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Thailand Aufenthaltsdauer 90/180

thoma

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10 Juni 2017
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Hallo an Euch,

ich bin mir eigentlich sehr sicher, aber vielleicht gibt es doch einen Fachmann hier, der das "eigentlich" zu komplett bestätigen kann:
Aber wenn ein Polizist was sagt...! Ich komme aus dem Osten.

Meine Maus hat zwei Jahre Multi gültig von 06/17 bis 06/19. Erste Einreise war in FRA am 11 Juli, Ausreise FRA am 10 September.

Letzte Woche Freitag, den 15.12 2017, habe ich sie in Zürich abgeholt. Rückflugticket ist der 11 Februar 2018 von FRA. Der nette (wirklich nette) Mann von der Grenzwacht in Zürich meinte, nachdem er in den Computer schaute, sie müsse unbedingt früher ausreisen. Sie darf nur noch 28 Tage in Schengen sein.

Ich dachte, es wird jetzt immer 180 Tage zurück gerechnet. In diesen 180 Tagen darf man sich nicht länger als 90 Tage im Schengenraum aufhalten!?
Denke ich falsch? Meine Maus ist total verunsichert. Wir wollen auf gar keinen Fall das Visum auf's Spiel setzen. Flug umbuchen ist ja kein Thema, aber ich hätte sie schon gerne länger hier... :poppen
 
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thoma

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Der wirklich nette Mann hat Recht

Ok!:(

Kannst Du mir auch sagen warum? ich komme immer, egal, was ich mache, Rechner ja nein, mit Kalender gerechnet und Tage zurück gezählt, auf 90 Tage, was sie "eigentlich" bleiben könnte. @nunkulus kommt auch darauf.

Was mache ich falsch? habe ich was übersehen?

@Alvaro Vielen Dank für die Info. Den Rechner kenne ich. Und dieser bestätigt auch immer meine Berechnungen. Habe aber durch den Link die Hotline 0800 6 888 000 vom Auswärtigen Amt gefunden. Werde da mal anrufen. Hier gibt es ja auch unterschiedliche Meinungen dazu. Die müssten mir ja eine definitive Antwort geben können.
 
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nunkulus

los addicted
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18 September 2012
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Wien
Ruf an und frag nach, ich persönlich bleib bei der Meinung, dass sie 90 Tage bleiben darf, zählt halt wenig bei ner Kontrolle ;)
 
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thoma

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10 Juni 2017
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Ruf an und frag nach, ich persönlich bleib bei der Meinung, dass sie 90 Tage bleiben darf, zählt halt wenig bei ner Kontrolle ;)

Ich bin der selben Meinung. Werde aber morgen dort mal anrufen. Ich möchte ja bei der Kontrolle nicht sagen: "Nunkulus hat JA gesagt. Deshalb fliegt sie erst heute."

Ich gebe Bescheid.

Frohe restliche Weihnachten noch an alle und Danke für die Meinungen. Hilft ja Allen weiter.
 

thoma

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10 Juni 2017
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Erstmal wünsche ich allen ein gesundes neues Jahr.


Und ich verstehe jetzt gar nichts mehr. Habe gerade ganz viele Fragezeichen im Kopf.

Um ganz sicher zu gehen, habe ich heute in Basel beim Grenzübertritt einen Beamten gefragt. Wie erwartet, kurzes Gestammel, dann hat er mich an die Bundepolizei nach Lörrach verwiesen.

Dort wurde auch auf meine Frage hin freundlich reagiert und der Pass mitgenommen.

Hier mal alle Aufenthalte, die in dem Pass vermerkt sind. Die stehen jetzt auch hier auf dem Ausdruck der Bundespolizei vom "Berechnung Aufenthaltsdauer", die mir nach Nachfrage ausgedruckt und übergeben wurde.

Aufenthalt1 03.11.16 bis 29.01.17
Aufenthalt 2 11.07.17 bis 10.09.17
Aufenthalt 3 15.12.17 bis 01.02.18

Kontrolldatum 10092017
Beginn Bezugszeitraum 15/03/2017
Ende Bezugszeitraum 10/09/2017
Verbrauch 62

Im Bezugszeitraum stehen noch 28 Tage zur Verfügung.

Der Beamte der Grenzwacht hätte Recht und sie müsse nach 28 Tagen ausgereist sein.
Auf meine Frage, ob man beim Kontrolldatum nicht den heutigen Tag oder den Tag der geplanten Ausreise angeben müsse, meinte er es muss immer der Tag der letzten Kontrolle bei der Ausreise angegeben werden. Da ich damit immer noch nicht zufrieden war, meinte er, es wäre meine Entscheidung, sie am 11.02.2018 erst fliegen zu lassen. Dann würde sie die nächste Zeit kein Visum erhalten.
Ich könne mich auch gerne an die Hotline des Auswärtigen Amtes wenden. Er wollte mir die Nummer geben. Die habe ich aber schon von @Alvaro aus seinem Link. War die Gleiche. Also gleich angerufen...

