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Thailand Anerkennung der (EU)Heiratsdokumente in Thailand

Gelegentlich79

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2 August 2014
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Hi,

Ich habe in meinem letzten Urlaub versucht, die Heirat von mir und meiner thailändischen Frau in Thailand anzuerkennen. Das ist schief gegangen, da der Versuch in Ministry of Foreign Affairs abgelehnt wurden mit Begründungen, die wir beide nicht so richtig verstanden haben.

Was habe ich im Vorhinein gemacht:
-Beglaubigung der Dokumente (Heiratsurkunde und auch die internationale Version) - mit anderen Worten habe ich je 4 Stempeln bekommen von der Gemeinde, Land, Außenministerium (österreichischem) und schließlich von der Embassy of Thailand in Wien.
-Übersetzung der originalen Heiratskunde (die ist ja auch deutsch) ins Thailändische durch einen anerkannten Übersetzer in Bangkok (macht die ganzen Übersetzungen für AUT und DE).
-Termin bei Ministry of Foreign Affairs in Bangkok gemacht.

Das war im Prinzip genau das (halt in umgekehrter Richtung), was notwendig war, damit wir hier in Österreich heiraten konnten (von den Dokumenten her, der Übersetzung und Beglaubigungen).

Was ist daher zusätzlich notwendig zu tun, damit unsere Vermählung auch in Thailand anerkannt wird?
Im Dezember fliege ich wieder nach Thailand und würde es gerne nochmals versuchen, bevor ich das aufgebe.

Am Rande:
Meine Frau hat ihren Namen behalten. So konnte sie direkt den Aufenthaltstitel in Österreich beantragen, ohne dass sie wieder nach Thailand zurück musste und bekam ihn im Februar.

Ich wäre sehr dankbar eine Art Schritt-für-Schritt Anleitung. So habe ich das auch mit dem Standesamt besprochen und es gab keinerlei Schwierigkeiten und alles hat gepasst. Ich finde kaum etwas Brauchbares im Internet (auch in englisch nicht).

Vielen Dank im Voraus,
LG Filip :)
 

Patty

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Nach den ganzen Stempeln von Gemeinde Land Bund , würde ich es zu Alexander GYÖRI zum übersetzen geben und der bringt es zur thailändischen Botschaft und lässt es beglaubigten. Dann sollte es auch für Thailand gültig sein , so meine Meinung., hat mit meiner Scheidung zumindest so funktioniert 🤣.
Aber ich würde mit Alexander GYÖRI Kontakt aufnehmen und ihn fragen, der kennst sich als gerichtlich beeideter Dolmetscher sehr gut aus in solchen Dingen .
 
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JT29

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Südbaden
Hmmm ... die Begründungen sollte man halt schon mal haben um sie ggf. auch verstehen zu können.

Bei uns damals in DE: Int. Heiratsurkunde wurde hier (ok, ist nun 17 Jahre her) vom Regierungspräsidium überbeglaubigt (Also der Standesbeamte ist ein Standesbeamter und der Stempel ist gültig). Dann von Kiesows Partner übersetzen lassen. Danach den mobilen Konsulatsservice genutzt und der Konsul hat das Dokument abgestempelt und unterschrieben. Das Aussenministerium im Laksi hat dann bestätigt, dass der Konsul ein Konsul ist und der Stempel gültig ist. Danach dann zum Amphoe und die Ehe eintragenlassen, danach wieder nach Laksi und neuen Reisepass ausstellen lassen.
 

Gelegentlich79

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1.) Hmmm ... die Begründungen sollte man halt schon mal haben um sie ggf. auch verstehen zu können.

