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DTV - Remote work - Steuerpflicht in Thailand

thaimeister83

Profi-Chiller
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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
War eigentlich klar,dass es um solche Einkommen hier nicht geht...wenn von transferiertem Geld die Rede ist....und betrifft auch die Allerwenigsten.
Naja, das ist nicht jedem Remote Worker hier klar, dass sein deutsches Gehalt auch ohne ein Transfer nach Thailand steuerpflichtig ist, wenn die Tätigkeit hier in Thailand vor Ort physisch ausgeführt wird! Viele denken, dass das Gehalt aus einer remote Tätigkeit, die physisch in Thailand ausgeführt wird, ausländisches Einkommen ist.
 
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wiwowa

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dass sein deutsches Gehalt auch ohne ein Transfer nach Thailand steuerpflichtig ist, wenn die Tätigkeit hier in Thailand vor Ort physisch ausgeführt wird! Viele denken, dass das Gehalt aus einer remote Tätigkeit, die physisch in Thailand ausgeführt wird, ausländisches Einkommen ist.
Sorry aber das ist doppelt falsch ... ein deutscher Remote Worker der als natürliche Person in Thailand Remote arbeitet und Geld aus Deutschland erhält ist mit diesem Geld erst mal nicht in Thailand steuerpflichtig, sondern in Deutschland und das im schlimmsten Falle auch noch beschränkt, die deutsche Steuer kann er sich dann auf die eingeführten Beträge in Thailand auf die Steuer anrechnen lassen, womit er dann dort nichts mehr zahlen müsste. Was nicht eingeführt wird ist nicht steuerpflichtig auch wenn er es aus Thailand heraus erbringt. Thailand versteuert nicht das Welteinkommen, daher kommt ja das ganze Thema mit der Ausnahme hier, nur Geld was ins Land kommt oder im Land erwirtschaftet wird ist hier zu versteuern.
 
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thaimeister83

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Sorry aber das ist doppelt falsch ... ein deutscher Remote Worker der als natürliche Person in Thailand Remote arbeitet und Geld aus Deutschland erhält ist mit diesem Geld erst mal nicht in Thailand steuerpflichtig, sondern in Deutschland und das im schlimmsten Falle auch noch beschränkt, die deutsche Steuer kann er sich dann auf die eingeführten Beträge in Thailand auf die Steuer anrechnen lassen, womit er dann dort nichts mehr zahlen müsste. Was nicht eingeführt wird ist nicht steuerpflichtig auch wenn er es aus Thailand heraus erbringt. Thailand versteuert nicht das Welteinkommen, daher kommt ja das ganze Thema mit der Ausnahme hier, nur Geld was ins Land kommt oder im Land erwirtschaftet wird ist hier zu versteuern.
Dann wirf mal einen vernünftigen Blick ins DBA, das kennt nämlich keine Rückfallklausel. Physische Anwesenheit in Thailand bei Tätigkeit macht das Einkommen zum Thai sourced income. Ergo muss das Gehalt in Thailand versteuert werden, nachdem es in Deutschland nach Verzug durch das Betriebsstättenfinanzamt steuerfrei gestellt worden ist.

Warum sollte man auf sein Gehalt in Deutschland Steuern zahlen, wenn man dort nich lebt oder dort nicht seinen Lebensmittelpunkt hat. Ein Blick ins Einkommenssteuergesetz ist dabei hilfreich. Ebenso wird in D auch keine Sozialversicherung oder Krankenversicherung fällig.