Dort sagte mir der Mitarbeiter nach kurzer Schilderung, wenn die Schweizer Grenzwacht sagt, sie dürfe nur 28 Tage, dann kann ich mich zu 100% darauf verlassen, dass es stimmt. Wenn ich dann noch bei der Bundespolizei war, deren tägliche Arbeit diese Kontrollen sind, warum rufe ich an.

Also stimmt es doch nicht mit den 90 Tagen innerhalb von 180 Tagen, bzw. es wird anders gehandhabt.

Laut dem Ausdruck der Bundespolizei war ich dann auch der Meinung, er hat Recht. Nun zu Hause sehe ich mir das Ganze nochmals genauer an und glaube schon wieder, dass sie bleiben könnte.

Ich werde es nicht darauf ankommen lassen, obwohl es mich schon reizen würde...! Die 8 Semester Jurastudium waren vielleicht doch nicht umsonst?! ;)

Aber bei solchen Sachen fällt man eh immer hinten runter.

Heisst das jetzt für mich Flug umbuchen?
Während ich das schreibe, bin ich schon wieder der Meinung, sie könnte bleiben.

Hier nur mal der aktuelle Stand. Ausdruck der Bundespolizei schicke ich mit.

Aufenthalt.jpg
 

MAXX

Lässt gelegentlich die Sau raus.
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23 Mai 2016
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@thoma,
siehe Antwort aus #4.
Die Berechnung "noch 28 Tage Rest" ist korrekt. Wenn du jedoch deinen 8 Semestern Jura vertraust, dann lass es darauf ankommen. Wenn du auf der sicheren Seite sein willst dann buche den Flug um. Üblicherweise haben die Berrechnungen der Bundespolizei Bestandskraft. Ich wünsche, egal welche Entscheidung du auch treffen magst, Glück und gutes Gelingen.
 
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thoma

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10 Juni 2017
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Vermutlich waren seine 8 Semester JURA für die Katz (falls er diese wirklich belegt hat).

Ja, waren vielleicht für die Katz. Na ja, man weiß es nicht.

@Uptoyou Danke Dir. Ich habe scheinbar die Nachricht von @ petersburger hier überlesen. Sonst hätte ich sicher Bezug darauf genommen. Einen "Petersburger" habe ich hier im Forum auch noch nicht entdeckt. Aber vielleicht weisst Du mehr?

Sie ist am 11.02.2018 nach Hause geflogen. Und sie hat einen Stempel in ihren Pass bekommen. Und der sieht genau so aus, wie der vom 29.1. und 10.9.17. Nur mit anderem Datum halt.
Soviel mal zu der guten Ausbildung der Schweizer Grenzwacht und der Bundespolizei...

Sorry, für die späte Antwort. Ich war lange nicht hier.
Wir wollten uns nicht verrückt machen lassen. Der Eine sagt das, der Andere das... Das wollte ich mir nicht geben.
Also, nicht immer alles gleich glauben, was die Staatsmacht sagt. Ist nicht immer richtig, auch, wenn es ein Anderer Beamter bestätigt. Wir haben es darauf ankommen lassen. Ich bin zwar nicht der Schlauste, aber lesen und rechnen habe ich auch mal gelernt. Ich habe mir dann die VO (EU) Nr. 610/2013 nochmals durchgelesen und bin bei meiner Meinung geblieben. Sie hätte 90 Tage bleiben können.
 
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thoma

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10 Juni 2017
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Das war nicht hier,sondern im Forum i4a ,aber ist ja jetzt eh egal.

Ok! Ich habe mir schon Gedanken gemacht. Alzheimer? Ich bin ja nun auch nicht mehr der Jüngste. Habe ich hier wirklich was überlesen?

Ist ja nun alles gut. Es geht mir doch noch nicht so schlecht. Aber Bezug auf ein anderes Forum ist nicht so toll. o_O
 

Thai-S

Ich seh #000000
   Autor
3 Juni 2012
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Der Beamte der Grenzwacht hätte Recht und sie müsse nach 28 Tagen ausgereist sein.
Der Fehler liegt beim Kontrolldatum. Wenn er dort das aktuelle Datum eingegeben hätte dann wäre seine Rechnung richtig.
Ganz einfach. Aktuelles oder auch Ausreisedatum, von da an immer 180 Tage zurück dürfen nicht mehr als 90 Aufenthaltstage herauskommen.

Bei Dir:
11.02.2018 - 180 Tage = 15.08.2017
Aufenthalt 15.08.2017 - 10.09.2017 = 27 Tage (alles was vorher war ist nicht relevant)
Rest 90 - 27 = 63 Tage
Aufenthalt 15.12.2017 - 11.02.2018 = 59 Tage
Also hätte sie noch 4 Tage bleiben können

WICHTIG: IMMER DEN EIN- UND AUSREISETAG MITZÄHLEN

Deutsche Beamte sind schon nicht die hellsten, Schweizer anscheinend noch weniger ;)
Und übrigens, ich habe nichts gegen Beamte. Sie tun ja nichts :bigsmile
 
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