Wenn nicht ist dein ganzes Geschreibsel wieder mal nur geblubber aufgebläht durch Links die nichts mit diesem Fall zu tun haben.
Ich hab nur den gesetzlichen Rahmen bzgl. der deutschen Einreise - der für alle gilt - auch für diesen Fall "angerissen". Ich hätte auch schreiben können: Wer ein Visa hat, hat eine Einreiseerlaubnis und ohne massive Gründe (die es geben kann, aber bei dem Fall nicht) - kann Dir auch die Bundespolizei nicht die Einreise verweigern (das war ja Dein Argument) . Nur ohne Belege, daher die Links ist so eine Aussage undifferenziert bzw. angreifbar.
Voraussetzungen für die Einreise trotz Visum nicht erfüllt.
Die Verpflichtungserklärung muss ja bei der Visaerteilung vorgelegt werden - wo steht, dass
diese bei der Einreise "zwingend" vorzulegen ist ? Diese Verordnung würde mich mal interessieren. Das Papier sagt faktisch auch nichts (ohne Prüfung und genaue Angaben, etc.) - kann jeder ausstellen und gilt als Willenserklärung gegenüber der Ausländerbehörde. Zweitens müsste die Botschaft hier bei der Visumserteilung darauf verpflichtend hinweisen. Und notfalls kann man das auch faxen.
Die ganzen Daten zur Verpflichtungserklärung werden digital im Visa-Informationssystem (VIS) gespeichert - darauf hat die Bundespolizei Zugriff.
Selbst wenn man ein Flug gebucht hat, der später zurück geht, ist das nicht notwendigerweise ein Hindernis, denn dass kann immer korrigiert werden durch Umbuchung etc.. man muss nur innerhalb der Frist raus. Das wäre kein juristischer Einreiseverweigerungsgrund.
Das hätte er nicht tun müssen.
Eine Einreiseverweigerung /Zurückweisung ist bürokratisch und juristisch nicht ohne. Da gibt es kein Gutdünken und kaum Ermessungsspielraum. Wenn hier ein Beamter fehlerhaft handelt kann das durchaus massive, disziplinarische Konsequenzen haben.
Jedwede Beschwerde, Klage oder das Einschalten eines Anwalts hätte vermutlich überhaupt nichts genützt und nur Zeit und Geld gekostet.
Im Ernstfall, wenn Zurückweisung droht - würde ich immer einen spezialisierten Anwalt einschalten. Da reicht in der Regel ein qualifizierter Anruf. Ich würde auch bei Zurückweisung nachträglich klagen, wenn hier einer meint nach Gutdünken handeln zu können.