft bescheiden (weil es ja schliesslich die Botschaft sei und dann ja alles seine Richtigkeit habe) - ich habe solche Kleingeister immer für Pfeifen gehalten die im Grunde in unserem System falsch angelegt sind und vielleicht eher in autoritäre Länder oder in einen Laubengartenverein gehören - da halte ich mich fern. Das ist ja noch nicht einmal regelkonforme Mentalität. Das ist eher ... ich weiss nicht was ich sagen soll... Kleinbürgergeistig.

Es gibt hier unser gutes EU Recht. Es ist hervorragend. Und es gibt den Rechtsstaat und der funktioniert.


Wer aber hier kneift aus welchen Gründen auch immer, hat das Nachsehen. Ich wollte nur aufzeigen, wie es geht. Warum? Weil das Mitgliedern Mut geben könnte. Ok, wer eh immer meint "die da Oben machen eh was sie wollen" - dem kann NIEMAND helfen und diese Leute mochte ich noch nie - gruselige Einstellung für mich.
 
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