So, ich habe jetzt noch mal schriftlich Kontakt zur TK aufgenommen. Als pflichtversicherter Rentner ist es nicht möglich (auch wenn man mir telefonisch etwas anderes sagte), eine Anwartschaft abzuschließen. Sieht so aus, als müsste ich doppelt Krankenkassenbeiträge zahlen.
Hier die Antwort der TK:
Guten Tag Herr XXXX,
vielen Dank für Ihre Mail vom 14. Mai 2024.
Eine Anwartschaftsversicherung ist für freiwillige Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung möglich, wenn weitere Voraussetzungen erfüllt sind.
Sie sind auf Grund des Rentenbezuges der deutschen Rentenversicherung pflichtversichertes Mitglied. Eine Anwartschaftsversicherung ist daher ausgeschlossen.
Haben Sie Fragen? Dann rufen Sie uns einfach an. Bitte halten Sie dafür Ihre TK-Gesundheitskarte bereit.
Freundliche Grüße
Wirklich gute Infos hier ..... d.h. der Wechsel von der PKV in die GKV führt i.d.R. dazu, dass für ältere Wechsler, nicht die KVdR gilt (= pflichtversichert), sondern man ist freiwillig versichert. Was primär diverse Nachteile hat. Aber wohl auch den Vorteil, dass man bei längeren Auslandaufenthalten die Antwartschaftsoption ziehen kann.
"Der Wechsel zur gesetzlichen Krankenversicherung bedeutet nicht, dass man auch automatisch in die besonders preisgünstige „Krankenversicherung der Rentner“ (KVdR) aufgenommen wird. Um diesen Vorteil zu erhalten, gilt die 9/10 Regelung. Das bedeutet, dass man in der zweiten Hälfte des Berufslebens mindestens 90 Prozent der Zeit gesetzlich versichert sein musste. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, ist man zwar Mitglied einer Gesetzlichen Krankenkasse, aber „
freiwillig versichert“. Das bedeutet: Der Krankenkassenbeitrag muss auf alle Einkünfte wie z.B. Miete, Betriebsrenten, Renten, Lebensversicherungen und Kapitalerträge bezahlt werden." Quelle:
Wechsel von der privaten in die gesetzliche Krankenkasse.