Der steuerliche Aspekt gilt natürlich nur für den Teil des Einkommens, der erwirtschaftet wird, während man physisch in Thailand anwesend ist! SV und KV betrifft nur das vertragslose Ausland!
 

wiwowa

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Ergo muss das Gehalt in Thailand versteuert werden, nachdem es in Deutschland nach Verzug durch das Betriebsstättenfinanzamt steuerfrei gestellt worden ist.
Mooooment ... ich spreche von einer natürlichen Person, wie soll die natürliche Person bitte aus der (beschränkten) Steuerpflicht raus kommen? Das andere, ja ich habe das DBA eigentlich gelesen (ob ich alles verstanden habe ist ein ganz anderes Thema), Du sprichst da aber von der Begründung eines Äquivalents zu einer Betriebsstätte in Thailand was man normalerweise inzwischen über einen EOR regelt ... zu der Zeit als das DBA ausformuliert wurde ging das noch ganz anders und ist mit dem heutigen Remote Worker nicht gleich zu setzen, denn der begründet in Thailand keine "Betriebsstätte" nach Thailändischem Verständnis.
 

thaimeister83

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7 Oktober 2012
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Mae Hong Son, Thailand
Mooooment ... ich spreche von einer natürlichen Person, wie soll die natürliche Person bitte aus der (beschränkten) Steuerpflicht raus kommen? Das andere, ja ich habe das DBA eigentlich gelesen (ob ich alles verstanden habe ist ein ganz anderes Thema), Du sprichst da aber von der Begründung eines Äquivalents zu einer Betriebsstätte in Thailand was man normalerweise inzwischen über einen EOR regelt ... zu der Zeit als das DBA ausformuliert wurde ging das noch ganz anders und ist mit dem heutigen Remote Worker nicht gleich zu setzen, denn der begründet in Thailand keine "Betriebsstätte" nach Thailändischem Verständnis.
Das mit der Betriebsstätte trifft voll und ganz zu und es bestreitet auch niemand, dass eine Lösung mit einem EoR die einfachere und auch effizienteste Lösung ist. Sie ist aber auch ziemlich teuer für den AG!

Ich kann dir erklären, wie es bei mir aktuell läuft - mit voller Rückendeckung der deutschen Behörden und der Sozialversicherung bzw. GKV. Ich war stinknormaler Angestellter in Deutschland mit einem 0815-sozialversicherungspflichtigen Job. Meine Steuererklärung war bis vergangenes Jahr eine 10 Minuten-Nummer.

Jetzt ist es aus Gründen dazu gekommen, dass ich gern aus Thailand arbeiten möchte. Meinem Arbeitgeber passt das gut in den Kram, also hat er es mir schriftlich erlaubt und eine zusätzliche Unfallversicherung für mich abgeschlossen, da auch die Berufsgenossenschaft bei der Nummer hier raus ist.

Jetzt verhält es sich so: Ich habe mich abgemeldet 7 Tage bevor ich aus Deutschland ausgereist bin. Diese Abmeldung habe ich bei meiner Krankenkasse vorgelegt und mitgeteilt, dass ich mich Dauerhaft in Thailand und somit im vertragslosen Ausland aufhalten werde. Nach Bestätigung durch meinen Arbeitgeber wurde meine GKV bei der TK ruhend gestellt und ich zahle seitdem im Monat etwa 80 Euro Anwartschaften. Darin sind die Altersrückstellungen für die Krankenversicherung der Rentner und mein freiwilliger Beitrag zur Pflegeversicherung enthalten. Daneben ermöglichen es mir diese Anwartschaften bei einer eventuellen Rückkehr nach D sofort in der GKV aufgenommen zu werden. Jemand der schon einmal ausgewandert und zurückgekehrt ist, weiß wovon ich spreche. Heißt ich zahle keine GKV, als auch keine SV und keine Rentenversicherung.

Zusätzlich hat mein Arbeitgeber die Abmeldung von meiner Kommune seinem Betriebsstättenfinanzamt vorgelegt. Die haben daraufhin meinen Lohn steuerfrei gestellt. Dasselbe mit meinem Finanzamt.
Alle haben ihr Go gegeben.

Das ganze funktioniert sogar mit Immobilie in Deutschland - du musst es gegenüber dem FA nur glaubhaft belegen.

Jetzt verhält es sich mit meinem Gehalt so: Die Thais sagen: Sitzt du in Thailand am Rechner und arbeitest physisch vor Ort, dann ist das in Thailand erwirtschaftetes Einkommen (Thai sourced income) und ist voll steuerpflichtig ganz egal wo das Geld ausgezahlt oder hin überwiesen wird.
 