2.) Bei uns damals in DE: Int. Heiratsurkunde wurde hier (ok, ist nun 17 Jahre her) vom Regierungspräsidium überbeglaubigt (Also der Standesbeamte ist ein Standesbeamter und der Stempel ist gültig). Dann von Kiesows Partner übersetzen lassen. Danach den mobilen Konsulatsservice genutzt und der Konsul hat das Dokument abgestempelt und unterschrieben. Das Aussenministerium im Laksi hat dann bestätigt, dass der Konsul ein Konsul ist und der Stempel gültig ist. Danach dann zum Amphoe und die Ehe eintragenlassen, danach wieder nach Laksi und neuen Reisepass ausstellen lassen.
zu 1.) Es hatte etwas mit Sprache zu tun, von der ins thailändische übersetzt wurde. Später ist uns eingefallen, dass sie möglicherweise Austria mit Australia verwechselt haben und nicht verstanden haben, warum die Urkunde in Deutsch ist und nicht in English. Ist zumindest zuzumuten.

zu 2.) Da sie Ihren Namen behalten hat (Vor- und Nachnamen), benötigt sie keine neue ID Card oder keinen neuen Reisepass.

@Patty Das wollte ich vermeiden, sprich ich wollte die Übersetzung von einem anerkannten thailändischen Übersetzer in Thailand machen lasen. Ausserdem hat ja die thailändische Botschaft meine beide Urkunden (über-)beglaubigt.

LG Filip :)
 

Gelegentlich79

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Ich weiß nicht, wie es in Thailand gehandhabt wird, aber mit einem neuen Pass hätte meine Frau das Problem, dass ihr Aufenthaltstitel (residence permit) ungültig sein würde, und sie diesen aus Thailand neu beantragen hätte müssen, was ganz einfach bürokratisch ein Albtraum wäre. =>Dann lieber in Thailand unverheiratet bleiben.
Ach ja, in Österreich war das mit "Miss" oder "Mrs" der Einwanderungsbehörde unwichtig. Meine Frau hat binnen einer Woche ihren Aufenthaltstitel bekommen. Wir waren in Mai schon in Thailand und sind auch zurückgereist, und alles war in perfekter Ordnung.

LG Filip
 

Patty

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Ich weiß nicht, wie es in Thailand gehandhabt wird, aber mit einem neuen Pass hätte meine Frau das Problem, dass ihr Aufenthaltstitel (residence permit) ungültig sein würde, und sie diesen aus Thailand neu beantragen hätte müssen, was ganz einfach bürokratisch ein Albtraum wäre. =>Dann lieber in Thailand unverheiratet bleiben.
Ach ja, in Österreich war das mit "Miss" oder "Mrs" der Einwanderungsbehörde unwichtig. Meine Frau hat binnen einer Woche ihren Aufenthaltstitel bekommen. Wir waren in Mai schon in Thailand und sind auch zurückgereist, und alles war in perfekter Ordnung.

LG Filip
Den neuen Pass kann sie in der thailändischen Botschaft beantragen und den Aufenthaltstitel betrifft das nicht , wenn sie die rot weiß rot Karte hat .

Der Übersetzer ist in Thailand anerkannt , da er von der Botschaft anerkannt ist !!!
 

Thai-S

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Eigentlich schon, denn aus der Miss wird eine Mrs., falls sie noch nicht verheiratet war früher.
Das kann die Ehefrau nach thailändischem Recht auch nach der Hochzeit frei wählen. Spiel also keine Rolle falls sie den gleichen Titel wie vorher wählt.
 

Isaanfarang

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Wenn ich das so lese bin ich im Nachhinein überrascht, dass bei meiner 1. thailändischen Ehefrau die Anerkennung der vor einem deutschen Standesamt geschlossenen Ehe so problemlos in Thailand anerkannt wurde. Wir hatten lediglich die Heiratsurkunde von einem in Deutschland vor Gericht beeidigten Übersetzung in die thailändische Sprache übersetzen lassen und dem Amphoe ihres Wohnortes vorgelegt. Ein paar Unterschriften von uns beiden und sie bekam eine Namensänderungsurkunde, einen neuen Paß und einen neuen Personalausweis.
Ist aber schon ein paar Jahre her und dann kann sich ja viel in den gesetzlichen Vorgaben geändert haben.
 

