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Joe
Cosy Beach Club

Soi 6 Beschmutzung des Images von Thailand (Video etc)

juhe

작고 달콤하고 면도된 매화를 핥고 싶어요
   Autor
19 Dezember 2012
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"Artikel 92 GG

Die rechtsprechende Gewalt ist den Richtern anvertraut; sie wird durch das
Bundesverfassungsgericht, durch die in diesem Grundgesetze vorgesehenen
Bundesgerichte und durch die Gerichte der Länder ausgeübt."


Und was hat das jetzt mit Thailand, Songkran und dem Video zu tun ???
Gilt seit heute abend in Thailand das deutsche Gesetz ???

Das ist doch Klasse :daumen ich brauche in Thailand keinen Auslandsführerschein mehr :daumen
 

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
Inaktiver Member
10 November 2010
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Nein, JT29 brachte 183a STGB ins Spiel, der hier jedoch nicht einschlägig ist. Da, wie Du richtig erkanntest, der Sachverhalt in Thailand abspielt.
Der Grund, wieso ich das klarstelle ist, dass sich hier moralisch über etwas ereifert wird, was bei uns kaum Konsequenzen hätte. Dazu wurde 183a StGB bemüht.
[doublepost=1461355869][/doublepost]
Oh Mann, es geht hier um ein (mögliches) Strafverfahren und hier stellt keine Polizei ein Verfahren ein :rolleyes:

Ansonsten hier: Ablauf des Ermittlungsverfahrens
Auch hier täuscht Du Dich, viele Verfahren werden schon von der Polizei eingestellt. Davon kriegt man nur oft nichts mit. ;)
 

Joerg N

Bitte keine Kohlenhydrate
   Sponsor 2024
21 Oktober 2008
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Waterkant
Die Alte wollte das doch,

nur die Freundin die sie rausgezogen hat war wieder mal sauer
da sie schon wieder mal auf dem trockenen schwimmen muss,

also bloss keine Aufregung
 
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Lady pumpui

Lebensmittelschwanger
   Autor
4 Januar 2009
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Nölt nicht soviel rum, sondern wartet mal ab was tatsächlich war und ob und wie es bestraft wurde. Ben hat wesentlich mehr als 500 bath gezahlt. Die Aktion war scheisse, weil nicht erlaubt. Opfer gabs keine, da Lady vorher mit ihm ST war. Der ganze Hype um die Geschichte ist lächerlich.
 

Lady pumpui

Lebensmittelschwanger
   Autor
4 Januar 2009
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Das Drama ist, dass er und die Lady in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen angedeutet haben. Da dies in Thailand und auch bei uns verboten ist wurde es dramatisiert. Wie gesagt, o.k. ist es nicht,denn man hat sich auch als Falang den Sitten des Landes in dem man wohnt anzupassen. Da kann auch Alkoholismus keine Entschuldigung sein.. Aber ich selbst würde es egal wo es passiert ist nicht als Verbrechen einstufen.
 
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Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
Inaktiver Member
10 November 2010
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Ah ja, und auf welcher Rechtsgrundlage?

Dazu brauchts keine Rechtsgrundlage, nur gesunden Menschenverstand.

Jedes Strafverfahren beginnt mit einem Verdacht und endet mit einer Entscheidung. Wenn sich kein hinreichender Tatverdacht ergibt leitet die Polizei erst gar kein Verfahren ein. Stell Dir vor die Polizei sieht Dich schnell aus dem Bäckerladen laufen. Sie könnte Dich des Raubes verdächtigen und festhalten oder den Bäcker fragen ob alles in Ordnung ist. Bei der Befragung ergibt sich, dass das Du nur den Bus nicht verpassen wolltest, weil Du pünktlich zum Grundkurs Strafrecht an der Universität erscheinen wolltest. Soll die Polizei jetzt das Verfahren an den Staatsanwalt weiter leiten?

Anderes Beispiel:

Die Staatsanwaltschaft kann Ermittlungen jeder Art selbst vornehmen oder durch die Behörden des Polizeidienstes vornehmen lassen (§161 1 StPO) . Die ordnet an, dass Polizei am Nockerbergfest repressive tätig wird. Die beauftrage Polizei vor Ort verdächtig Dich, einer unsittlichen Handlung . Befragung von Zeugen vor Ort ergibt, dass nicht Du der Täter bist, sondern der angetrunkene Benutzer "K.". Die Polizei schreitet nicht ein. Sie riskiert den Vorwurf aus § 258a StGB weil sie mühsam den Kontakt zu "K." aufgebaut hat und die Vorteile der präventiven Arbeit nicht riskieren will.
Das Weisungsrecht der Staatsanwaltschaft ist begrenzt auf repressive Funktion. Polizeieinsätze haben jedoch zugleich repressive und präventive Ziele. Der Schwerpunkt der Tätigkeit ist dann entscheidend. Im Zweifel wirst Du der Polizei die Entscheidung überlassen müssen.

