So wie bei mir auch.Mein Line Account ist in Deutschland angelegt. Meine thailändische Nummer ist natürlich auch hinterlegt.
Aber du hast doch auch Line Rabbit Pay, oder nicht? Mit welcher ID hast du es eingerichtet? Deutschem Reisepass?
So wie bei mir auch.Mein Line Account ist in Deutschland angelegt. Meine thailändische Nummer ist natürlich auch hinterlegt.
Es gibt Rabbit Line Pay und Line Pay. Für Rabbit Line Pay kann man sich nur mit einer thailändischen sim card registrieren. Hier hat man auch eine elektronische wallet die man z.B. mit einer debit oder credit card auch aufladen kann.@savoy Bitte nicht verwechseln: LINE-Rabbit-Account und LINE-Account (der asiatische Messenger) sind zwei verschiedene Dinge.
Auf den ersten Blick ist das wenig sinnhaft. Stimmt!
Du kannst aber z.B. in anderen Ländern Dein Sparbuch hinterlegen und beleihen. Damit ausgerüstet könnte man dann "weiterführende Geschäfte" machen, welche sich einer sog. "Aufsicht" entziehen. Dem wollen sie mit dieser Regelung entgegenwirken....
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Ferner muss auch in Frage gestellt werden, dass die Qualität meiner Auskunft vom genauen Aufbewahrungsort meines Bankbuchs abhängt. Das klingt eher nicht nachvollziehbar, was meint ihr?
So wie bei mir auch.
Aber du hast doch auch Line Rabbit Pay, oder nicht?
Anzeigepflichtig bist, wenn du vom Zoll befragt wirst
Anzeigepflichtige gleichgestellte Zahlungsmittel
Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten
- Sparbücher
(10) Hochwertige Güter im Sinne dieses Gesetzes sind Gegenstände,
1. die sich aufgrund ihrer Beschaffenheit, ihres Verkehrswertes oder ihres bestimmungsgemäßen Gebrauchs von Gebrauchsgegenständen des Alltags abheben oder
2. die aufgrund ihres Preises keine Alltagsanschaffung darstellen.
Zu ihnen gehören insbesondere
1. Edelmetalle wie Gold, Silber und Platin,
2. Edelsteine,
3. Schmuck und Uhren,
4. Kunstgegenstände und Antiquitäten,
5. Kraftfahrzeuge, Schiffe und Motorboote sowie Luftfahrzeuge.
Das Sparbuch ist eine Urkunde mit Wertpapiercharakter. In einem Sparbuch werden alle Ein- und Auszahlungen sowie Zinsgutschriften vermerkt. Rechtlich handelt es sich um ein Namenspapier mit Inhaberklausel. Im Sparbuch sind der Schuldner (z.B. Bank) und der Gläubiger (Sparbuchinhaber) namentlich ausgewiesen.
Jeder wie er willWürde ich drauf ankommen lassen.
Da gebe ich dir völlig recht. Darum war es mir bis heute auch nicht bewußt das ich ein Sparbuch auf Anfrage beim Zoll angeben muss, aber eine mitgeführte Kreditkarte mit einem Kreditrahmen von z.B. 20000€ nicht. Aber so sind wohl die deutschen Zollgesetze.Würde ich drauf ankommen lassen. Da könnte man auch behaupten, das Mitführen einer Kreditkarte oder ec-Karte mit entsprechendem Kreditrahmen oder Guthaben würde in die 10.000 EUR Grenze fallen.
Ich habe mein Bankbuch auf der App, das deutsche, thailändische, hinterindische, afghanische und alle anderenAnzeigepflichtige gleichgestellte Zahlungsmittel
Als gleichgestellte Zahlungsmittel gelten
- Sparbücher
In Thailand sind die Bankbücher noch sehr wohl verbreitet. Bei Eröffnung eines savings account gibt es das Bankbuch immer automatisch dazu. Es gibt aber mittlerweile thailändische Banken die savings account ohne Bankbuch anbieten, z.B. gibt es von der Bangkok Bank ein e-savings account. Wäre vielleicht mal ne Überlegung wert das vorhandene savings account umzuwandeln. Weis allerdings nicht ob das auch für Expats/Touristen verfügbar ist. Auf das Bankbuch könnte ich locker verzichten, da sämtliche Transaktionen auch online verfügbar sind.physisch vorhandenes Sparbuch ist ein Inhaberpapier und wird dadurch vielfach als Bargeld gesehen. Kann auch wie Bargeld eingesetzt werden. Heutzutage aber nicht mehr sehr gebräuchlich
Da behaupte ich mal ganz stark das es nur ein Gerücht ist.Ich habe gehört, dass man heute kein Bankkonto mehr bekommt als Tourist?![]()
Ist schon klar. Aber wenn erst gar kein Bankbuch vorhanden ist hat brauch man auch bei Nachfrage durch den Zollbeamten nichts angeben. Ich nehme meine thailändischen Bankbücher jedes mal mit um sie vor Ort wieder zu aktualisieren.Ich wollte eigentlich nur darauf hinweisen, dass gleichgestellte Zahlungsmittel auf Verlangen mündlich anzuzeigen sind.
Seht das mal losgelöst von Geldwäsche, Steuerhinterziehung usw.
Kommt ihr dieser Anzeigepflicht nicht nach, zieht das ein Bußgeldverfahren nach sich und zwar nicht wegen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz oder wegen Steuerhinterziehung, sondern weil ihr den Zollbeamten angeschwindelt habt.
Ob es dann noch weitere Ermittlungen gibt, entscheidet der Zollbeamte.
Ist wie mit den Zigaretten, werdet ihr gefragt und gebt dann an, keine mitzuführen und man findet welche gibt's auch eine Strafe.
Von wem ?Ich habe gehört, dass man heute kein Bankkonto mehr bekommt als Tourist?
Hatte es irgendwo gelesen. Wahrscheinlich ist es wohl doch nicht so.Von wem ?