EuGH: Ausgleichsanspruch auch bei Verspätung
Kunden können bei Flügen mit mehr als drei Stunden Verspätung von der Fluggesellschaft möglicherweise einen Ausgleich nach den Passagierrechten der EU verlangen.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden. Im konkreten Fall ging es um Flüge von Condor und Air France, die mit 25 beziehungsweise 22 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankamen.
Die Dauer der Verspätung ist für den Anspruch allerdings nicht allein ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob die Passagiere mit einem anderen Flug, der unabhängig vom ursprünglich gebuchten Flug geplant war, befördert werden.
Dann nämlich betrachten die Richter den ursprünglichen Flug als annulliert. Bei "außergewöhnlichen Umständen", die von der Airline nicht beeinflusst werden können, gereift der Ausgleichsanspruch nicht. Technische Probleme an einem Flugzeug zählen nicht dazu.
Die ausführlichen Urteile gibt es unter "http://vedm.net/click2?l=7zdie&m=nwhcU&s=ehMqUb"]http://curia.europa.eu[/URL], Rubrik "Neueste Urteile und Schlussanträge", Rechtssachen C-402/07 und C-432/07
Lesenswert ist die private Geldeintreiber Firma:
"http://www.euclaim.de/"]http://www.euclaim.de[/URL]
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Kunden können bei Flügen mit mehr als drei Stunden Verspätung von der Fluggesellschaft möglicherweise einen Ausgleich nach den Passagierrechten der EU verlangen.
Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) gestern entschieden. Im konkreten Fall ging es um Flüge von Condor und Air France, die mit 25 beziehungsweise 22 Stunden Verspätung am Zielflughafen ankamen.
Die Dauer der Verspätung ist für den Anspruch allerdings nicht allein ausschlaggebend. Entscheidend ist, ob die Passagiere mit einem anderen Flug, der unabhängig vom ursprünglich gebuchten Flug geplant war, befördert werden.
Dann nämlich betrachten die Richter den ursprünglichen Flug als annulliert. Bei "außergewöhnlichen Umständen", die von der Airline nicht beeinflusst werden können, gereift der Ausgleichsanspruch nicht. Technische Probleme an einem Flugzeug zählen nicht dazu.
Die ausführlichen Urteile gibt es unter "http://vedm.net/click2?l=7zdie&m=nwhcU&s=ehMqUb"]http://curia.europa.eu[/URL], Rubrik "Neueste Urteile und Schlussanträge", Rechtssachen C-402/07 und C-432/07
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