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wiwowa

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Die Thais sagen: Sitzt du in Thailand am Rechner und arbeitest physisch vor Ort, dann ist das in Thailand erwirtschaftetes Einkommen (Thai sourced income) und ist voll steuerpflichtig ganz egal wo das Geld ausgezahlt oder hin überwiesen wird.
Tun sie das wirklich? Den in dem Falle müsstest Du eigentlich ein Business Visum haben. Weil Thailand kennt sowas wie Betriebsstätten auch ... habe gerade das Buch nicht hier, ich hab mir dazu mehrere in Thailand gekauft. Dein Konstrukt ist aber echt ganz schön speziell und macht so gut wie kein AG normalerweise mit, weil tierisch aufwändig.
 

thaimeister83

Profi-Chiller
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Mae Hong Son, Thailand
Tun sie das wirklich? Den in dem Falle müsstest Du eigentlich ein Business Visum haben. Weil Thailand kennt sowas wie Betriebsstätten auch ... habe gerade das Buch nicht hier, ich hab mir dazu mehrere in Thailand gekauft. Dein Konstrukt ist aber echt ganz schön speziell und macht so gut wie kein AG normalerweise mit, weil tierisch aufwändig.
Ich hab das DTV. Es trifft trotzdem zu. Wir konnten es selber kaum glauben. Und mein AG macht das nur mit, weil er mich 1. hier in der Zeitzone braucht und 2. weil ich selber die ganze Rennerei übernommen habe.
 

MGiebel

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Widerspricht das nicht der Idee des 'Remote Worker', physisch von Thailand aus für eine Firma im Ausland arbeiten?
 

wiwowa

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@Citolino ja und im allgemeinen DTV Thread gehen die auch eher unter denke ich. Kurz, wer als Angestellter in DE sauber aus der Steuer raus ist, ist dann umgekehrt eben in Thailand voll in der Steuerpflicht drin. Ich hatte immer die Vermutung, dass man in Deutschland nicht raus kommt, wodurch man dann in TH nicht rein rutscht, aber es ist wohl doch machbar und damit, tja ... wohl voll drin in Thailand. ABER ich hab da nur die infos vom thaimeister83 er hat sich sowohl mit raus in DE als auch dem Problem in TH intensiver beschäftigt.
 

JusTEC

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@Citolino ja und im allgemeinen DTV Thread gehen die auch eher unter denke ich. Kurz, wer als Angestellter in DE sauber aus der Steuer raus ist, ist dann umgekehrt eben in Thailand voll in der Steuerpflicht drin. Ich hatte immer die Vermutung, dass man in Deutschland nicht raus kommt, wodurch man dann in TH nicht rein rutscht, aber es ist wohl doch machbar und damit, tja ... wohl voll drin in Thailand. ABER ich hab da nur die infos vom thaimeister83 er hat sich sowohl mit raus in DE als auch dem Problem in TH intensiver beschäftigt.
Finanzamt NRW hat mir die Tage bestätigt, dass ich nach Abmeldung vollständig raus komme. Bekomme das jetzt nochmal schriftlich. Die Dame schien sehr aufgeklärt und auch sehr angetan von meinem Plan...
 
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MGiebel

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Siam Legal / thaiembassy.com veröffentlicht immer noch folgendes auf ihrer Website:

What Digital Nomads Need to Know about Tax in Thailand

With the recent changes to Thailand’s current tax rules in 2024, you are now obligated to pay taxes on any foreign income that you bring into Thailand. However, this applies to you only if you’re a “tax resident of Thailand,” which is anyone who spends at least 180 days in Thailand over the course of a calendar year.

A new rule has also been proposed that will tax your foreign income regardless if you have brought it into the country or not. While this new tax rule hasn’t been implemented yet, it is planned to come into effect in 2025. If you have any difficulties understanding Thai taxes, want to determine your tax liability, or need assistance with filing a tax return, a Thai Tax lawyer can provide valuable guidance.

Vielleicht gibt es einen Interpretationsspielraum?
 
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