Weiteres Beispiel:

Der Polizeibeamte L. erfährt in seiner Freizeit, dass der Kleinganove O. mit Kopien aus Thailand auf Ebay ein Vermögen verdient. Man könnte verlangen, das L. ein Ermittlungsverfahren einleitet. Das ist abzulehnen. Es gibt keine Ermittlungspflicht, ausgelöst durch Privatkenntnisse.

Das Strafverfahren kann also auch durch Polizei "eingestellt" werden, v. a. wenn der Anfangsverdacht sich nicht bestätigt. Ich gebe zu, die Wortwahl ist etwas unglücklich, da die Herrin des Ermittlungsverfahrens die Staatsanwaltschaft ist.
 
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ed

Tipp-Ex
    Moderator
21 Oktober 2008
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Ironien, nahe der sarkastischen Grenze
Bla-bla, bla-bla, bla-bla



Seit 10 Jahren warte ich schon darauf das sagen zu koennen: JoergN ist der "Einzige", der sich ans Thema haelt. 133.png :laugh


Die Alte wollte das doch,

nur die Freundin die sie rausgezogen hat war wieder mal sauer
da sie schon wieder mal auf dem trockenen schwimmen muss,

also bloss keine Aufregung
 

Carlos Brigante

Pinaywhisperer
   Autor
9 Januar 2009
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Rhein Main Area
Das Drama ist, dass er und die Lady in der Öffentlichkeit sexuelle Handlungen angedeutet haben. Da dies in Thailand und auch bei uns verboten ist wurde es dramatisiert. Wie gesagt, o.k. ist es nicht,denn man hat sich auch als Falang den Sitten des Landes in dem man wohnt anzupassen. Da kann auch Alkoholismus keine Entschuldigung sein.. Aber ich selbst würde es egal wo es passiert ist nicht als Verbrechen einstufen.


so siehts mal aus.....wat ein gewese von diesem honk un der maus die ihm vorher zu diensten war....alkohol und sonnenschein...da hilft auch keine songkran abkühlung... typisch thailand das mal wieder nur der böse farang schuld ist und die junge dienstleisterin genötigt wurde..... diesen eindruck machte das video nicht gerade aber was solls die welt ist schlecht....

carlos gerne in der soi 6 aber nicht zu songkran:bigsmile
 

krimibiker

Frei wie der Wind
   Autor
13 Januar 2013
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Bang Saray
@Kitmak: Wenn man von Strafrecht, Gesetzen und deren Auslegung keine Ahnung hat, dann sollte man einfach den Ball flach halten. Wie du selbst schreibst, bist du Laie. Das reine Zitieren von Fallbeispielen aus dem Internet und aus entsprechenden juristischen Puplikationen mag schoen sein, aber auch da sollte man wissen wovon geredet wird. So nach dem Motto : Schuster bleib bei deinen Leisten.
Ich weiss wovon ich rede, denn ich habe ueber 30 Jahre in dieser Materie in D meine Broetchen verdient.
 

Mamuang

Auf Achse
Inaktiver Member
10 Februar 2010
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MAL HIER MAL DA
Weiteres Beispiel:

Der Polizeibeamte L. erfährt in seiner Freizeit, dass der Kleinganove O. mit Kopien aus Thailand auf Ebay ein Vermögen verdient. Man könnte verlangen, das L. ein Ermittlungsverfahren einleitet. Das ist abzulehnen. Es gibt keine Ermittlungspflicht, ausgelöst durch Privatkenntnisse.

.


Ich bin auch gleich wieder wech.

Bin aber echt froh das L der Polizeibeamte ist und O der Kleinganove.:bbs72 Der eine oder andere wird es verstehen.


und :hund2
 
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Piddy

Brennholzverleiher
Inaktiver Member
9 September 2010
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Ruhrpott und Pattaya
@Kitmak: Wenn man von Strafrecht, Gesetzen und deren Auslegung keine Ahnung hat, dann sollte man einfach den Ball flach halten. Wie du selbst schreibst, bist du Laie. Das reine Zitieren von Fallbeispielen aus dem Internet und aus entsprechenden juristischen Puplikationen mag schoen sein, aber auch da sollte man wissen wovon geredet wird. So nach dem Motto : Schuster bleib bei deinen Leisten.
Ich weiss wovon ich rede, denn ich habe ueber 30 Jahre in dieser Materie in D meine Broetchen verdient.


Wie jetzt @krimibiker Du warst mal Bäcker:bigsmile
 
Cosy Beach Club

Kitmak

Geistig verwirrt und kriminell
Inaktiver Member
10 November 2010
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3.315
Ich glaubte Schuster, aber das wurde als persönliche Anmache empfunden. Darf wohl niemand wissen. Deswegen lasse ich mich gerne vom K. über geltendes Recht in Deutschland aufklären. Er ist ja nach 30 Jahren mit der Materie bestimmt Profi. Also Bundes- oder Verfassungsrichter im Ruhestand. Die armen Richter, man sollte für sie sammeln.
 
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