Patty

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Wenn ich das so lese bin ich im Nachhinein überrascht, dass bei meiner 1. thailändischen Ehefrau die Anerkennung der vor einem deutschen Standesamt geschlossenen Ehe so problemlos in Thailand anerkannt wurde. Wir hatten lediglich die Heiratsurkunde von einem in Deutschland vor Gericht beeidigten Übersetzung in die thailändische Sprache übersetzen lassen und dem Amphoe ihres Wohnortes vorgelegt. Ein paar Unterschriften von uns beiden und sie bekam eine Namensänderungsurkunde, einen neuen Paß und einen neuen Personalausweis.
Ist aber schon ein paar Jahre her und dann kann sich ja viel in den gesetzlichen Vorgaben geändert haben.
Läuft in Österreich genauso !
 

Chaonay Yai

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Wenn ich das so lese bin ich im Nachhinein überrascht, dass bei meiner 1. thailändischen Ehefrau die Anerkennung der vor einem deutschen Standesamt geschlossenen Ehe so problemlos in Thailand anerkannt wurde. Wir hatten lediglich die Heiratsurkunde von einem in Deutschland vor Gericht beeidigten Übersetzung in die thailändische Sprache übersetzen lassen und dem Amphoe ihres Wohnortes vorgelegt. Ein paar Unterschriften von uns beiden und sie bekam eine Namensänderungsurkunde, einen neuen Paß und einen neuen Personalausweis.
Ist aber schon ein paar Jahre her und dann kann sich ja viel in den gesetzlichen Vorgaben geändert haben.

Bei uns war es genauso. Ein unkompliziertes Prozedere. Ich glaube auch nicht, dass es mittlerweile gravierende Gesetzliche Änderungen gibt. Wie @Pungparamee erwähnte ließ/lässt sich alles über die entsprechenden thailändischen Botschaften in DACH regeln. Das wäre im Zweifel auch jetzt imho der beste Ansprechpartner.
 
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Gelegentlich79

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Mit anderen Worten muß die Urkunde in Österreich übersetzt werden und so beglaubigt werden? Seltsame Vorgehensweise, aber wenn es so geht, warum nicht. Warum sie aber die in Thailand durchgeführte Übersetzung nicht anerkannten (im Aussenministerium) verstehe ich nicht. Muß man vielleicht auch nicht.
Danke für die Antworten :)
LG Filip :)
 

Chaonay Yai

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So sollte es gehen.

In Thailand gehen viele Uhren anders...
 

Patty

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Mit anderen Worten muß die Urkunde in Österreich übersetzt werden und so beglaubigt werden? Seltsame Vorgehensweise, aber wenn es so geht, warum nicht. Warum sie aber die in Thailand durchgeführte Übersetzung nicht anerkannten (im Aussenministerium) verstehe ich nicht. Muß man vielleicht auch nicht.
Danke für die Antworten :)
LG Filip :)
Es muss ja von der Botschaft , die ganzen Stempel mit Übersetzung beglaubigt werden , umgekehrt funktioniert es ja auch nur so !
 
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Ich glaube auch nicht, dass es mittlerweile gravierende Gesetzliche Änderungen gibt.

Nein, die gibt es in der Tat nicht. jedoch scheinen manche TH Urkundenbeamte oder Angestellte nicht nach internationalem Usus zu verfahren und bringen ausländische Urkunden ohne entsprechende Prüfungen und Vermerke in das thailändische Rechtssystem ein. Das mag vielleicht manchmal der Unkenntnis geschuldet sein oder eben knallharter Bestechung. Dies hat Auswirkungen, da THs Urkundensystem als nicht mehr zuverlässig angesehen wird.

Wäre alles in Butter, dann wäre auch TH dem Haager Übereinkommen beigetreten und dann würde eine profane int. Heiratsurkunde mit einer Apostille locker ausreichen.

So müssen halt die Urkunden legalisiert werden, wobei es in TH ja nur noch ein Ersatzverfahren ist. Vor gut 10 Jahren war es mal "modern" in TH statt einem EFZ mit Konsularbescheinigung einfach mit einer erweiterten Meldebescheinigung zu heiraten. Das hat TH allerdings international an den Rand von PH Verhältnissen gebracht. TH hat dann ernsthaft geprüft, ob diese Ehen noch gültig sind und mancher Farang dürfte damals geschwitzt haben. So weit kam es nun dann letztlich doch nicht.