AW: unschuldige Touristen festgehalten
In Deutschland findet sich ein Auslaender ohne festen Wohnsitz in Deutschland (der gerade dabei ist auszureisen - und sich damit der deutschen Gerichtsbarkeit zu entziehen) nach einem Ladendiebstahl (gerade bei einem Shop auf dem Air Port, wo er ja 1 Stunde spaeter weg waere) umgehend in der U - Haft wieder (und zwar ohne Moeglichkeit der Kautionsstellung).
Nach deutschen Recht muss ein dringender Tatverdacht und ein Haftgrund fuer die Ausstellung eines U Haftbefehls vorliegen.
Der dringende Tatverdacht ergibt sich hier aus den Aussagen der Angestellten des Shops - der Haftgrund (Fluchtgefahr) aus der Tatsache, dass der Taeter sich ja nach der Tat bereits auf der "Flucht" (ins Flugzeug, und damit ausser Landes) befand.
Also, bei gleicher Sachlage in Deutschland, da saessen m.E. die (auslaendischen) Beschuldigten bis zu ihrer Hauptverhandlung in U Haft.
Allerdings koennte man sich dort wohl nicht "freikaufen". Amaizing Germany.
Du bist dir auch sicher dass wir hier über einen geringfügigen, zumindest angeblichen, Ladendiebstahl sprechen?! Beziehungsweise du dich darauf beziehst? Und kein Kapitalverbrechen oder wenigstens einen Straftatbestand der die
Verhältnismässigkeit der Mittel auch nur annähernd rechtfertigt?!?
Zu deiner vergleichsweisen angesprochenene Sachlage in Deutschland:
Ladendiebstahl ist eine Straftat. Soviel vorab.
Das Gesetz unterscheidet zwischen „Diebstahl“ (
§ 242 StGB) und „
Diebstahl geringwertiger Sachen“ (
§ 248 a StGB). Der Diebstahl ist „
Offizialdelikt“,
der „Diebstahl geringwertiger Sachen“ ist Antragsdelikt.
Der Begriff „geringwertig“ ist dabei Auslegungssache. Das Oberlandesgericht Hamm beispielsweise hat im Jahre 2003 die Grenze für die „Geringwertigkeit einer Sache“ auf 50 EUR festgelegt. Bei einem
„Offizialdelikt“ wäre die Staatsanwaltschaft zur Strafverfolgung von amts wegen verpflichtet.
Antragsdelikte hierzulande können dann auch von Amts wegen verfolgt werden, wenn die Staatsanwaltschaft ein besonderes öffentliches Interesse an der Strafverfolgung feststellt. (Dies dürfte im
geltungssüchtigen Thailand, wenn wir uns einmal erlauben direkte Vergleiche zu ziehen, der Fall sein. Öffentliche Zur-Schau-Stellung von ausländischen Straftätern gehört zum Selbstbestätigung und wird entsprechend gefördert durch die Politik, zumindest liegt diese Vermutung für mich persönlch nahe)
Du wirst mit mir sicher einer Meinung sein dass in Deutschland für einen Ladendiebstahl eines Touristen selbst am Flughafen keine mehrtätige Untersuchungshaft verordnet werden würde, oder?!!
Zumindest im Falle Thailands, wenn man jetzt einmal nur die aktuelle Situation nach den ganzen Unruhen, der aktuellen Misere was ausbleibende Touristen angeht betrachtet, wäre es
hierzulande undenkbar dass dann noch ein Richter (der muss dies per Unterschrift erst veranlassen) für ein Touristenpaar aus dem westlichen Ausland wg. eines nicht eindeutig bewiesenen Ladendiebstahls (eindeutig wären Aufnahmen einer Überwachungskamera zum Beispiel) U-Haft verhängt. Den würde die Boulevardpresse öffentlich hinrichten. Nicht so im Falle Thailands. Da sind ja sowieso immer die Ausländer die Schuldigen. Ist ja nichts Neues. (Es gibt also doch
Hunde die die Hand beissen die sie füttert...

