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Andere Elektronischer Aufenthaltstitel/Nebenbestimmungen?

Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
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2 November 2013
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Jever
Habe gerade Post vom Ausländeramt bekommen.
Kann mir jemand erklären was das für Nebenbestimmungen sind?
20191001_112905.jpg
 
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Friese

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2 November 2013
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Jever
Kann es sein, dass deine Frau noch einen Aufkleber im Pass hat anstatt dem eAT?
Sie hat schon die Ausweiskarte darauf sind 3Jahre eingetragen.
Jetzt kommen die mit sowas.
Laut Karte 3 Jahre und laut neuem Ausländeramt eigentlich illegal in Deutschland.
Was sind das für Nebenbestimmungen?
 
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JT29

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Illegal mit Sicherheit nicht, denn der 28er greift ja. Es gibt ein Zusatzblatt im Pass oder sogar extra mit den Auflagen.

Darin kann z. B. stehen, Erwerbstätigkeit erlaubt etc.
 
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Friese

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Khun55

¯\_(ツ)_/¯
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Ist der Reisepass evtl. am 12.09.2018 abgelaufen und jetzt hat deine Frau einen neuen?
 
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uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
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12 November 2013
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Nebenbestimmung kann z. B. sein, selbstständige Erwerbstätigkeit nicht gestattet.
§28 regelt die Familienzusammenführung, §78 im groben den Aufenthalt und Erwerbstätigkeit etc. pp, da die Familienzusammenführung ja vollzogen ist, greift der § vermutlich nicht mehr, ich denke darum geht es, dies zu korrigieren.

Gruß USCMAI
 
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Uptoyou

Gibt sich Mühe
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IMG_20191001_183340.jpg Das hat meine Frau letzte Woche in den Pass geklebt bekommen, für die Reise nach TH,weil die Karte nicht bis zum Abflug fertig ist. Aber deine Frau hat doch den eAT?
 
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uscmai

Alles wird gut, ganz sicher!!!
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@ed da hast du natürlich Recht, schön auch das der Thai Pass nur 5 Jahre gültig ist, da hilft dann auch das Kärtchen mit der Niederlassungserlaubnis nichts, alle 5 Jahre klingelt die Kasse.

@Uptoyou eigentlich wird in diesem Fall eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Gruß USCMAI
 
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Friese

เงินคือปัญหาใหญ่ของชีวิตคู่ ถึงปากจะพูดว่าไม่สำคัญ
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Jever
Ich glaube das da verkehrte Daten erscheinen wenn die Karte ausgelesen wird.
Das glaube ich eher nicht.
da die Familienzusammenführung ja vollzogen ist, greift der § vermutlich nicht mehr, ich denke darum geht es, dies zu korrigieren.
Das ist gut möglich.
Aber deine Frau hat doch den eAT?
Ja den hat sie.
Und vermutlich wieder zahlen.
Dieses lausige Kärtchen, mit dem man offiziell nicht mal die Mitfuehrung des Reisepasses spart, ist das Geld nicht wert.
Und doch geht kein Weg dran vorbei.
Die Zahlung ist wohl nicht zu vermeiden. Vater Staat hat seine Einnahmen schon im Griff.
Uptoyou eigentlich wird in diesem Fall eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt
Fiktionsbescheinigungen werden gern ausgestellt.
War nicht mal vor paar Monaten hier im Forum eine Meldung das Thailand den Reisepass umstellt auf 10 Jahre?

Oder ist das schon wieder hinfällig o_O
Dauert wohl noch.
 

Uptoyou

Gibt sich Mühe
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eigentlich wird in diesem Fall eine Fiktionsbescheinigung ausgestellt.

Gruß USCMAI

Das ist schon das zweite Mal,das die das so machen.Eine FB wäre in diesem Fall richtig,denn es ist kein wirklicher Notfall.

Bei einer FB muss man aber darauf achten das sie nach § 81(4) ausgestellt wird,und der alte eAT muss dann auch mitgeführt werden,sonst ist keine Einreise in den Schengenraum mehr möglich.

Denn es gibt noch eine FB nach § 81 (3) wer so eine erhält darf nicht mehr in den Schengenraum einreisen.


Uns ist so ein Klebeetikett schon recht,obwohl darauf kein Anspruch besteht,aber wenn die das so handhaben soll es uns recht sein.Da kann eigentlich nichts schiefgehen,bei dem Fachpersonal der ABH.

(3) Beantragt ein Ausländer, der sich rechtmäßig im Bundesgebiet aufhält, ohne einen Aufenthaltstitel zu besitzen, die Erteilung eines Aufenthaltstitels, gilt sein Aufenthalt bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als erlaubt. Wird der Antrag verspätet gestellt, gilt ab dem Zeitpunkt der Antragstellung bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde die Abschiebung als ausgesetzt.

(4) Beantragt ein Ausländer vor Ablauf seines Aufenthaltstitels dessen Verlängerung oder die Erteilung eines anderen Aufenthaltstitels, gilt der bisherige Aufenthaltstitel vom Zeitpunkt seines Ablaufs bis zur Entscheidung der Ausländerbehörde als fortbestehend. Dies gilt nicht für ein Visum nach § 6 Absatz 1. Wurde der Antrag auf Erteilung oder Verlängerung eines Aufenthaltstitels verspätet gestellt, kann die Ausländerbehörde zur Vermeidung einer unbilligen Härte die Fortgeltungswirkung anordnen.

§ 81 AufenthG - Beantragung des Aufenthaltstitels - Gesetze

Unbedingt das Kreuz mit der Rechtsgrundlage überprüfen. Ist es nicht unten - bei "§ 81 Abs. 4" -, dann muss das unbedingt korrigiert werden (natürlich nur beim Vorliegen der Voraussetzungen hierfür).
 
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JT29

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Südbaden
Das ist schon das zweite Mal,das die das so machen.Eine FB wäre in diesem Fall richtig,denn es ist kein wirklicher Notfall.

Ja, aber mit den FBs ist es halt so eine Sache, nicht jeder checkin kennt das oder "dumme" Fragen bei der Einreise - von daher ist diese Variante besser und kreativ.
Unsere ABH verschickt vier Monate vor Ablauf des Passes einen Erinnerungsbrief und wir legen den Urlaub so, dass 3 Monate vorher der neue Pass vorliegt, dann reicht es auch locker für die neue eAT-Karte. 2021 ist es dann wieder so weit ...
 
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